Fragen zum Garagenbau - Vergleich genehmigungspflichtig / Baugenehmigungsfrei

Diskutiere Fragen zum Garagenbau - Vergleich genehmigungspflichtig / Baugenehmigungsfrei im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ja? was macht man sonst noch in einer garage? das auto polieren?:D Auch. Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Auto, Motorrad, Fahrrad oder...

  1. #21 SirSydom, 20.10.2015
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    Auch. Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Auto, Motorrad, Fahrrad oder Gartengeräten, Unterstand für Fahrräder, Gartengeräte, Gartenmöbel.
    Größere Feiern die von schlechtem Wetter überrascht werden kann man genauso in eine Garage verlegen wie für alle Tätigkeiten, für die man Platz und ein trockenes Plätzchen braucht.
     
  2. #22 Frau Maier, 20.10.2015
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    Wenn ich eine größere Feier plane, dann plane ich auch ein Pavillon zum drunter stellen ein. Kann man übrigens in allen Größen für nicht all zu viel Geld auch mieten. Und selbst kaufen kosten die Dinger auch nicht viel.
     
  3. sammys

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    Vielen Dank für die zahlreichen und konstruktiven Antworten.

    Wir haben uns ein Angebot erstellen lassen für eine Fertiggarage (Beton), Einzelgarage kam um die 4000€, Doppelgarage mit etwas mehr Platz für Kram schlug mit 15.000€ zu Buche, allerdings Standartoptik.

    Wie komme ich auf 15.000€? Die Garage soll später auf einem Grundstück mit alten Hausbestand stehen, durch die Sanierung des Hauses ist einiges an Material übrig, ferner habe ich bei einigen "Baupleiten" und Bauresten zugeschlagen und Material gekauft, sodass das der größte Teil des Materials (Poroton T10) Mauerwerk, 2 Sektionaltore, ca. 80m² Dachsteine, 15m² Schieferplatten und eine Tür schon vorhanden ist.

    Bleibt also der "Rest" z.B. Fundamente, Fenster, Kleber für den Poroton, Ringankersteine und Bewehrungsstahl, Aussen- und Innenputz und vorallem (vermutlich das teuerste) der Dachstuhl inkl. einiger benötigter Restmaterialien wie Ortgangsteine, Bleche, Befestigungsmaterial, Folien ect.

    Wenn es mit den 15k nicht hinkommt, dann wird halt noch etwas nachgeschossen, aber 40k sollen es nun wirklich nicht sein. Der Dachstuhl (einfache Variante) wurde vom benachbarten Zimmermann per Daumen auf 5-6k Euro taxiert, ob er damit auskommt, wird sich nach Vorlage einer richtigen Planung zeigen.

    In Brandenburg können Garagen wohl auch in Grenzbebauung gebaut werden, man muss halt die Länge einhalten (9m pro Grundstücksseite und 15m maximal an allen 4 Seiten).

    Wenn ich hier so die Größen höre und ich plane, an der hinteren Wand eine Werkbank aufzustellen, würde ich fast schon sagen 7x9m (tiefe x breite).
     
  4. #24 Thomas Traut, 20.10.2015
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    Grenzbebauung wird aber nichts mit Satteldach!
     
  5. #25 Frau Maier, 21.10.2015
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    Doch, geht.
     
  6. #26 mastehr, 21.10.2015
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    Mit Giebel auf der Grenze? Oder mit innenliegender Dachrinne? Von letzterem hört man immer wieder Horror-Geschichten.
     
  7. #27 Thomas Traut, 21.10.2015
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    Vielleicht am Bodensee, aber nicht in Brandenburg. 3 m sind der höchste Punkt der Garage, gemessen vom tiefsten Punkt in der Grundfläche der Garage.
     
  8. sammys

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    Wie sieht es mit einemWalmdach aus? Bleibt es bei der Höhe, denn an der Aussenwand (wo normalerweile beim Satteldach der höchte Punkt ist) ist das Walmdach ja erheblich tiefer!
     
