Fragen zum Bebauungsplan

Diskutiere Fragen zum Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das beruhigt uns ungemein, vielen Dank!! Dann werden wir uns nun auf die Suche nach einem Architekten begeben und ein Beratungsgespräch...

  1. #21 kokolores, 14.12.2024
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    Das beruhigt uns ungemein, vielen Dank!! Dann werden wir uns nun auf die Suche nach einem Architekten begeben und ein Beratungsgespräch vereinbaren.
    Schönes Wochenende euch! :-)
     
  2. Dimeto

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    Na gar nicht. Vermutlich ging man damals davon aus, das das Gelände im Bauantrag festgelegt wird. Ein guter Fachanwalt könnte meines Erachtens den BPlan juristisch zerreißen. Ich denke aber, dass das nicht nötig wird. So weit scheinen die Absichten der damaligen Stadtplaner von den Wünschen des TE nicht entfernt zu sein.
     
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  3. #23 hanghaus2000, 14.12.2024
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    Ich habe mal das veranschaulicht wie Du Dir das vorstellen kannst. Wenn Du nun das Hau weiter nach Osten schiebst, dann wandert der Bezugspunkt auch nach weiter oben. somit auch das Haus. Der Schnitt sieht etwas flacher aus als der Hang wirklich ist. Das Gefaelle geht mehr Richtung NW.

    Wo hast Du die Vorschrift "Bezugshoehe Strasse" her?


    upload_2024-12-14_11-43-38.png
     
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  4. #24 kokolores, 14.12.2024
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    Entschuldigung, ich bin davon ausgegangen, dass die Bezugshöhe die Straßenhöhe ist, da das der höchste Punkt ist. Tatsächlich ist die einzige die Vorgabe aber, die: Die Messung erfolgt bergseits und beträgt 3,5 m, gemessen vom Schnitt der Außenwand mit der Dachhaut über dem festgesetzten Gelände.

    Vielen Dank für die Veranschaulichung, das hilft sehr! Wie hoch wären in diesem Fall das Erdgeschoss und das Dachgeschoss jeweils? Insbesondere interessiert mich die Höhe des Dachgeschosses sowohl an der niedrigsten als auch an der höchsten Stelle der Decke.
    Sieht auf jeden Fall so aus, wie wir uns das vorstellen :-)
     
  5. #25 hanghaus2000, 14.12.2024
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    Das Gewerbe im Osten stoert Dich nicht?
     
  6. #26 kokolores, 14.12.2024
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    Meinst du den Fachhandel für Bürobedarf?
     
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  7. #27 hanghaus2000, 14.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2024
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    Ich habe das nicht ganz korrekt dargestellt. Meine Skizze zeigt ein Haus 11*10m und Geschosshoehe 3m. Die 2m Linie habe ich ja im Dach gezeigt. Die Kniestockhoehe ist konstruktiv bedingt. Du kannst ja z.B. 2,8m Geschosshoehe bauen oder das Haus etwas tiefer setzen. Es kann aber auch sein, das die Gemeinde eine ganz Andere Bezugshoehe meint. Strassenhoehe ist aber recht ueblich und macht auch Sinn.

    Der Architekt wird Dir das schon richten. I+UG ist ja zumindest klar, da brauchst nicht die Kellerregel beachten. Dafuer die Dachregel damit es kein Vollgeschoss wird.
    Eine Notwendigkeit einer Bauvoranfrage sehe ich hier nicht.
     
  8. #28 hanghaus2000, 14.12.2024
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    Ja.
     
  9. #29 Kriminelle, 14.12.2024
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    Das kommt nur von mir und war eine Mutmaßung.
     
  10. 11ant

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    0. dann gäbe es ja unzählige allein deswegen illegale Bebauungspläne.
    1. wie müßte eine solche Festsetzung denn verfassungsgerichtsfest begründet werden ?
    Aus meiner Sicht bedeutet "U+I" oder "I+D" nichts anderes als die Kombination einer maximal Eingeschossigkeit (häufigste "Rechtsgrundlage": planerischer Wille der Gemeinde, plus Knödellinie) mit einer in den Bebauungsplan integrierten gebührenfreien Befreiungserteilung des Inhaltes "ein zweites Vollgeschoß kann zugelassen werden, wenn dieses teilweise unter der mittleren Geländeoberkante (bzw. im Dachraum) liegt". Das finde ich nirgendwo die Kompetenz einer Gemeinde überschreitend, und ist aus meiner Sicht auch ohne zwingende Begleitung durch eine Prinzipskizze ausreichend bestimmt gefaßt.
     
