Frage zur Treppenpflicht (außen)

Diskutiere Frage zur Treppenpflicht (außen) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; der ganze Tread ist beginnend bei der Fragestellung bis hin zu einigen Antwortgebern ziemlich schwach besetzt...

  1. #41 Gast23627, 22.12.2010
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    der ganze Tread

    ist beginnend bei der Fragestellung bis hin zu einigen Antwortgebern ziemlich schwach besetzt...
     
  2. #42 ThomasMD, 22.12.2010
    ThomasMD

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    ...und Dein Beitrag gibt dem Ganzen jetzt eine tiefschürfende Bedeutung?

    Was soll man auf solch "Problem" schon antworten?
     
  3. Dingo

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    Mein Geländer - dein Geländer finde ich zunächst einmal albern!

    Haftung:
    Wer haftet eigentlich dafür, wenn es zum Sturz kommt?
    Gibt es in diesem Fall auch meine Seite, deine Seite oder ist dieses Konstrukt dann eine /die Treppe in den Garten, unabhängig davon wem wieviel dieser Treppe gehört?
    Treppen mit Handlauf auf einer Seite scheinen ja der Sicherungspflicht zu genügen.

    Wenn Sicherungspflicht durch Handlauf, etc. NICHT besteht, warum baust du dann deinen nicht wieder ab, dann wird er auch nicht Fremdbenutzt :mauer

    Insgesamt finsd ichs :irre
    schlage vor
    :bierchen: :winken :shades

    statt
    :deal :bef1021: :motz :frust
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn der böse Nachbar nimmer die Treppe auf dem eigenen Grundstück mitbenutzen soll, diese entweder mit einem Zaun o.ä. teilen oder den auf dem eigenen Grundstück befindlichen Teil einfach abbrechen und eine neue Treppe anderswo bauen.
     
  5. Roth

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    Aha, da gibt`s noch mehr Stunk, und das Geländer soll wohl die Trumpfkarte sein?
    Nachdem man jahrelang die Treppe gemeinsam benutzt hat, untersagt man dem älteren Nachbarn (60?) schriftlich, sich am Handlauf festzuhalten. Das ist ja fast schon sein Gewohnheitsrecht, wenn auch nicht im juristischen Sinne.

    Wo leben wir denn??? Fernsehen ist noch nicht eingeschaltet (à la Maschendrahtzaun)?
    Mensch, junger Mann, geh du(!) auf den älteren zu und zeig dich bei der Treppe "großzügig"!!! Dann werden sich vielleicht auch andere Streitpunkte leichter klären lassen...
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - manche Nachbarn entwickeln sich halt.

    Wir hatten früher Nachbarn, die wohl ein moralisch-theologisches Problem damit hatten, dass wir als unverheiratetes (ipfuibäh-Sündenpfuhl) Paar länger und harmonischer zusammenlebten als die Ehe des eigenen Sohns gehalten hatte (die ältesten Kinder waren fast gleichalt) und wir immer noch Kontakt zur Ex-Schwiegertochter hatten.
    Da wurde dann auch jede Gelegenheit genutzt, uns an die Karre zu fahren.

    Irgendwann will man nicht mehr der klügere sein, der immer nachgibt und so die anderen die Welt regieren lässt.
    Irgendwann will man solche Nachbarn einfach mal in die Schranken weisen.
     
  7. #47 Thomas B, 22.12.2010
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    Ganz verstehe ich es noch nicht: Es gibt eine gemeinsame Treppe, die auf zwei Seiten die Möglichkeit des Herunterpurzelns böte. Auf der einen Seite ist ein Geländer, auf der anderen (böser Nachbar) nicht. Die Grenze verläuft mitten durch die Treppe. Soweit richtig?

    Nun...was stört es wenn der Nachbar kein Geländer hat? Man kann sich (Achtung: Schadenfreude...gehört sich nicht!) daran erfreuen, wenn er dann mal ab ins Gemüsebeet rauscht. Oder nutzt der fußlahme Querulant das nachbarliche Geländer zum Erklimmen des Treppenpodestes und wendet sich nach dem Erreichen des selbigen wieder seiner Parzelle und Tür zu?

    Also: Wenn er hübsch auf seiner Seite bleibt, wäre es mir egal, nutzt er aber ständig meine "Gehhilfe", so würde mich das stören. Hier würde nur eine physische Grenzziehung das dauerhaft wirsam unterbinden.

    Grüße

    Thomas
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2010
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    Ich denke auf der treppab rechten, der "guten" Seite ist ein Handlauf, auf der bösen linken nicht.
    Und der böse Nachbar wechselt von seinem Grundstück auf das "gute" Grundstück, um den Handlauf zu nutzen.
     
  9. #49 Thomas B, 22.12.2010
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    ....das würde mich aber auch stören. und nicht nur, wenn das verhältnis zerrüttet ist. Es kann ja nicht sein, daß sich mein Nachbar eine Sicherung spart und ständig meine nutzt. Also: physische Grenzziehung (Zaun).
     
  10. #50 Anfauglir, 22.12.2010
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    Ich habe auch (Holz-)Treppenbau gelernt. Ich habe in einem Thema mal meine eher im Innenbereich erprobten Maße auf eine Aussentreppe übertragen, was prompt einen Anschiss von WWI gab.

    Ich habe (glaub ich) nicht diskutiert, denn im GaLaBau-Bereich ist er ein echter Fachmann und eine Treppe baut man besser etwas gemütlicher als zu steil.