  9. #29 Thomas Traut, 22.10.2015
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    Es geht nicht um die Wandhöhe, sondern um die Gebäudehöhe. Dabei ist es völlig wurscht, wo auf dem Gebäude der höchste Punkt ist.
     
  10. #30 Frau Maier, 22.10.2015
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    Wobei.... Sieht nicht gerade vorteilig aus, wenn die Garage eine andere Dachneigung hat als das Wohnhaus. Wenn die Bude also die übliche Dachneigung hat, dann geht es nicht, bzw würde ich so nicht machen wollen. Bleibt also nur noch Flachdach übrig. Dann verkaufe einfach das Dachgerödel was Du bisher gehamstert hast und mach einfach nen Flachdach drüber.
     
  11. sammys

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    Also ein Flachdach geht nicht. Es passt optisch nicht zum Haus (Satteldächer) und ich brauche den "Stauraum" über der Garage. Bleibt also nur weiter weg als 3m zu bleiben! Eine Andere Frage, ist irgendwo geregelt, wo die Garage stehen darf? Ich habe mal gehört, dass diese nicht im hinteren Teil des Gartens stehen darf, weil das als "Erholungsbereich" gesehen wird? Wenn ja, wo fängt der Bereich an? Die alten Garagen (werden abgerissen) stehen nämlich dort.
     
  12. #32 SirSydom, 22.10.2015
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    Das kommt drauf an. Gibts einen Bebauungsplan?
    Ansonsten wohl nach §34 BauGB..

    Die Grenze, die du bebauen willst ist die Grenze zum Nachbarn? Oder evtl öffentlich?
     
  13. sammys

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    Nein, es gibt keinen Bebauungsplan. Grenze wäre zum Nachbarn.
     
  14. #34 SirSydom, 23.10.2015
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    und was sagt der zur Garage?
     
  15. #35 Thomas Traut, 23.10.2015
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    Bei § 34 gibt das Bauamt der Gemeinde Auskunft. Wenn es strittig ist, hilft evtl. eine Bauvoranfrage.

    Das ist in der Regel wurscht. Wenn die Errichtung planungs- und baurechtlich zulässig ist, hat der Nachbar keine Möglichkeit zum Einspruch. Zur Wahrung der nachbarlichen Interessen gibt es die Abstandsflächen.
     
  16. #36 SirSydom, 23.10.2015
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    .. ist aber nicht wurscht, wenn der TE sein Satteldach bauen will und den Nachbarn überzeugen kann die Abstandsflächen auf seinem Grundstück zu dulden..
    Darauf wollte ich hinaus!
     
  17. #37 Thomas Traut, 23.10.2015
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    Da muss er außer seinem Nachbarn aber auch die Bauaufsicht überzeugen. Die Garage ist nämlich dann genehmigungspflichtig mit dem vollen Programm an Unterlagen + Antrag auf Abweichung von § 6 BbgBO. Dem geben die Ämter nur sehr eingeschränkt nach. Außerdem kann es sein, dass die Bauaufsicht beim Nachbarn eine öffentlich-rechtliche Sicherung der Abstandsflächen (Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Landkreises) verlangt. Damit sterben diese Vorhaben i.d.R.
     
  18. #38 Frau Maier, 23.10.2015
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    Wenn er genug Platz auf dem Grundstück für die Abstandsflächen hat, dann wird er wohl über diesen Weg nachdenken müssen, wenn er unbedingt die Garage mit Satteldach haben will. Immerhin kann er die Abstandsfläche zum Nachbarn als Stellplatz nutzen. Das Ganze so nah an der Erschließungsstraße wie möglich und man verbraucht so wenig Fläche wie möglich. Naja, das solle der Architekt prüfen. Da können wir von hier aus eh nicht helfen.
     
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