Fragen zu Terrassenüberdachung bzgl. Baulast

Diskutiere Fragen zu Terrassenüberdachung bzgl. Baulast im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo ich liebäugele immer noch mit einer Terrassenüberdachung. Ich war beim Bauamt, wurde aber nicht schlau, weil man da auch nicht alles wusste....

  1. #1 feivelmaus67, 10.08.2016
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    Hallo
    ich liebäugele immer noch mit einer Terrassenüberdachung. Ich war beim Bauamt, wurde aber nicht schlau, weil man da auch nicht alles wusste. Daher stelle ich meine Fragen mal hier.

    1. Eine Terrassenüberdachung in Hessen ist genehmigungsfrei mit Freistellvorbehalt nach v3 (Statische Beurteilung) wenn <30m²: Reicht da eine Typenstatik des Anbieters? Oder muss man das ganze nach Plänen statisch berechnen lassen (Bauamt wusste es nicht)?

    2. Abstände sind einzuhalten: 3 Meter zum Nachbarn. Bei einem Reihenhaus schwierig. Wenn es eine Vereinigungsbaulast gibt, nach der mehrere Grundstücke zu einem Buchgrundstück zusammengefasst werden (Allgemein, ohne genauere Beschreibung warum), dann gilt das mit den 3 Meter zum Nachbarn doch nicht mehr? Baurechtlich gibt es ja nur 1 Grundstück, richtig? Die 3 Meter gelten doch m.E. nur zu den Nachbarn des zsuammengefassten Buchgrundstücks (Bauamt meinte, die Baulast habe keinen Einfluss darauf, ohne sich diese anzusehen). Lt einem Urteil des Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. März 2015 – 1 LA 177/14 haben solche vereinigten Grundstücke eben keine Grenze, weil sie lt. baurecht eben als einziges Grundstück nach außen auftreten.

    3. Baugrenze: Wenn man etwas über die Baugrenze bauen möchte, wie hoch schätzt ihr die Chance ein, das so etwas in einem Neubaugebiet genehmigt wird? Die Regeln sind da ja recht streng. Wenn der Nachbar einverstanden ist, wäre das eine Option, da das Baufenster u.a. den Nachbar schützen soll, der direkt an der Grenze wohnt?

    4. Beim Bauamt wurde auch ein Satellitenfoto angeschaut und die Dächer der Nachbarn gesehen (Die haben fast alle eines, aber keines ist im Baufenster). Ich fürchtete schon als "Anschwärzer" da zu stehen aber man sagte mir, proaktiv passiere da nichts. Wie ist denn sowas zu deuten???

    Grüße
     
  2. #2 jodler2014, 10.08.2016
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    1. War das mit Sicherheit kein Sat. -Foto ,weil ungenau ,sondern eher eine Karte aus dem Geo-Portal Hessen .
    Also eher eine Kataster-Karte
    2. Hast Du vielleicht schlafende Hunde geweckt und ab sofort wird genauer hingeschaut ,was da so über den Schreibtisch geht.
    3. Gilt auch in Hessen ,das gleiche Recht für Alle .

    In der LBO Hessen steht es geschrieben ..
     
  3. #3 jodler2014, 10.08.2016
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    Ohne konkrete Angaben wird Dir der SB auch keine aussagekräftige und letztendlich genehmigungsfähige Lösung anbieten können..wollen
     
  4. #4 jodler2014, 11.08.2016
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    Genehmigungsfähigen Antrag stellen um unnötige Kosten und Bearbeitungszeiten zu umgehen ..
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 11.08.2016
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    @Jodler2014: Die beim Bauamt haben bessere Sattelitenfotos als die von Google Earth & Co. Durfte ich mich mal live von überzeugen. Da kann man schon genau erkennen wer wo eine Terrassenüberdachung gebaut hat!
     
  6. #6 feivelmaus67, 11.08.2016
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    Hallo,
    in Hessen ist eine Überdachung genehmigungsfrei mit Freibehalt nach v3, was eine Statik beinhaltet. So steht es in der HBO 55 und deren Anlage 2.
    Ich hatte Zeichnungen und Pläne dabei. Wurden nicht angesehen. Hatte eher das Gefühl ich war lästig. Und wie gesagt am Ende war die Aussage ich kann machen was ich will ist alles mein persönliches Risiko und der Bauaufsicht wäre es im Prinzip egal weil sie proaktiv weder gegen die Nachbarn noch gegen mich vorhehen würde wenn die Überdachung dann doch bis an die Grenzen geht. Man müsse nur dann vorgehen wenn Beschwerden kommen von Nachbarn und dann wird genau geprüft.
    So eine Aussage hatte ich nicht erwartet. Ich durfte noch einen flüchtigen Blick auf den Bebauungsplan werfen, den ich mir jetzt runter geladen habe. Der ist gar nicht bemaßt, so dass man vermutlich bei der Gemeinde mit einem Lineal das Baufenster ausmessen müsste am Originalplan. Rein vom Gefühl kann das Baufenster passen, könnte aber auch einige Zentimeter daneben liegen. Wenn ich jetzt wegen einigen Zentimetern einen Antrag auf Befreiung stelle wird der vermutlich eher abgelehnt als nach Erstellung falls es dann noch interessiert. Nach einem abgelehnten Antrag ist auf jeden Fall das Thema erledigt. Deswegen schwanke ich zwischen einfach so hin bauen, Nachbarn sind einverstanden weil sie selber eine identische haben und keine Regeln einhalten, oder es einfach lassen. Von 30 Häusern haben hier 15 eine Überdachung die grenzwertig ist. Vielleicht warte ich noch ein Jahr ab ob nach meiner Anfrage alle zurück gebaut werden
     
  7. #7 feivelmaus67, 11.08.2016
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    P. S. Ich gewinne auch langsam den Eindruck dass die genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht dazu dienen den Bürger zu entlasten, sondern die Bauaufsicht. Deswegen auch diese ist uns doch egal Einstellung.
     
  8. #8 feivelmaus67, 11.08.2016
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    Das hier entspricht fast exakt meinem Fall und das Gericht wies die Verweigerung ab. Baufenster darf überschritten werden, wenn tatsächliche Situation nicht mehr zum Bebauungsplan passthttps://openjur.de/u/619035.html
     
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