    Zum Thema:

    Mein Handlauf ist mein Handlauf.
    Wenn es sich jemand so mit mir verscherzt wie oben beschrieben, würde ich dafür sorgen, dass der mein Grundstück nicht mehr betritt (wie schon oben vorgeschlagen, wie auch immer ausgeführt).
    Am Ende fällt der Depp noch hin und verklagt mich...
     
  11. #51 Stef1969, 22.12.2010
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    Vielleicht hab ich es ja überlesen, aber wie breit ist denn die Treppe überhaupt? Weil, wenn sie nur einen Meter breit ist, könnte das mit dem Zaun etwas knapp werden.
     
  12. #52 RMartin, 22.12.2010
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    Wenn nun wirklich auf der einen Seite der Treppe Absturzgefahr besteht, dann dürfte diese Treppe streng genommen gar nicht genutzt werden (mit entspr. Schutz/ Absperrung, welches ein 'aus Versehen' benutzen unterbindet).

    Weder von dem Einen noch von dem Anderen. Und zwar so lange bis keine Absturzgefahr mehr besteht. Ganz einfach.
     
  13. #53 Thomas B, 22.12.2010
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    Wieso???

    Du kannst in Deinem (privaten!!!) Wohnhaus auch eine Treppe einbauen, die gänzlich auf jedes Geländer verzichtet! Ob das klug uíst, steht auf einem anderen Blatt. Mußt mal ein paar Architekten-Häuser-Zeitschriften schmökern....da gibt es ständig Treppen ohne Geländer. Sieht natürlich geil aus....man sollte nur keine eigenen Kinder haben oder zu Besuch im hause dulden und auch selber nicht ma trunken vor Glück (oder alkoholhaltiger Erfrischungsgetränke) nach unten torkeln...das könnte böse enden.

    Aber: dürfen darf man es!

    Thomas
     
  14. #54 RMartin, 22.12.2010
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    Okay. Das wußte ich jetzt ehrlich nicht. Dachte das sei so wie z.B. bei bodentiefen Fenstern im OG oder Balkonen oder weiß ich wo; dass man halt entspr. vor Absturz sichern muss.
    Steht ja einiges in den LBOs, etc. zu Absturzhöhen... Aber ich glaube Dir das...lerne auch jeden Tag dazu:)
     
  15. Julius

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    Eine Absturzgefahr besteht offenbar NICHT.
    Dies ist aber schon das einzige, was bisher wirklich klar ist!

    Weder über die Breite der Treppe noch über deren Widmung (vielleicht besitzen BEIDE Parteien daran ein Wegerecht?) wissen wir etwas.
    Wichtig wäre auch, wie der weitere Verlauf der Grenze aussieht (Abtrennung wie z.B. Zaun vorhanden oder nicht?).

    Viel interessanter wären aber Infos über die Hintergründe der Streitereien.
    Denn das Geländer scheint auch mir nur das willkommene Mittel zum bösen Zweck zu sein.

    Ich verstehe aber auch die anderen nicht, welche angeben, selbst im Vertragensfall Probleme mit der Nutzung des eigenen Geländers durch den fußlahmen Nachbarn zu sein.

    Da bin ich viel eher bei Frau Roth - denn was spricht gegen solch eine kleine Nettigkeit der Gestattung (die zusätzliche Abnutzung dürfte sich wohl in Grenzen halten...)?
     
  16. #56 RMartin, 22.12.2010
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    Wenn jetzt wirklich keine Absturzgefahr besteht (mir ist das noch nicht klar, da paar Beiträge weiter oben was von 'herunterpurzeln' geschrieben wird), dann stimme ich Julius zu mehr als 100% zu.

    Weil wer hat im Normalfall die Zeit, noch die Musse, sich darüber zu streiten ob jemand sein Pfötchen auf einen Handlauf legt oder nicht?!

    Klar, wenn man Spaß an unsinnigen Streitereien hat, dann kann man sich bei diesem Thema viel einfallen lassen.
     
  17. #57 Thomas B, 22.12.2010
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    @RMartin: Natürlich kommst Du aus der Verantwortung für Deine Treppe nicht heraus: Stürzt also Jemand deine nicht-verkehrssichere Treppe hinunter, dürftest Du ein Problem bekommen (mind. mit der Krankenversicherung des Kandidaten, die sich die Kosten von Dir zurückholen wollen wird...), aber in Deinen eigenen 4 Wänden darfst Du das, weil es Deine 4 Wände sind. Du kannst auch in Deinem Garten nächtens ohne Licht herumfahren. Wenn Du hinfällst: Dein Problem. Auf einer öffentlichen Straße sieht es anders aus. In einem öffentlichen Gebäude oder in einem gebäude, welches der Öffentlichkeit zugänglich ist auch. Letztendlich halst man sich für so ein Design-Feature m.E. ein unverhältnismäßiges Maß an Verantortung auf, denn: Es kann natürlich sein, daß Jemand, der Deine nicht verkehrssichere Treppe herunterpurzelt, diese auch heruntergefallen wäre, wenn diese ein Geländer gehabt hätte.....aber da sie natürlich nicht verkehrssicher ist, wirst Du wohl ein Problem bekommen....
     
  18. Julius

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    Wieso ist die Diskussion jetzt bei nicht-verkehrssicheren Treppen angelangt??
    Hier liegt (nach allem was wir wissen) doch eine sehr wohl verkehrssichere Treppe vor!
     
  19. #59 Der Bauberater, 23.12.2010
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    gibt es eine Baulast oder so, dass die Treppe von beiden genutzt werden darf? Oder ein Gehrecht für beide Parteien?
     
  20. Baumal

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    frag ich mich auch...?
    er kann seitlich nicht in die tiefe stürzen.

    die treppe in lauflinie herauf- oder herunterzufallen,
    ist nicht verboten!!!!
     
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