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  11. #31 kokolores, 14.12.2024
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    Wir haben von den Eigentümern die Info erhalten, dass das Flurstück nicht in den Teil des Bebauungsplans (in den blau umrandeten) fällt, es gilt Walmdach für dieses und kein Satteldach :-(
    Bei einem Walmdach ist ein DG nicht wirklich möglich oder? Wieso ist das Flurstück dann in den blau umrandeten mit drin, in dem SD steht? :-/
     
  12. 11ant

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    Dann bequeme Dich doch mal selbst, das Grundstück in einem ausreichend großen Bebauungsplanausschnitt anzukreuzen.
    Da steht doch eingeschrieben (nur bei einem der Grundstücke im Ausschnitt aus Beitrag #14), daß Walmdach zulässig (nicht vorgeschrieben ! - also es gilt hier SD oder WD) sei.
    Ein Walmdach hat keine Giebel. Da auch Dachaufbauten (einschl. Quergiebeln) hier nicht sein sollen, bedeutet das ausschließlich Dachflächenfenster.
     
  13. #33 kokolores, 14.12.2024
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    Oben hatte ich geschrieben, dass es sich um das handelt, in dem Walmdach zugelassen ist. Die Aussage ist, nur Walmdach kein Satteldach erlaubt. Ich kläre es mit der Gemeinde nochmal ab.
     
  14. #34 hanghaus2000, 14.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2024
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    Da gibt es nix zu klaeren. Da ist beides zugelassen.

    Vermute mal da gab es Nachfragen bezueglich Stadtvilla.
     
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  15. #35 hanghaus2000, 14.12.2024
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    Es ist das aus dem Beitrag #14. Das hat der TE auch geschrieben. Es gibt im Baugebiet eh nur noch die beiden Grundstuecke.
     
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  16. #36 kokolores, 14.12.2024
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    Danke dir! :-) dann sind wir wieder positiv gestimmt.
     
  17. 11ant

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    a) da sind mehrere zu sehen; b) über die Verfügbarkeiten dort bin ich nicht orientiert, diese beeinflussen aber auch nicht meine Aussagen zur Bebaubarkeit.
     
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  18. Dimeto

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    Ja, aber welcher Bauherr hat schon das Wissen, die Zeit und das Geld sich mit der Gemeinde oder dem Baurechtsamt anzulegen? Und welche Gemeinde hat das Interesse und das Personal sowas aufzuräumen?
    Sie hätte im Textteil des BPlans nicht in den Abschnitt 1 "Planungsrechtliche Festsetzungen - Bauliche Nutzung" geschrieben werden dürfen sondern in den Abschnitt 2 "Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften" und in der Zeichenerklärung nicht mitten in das Maß der baul. Nutzung sondern zu den Dachformen und der Höhenbeschränkung. Außerdem hätte man in die Begründung schreiben müssen, warum in den Baufeldern unterschiedliche Festsetzungen getroffen wurden.
    Die vielen anscheinend nachträglich erfolgten Eintragungen spiegeln sich nicht in den Verfahrensvermerken wider. Warum in einige Baufenster "Walmdach zulässig" geschrieben wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal in der Zeichenerklärung WD für Walmdach aufgeführt ist. Es ist unklar, ob das nur für ein Grundstück, ein Baufenster oder den gesamten Baublock gelten soll. Hinzu kommen die wirren Einträge mit offensichtlich anderm Stift "bei 1. Geschoß". Das erste Geschoss darf ein Walmdach haben?
    In der Zeichenerklärung steht "FD" im Plan "Fl. D.", "1+1D wurde durchgestrichen, obwohl es im Plan noch verwendet wird.
    Bei genauerem Hinsehen und Einblick in die Verfahrensakte würden vermutlich noch viele weitere Mängel zu Tage treten.

    Selbst wenn man wohlwollend den Verweis in 1.1.3 auf § 111 LBO als ausreichend für eine gestalterische Absicht für 1+1U auffassen wollte, dann wäre die Höhenbeschränkung immer noch unklar. Denn wenn das UG als Vollgeschoss ausgeführt würde, wäre das Gebäude ja zweigeschossig und dürfte nach 2.1.2 bergseitig mit 6m Traufhöhe ausgeführt werden.
     
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  19. #39 kokolores, 18.12.2024
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    Vom Bauamt habe ich die Info erhalten, dass das festgesetzte Gelände, ab dem die Höhenmessung erfolgt, dem BPlan entnommen werden kann. Hat das dann was mit den eingezeichneten Höhenlinien zutun? Oder wo kann ich die Info im BPlan entnehmen?
     
  20. #40 Kriminelle, 18.12.2024
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    Eventuell..
    Woher sollen wir das wissen? Der BPlan liegt uns ja nicht vor.
     
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