Fundamenterder / Ringerder

Diskutiere Fundamenterder / Ringerder im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; DIN 18014:2014-03 ist Bestandteil des VDE-Auswahlabos für das Elektrotechniker-Herhandwerk und billiger über das Normen Handbuch für das...

  1. #21 Dipol, 08.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 10.10.2019
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    DIN 18014:2014-03 ist Bestandteil des VDE-Auswahlabos für das Elektrotechniker-Herhandwerk und billiger über das Normen Handbuch für das Elektrotechnikerhandwerk zu erwerben. Das Normenhandbuch gehört lt. Bundesinstallateurausschuss zur Grundausstattung konzessionierter EFK.

    Wer als EFK beides nicht hat, kann reichlichst Infos aus Sekundärliteratur wie DEHN Blitzplaner, Elektro+, VdB Blitzschutzmontagehandbuch oder dem gepinnten Thread hier im BEF mit umfangreichen Zitaten saugen.
    1. Wie schon @Kamajii bemerkt hat, wurde der Bandstahl entgegen DIN 18014 nicht alle 2 m aber auch nicht wenigstens nach IEC 62305 alle 5 m mit der Bewehrung verbunden.
    2. In unbewehrten Fundamenten oder Sohlplatten ist Bandstahl ausschließlich senkrecht in Abstandshaltern zulässig.
    3. In Bewehrungen muss Bandstahl NICHT mehr wie noch in abgelösten Altnormen obligatotorisch in der unteren Bewehrungslage eingebaut werden und bei maschineller Verdichtung mit Flaschenrüttler ist - vorbehaltlich von 5 cm Mindestbetondeckung - auch waagrechter Einbau fachgerecht.
    4. Erdfühlige Fundamenterder sind unter den Außenwänden zu verlegen. Bei erhöhtem Erdübergangswiderstand sind in bewehrten Bodenplatten gleichartig Funktionspotenzialausgleichsleiter mit 5 cm Betondeckung einzubauen und ebenfalls alle 2 m mit der Bewehrung zu verbinden. In der DIN 18014:2014-03 wurde versäumt festzulegen, dass FPAL ebenfalls unter den Außenwänden verlegt werden sollten, weshalb unklar ist, welcher Wandabstand noch zulässig ist.
    5. Die bei erhöhten Erdübergangswiderständen vorgeschriebenen Ringerder müssen Maschenweiten von max. 20 m x 20 m ohne LPS bzw. 10 m x 10 m mit LPS aufweisen. RE sind aber nicht nur an der/den Anschlussfahen, sondern auch je 20 m Gebäudeumfang mit dem Funktions-PA-Leiter zu verbinden, was nachträglich nur noch erschwert möglich ist.
    6. Ringerder dürfen nach IEC 62305 zu 20 % auch nicht erdfühlig verlegt werden, eine vergleichbare Bestimmung gibt es in der für Neubauten primär zuständigen DIN 18014 jedoch nicht. Im Bereich der aufgehenden Nachbarwand gibt es zu einem nicht erdfühligem Ringschluss wohl keine Alternative.
    7. Wenn der Keller bereits erstellt ist, ist anstelle von einem Ringschluss in der Kellerwand nur noch einer über den in der Bodenplatte freigelegten Bandstahl oder auf der Kellerwand möglich.
    Kein Grund zur Sorge, bei DEHN kennen sie sich auch mit den Betonklassen bestens aus.

    Da haben sich ja gleich zwei User vertippt. ;)

    Fundamenterder, Funktionspotenzialausgleichsleiter aus St/tZn oder blank und Ringerder von Neubauten aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), müssen min. 10 mm rund oder 30 mm x 3,5 mm aufweisen.

    Mit 50 mm waren vermutlich 50 mm² oder 8 mm Durchmesser gemeint. Für Ableitungen außerhalb des Erdreichs normkonform, im Erdreich formal aber nur für Kupferdrähte und Kupferseile als Ringerder oder Anschlussfahnen zulässig, in der Schweiz aber auch im Beton üblich.

    Erdungsanlagen werden unverändert von Architekten aus Unkenntnis der Norm noch immer zumeist im Gewerk Rohbau ausgeschrieben. Als hier mitlesender Maurer- und Betonbaumeister sollest du schon wissen, dass die Arbeiten EFK mit Konzessionseintrag vorbehalten sind und auch eine Messdokumentation erstellt werden muss.
     
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  2. #22 BobDerWuehler, 31.10.2019
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    Entgegen jeglicher mittlerweile moderner und aus statischer Sicht unsinniger Bodenplatten-Unterdämmung, werde ich oberhalb dämmen. Wenn ich das richtig verstehe, reicht es dann wenn ich den Fundamenterder oder Funktionspotenzialausgleichsleiter aus St/zZn wie in Bild 1 des Threaderstellers in der Bodenplatte verlege und später an die Potenzialausgleichsschiene anschließe. Richtig?

    Vielen Dank vorab.
     
  3. Dipol

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    Ist es denn zu viel verlangt, die DIN 18014:2014-03 selbst und wenn man sie nicht hat wenigstens die im gepinnten Thread zitierten Kapitel oder Themenbeiträge zu lesen?

    Dass
    • die Verlegung von Fundament- und Ringerdern UND deren mit Detailfotos ergänzte Messdokumentation gemäß NAV § 13 bei einem VNB konzessionierten EFK vorbehalten ist, was vermutlich das "ich" ausschließt,
    • Band- oder Rundstahl von Fundamenterdern unterhalb und auch nicht knapp neben den Außenmauern verlegt werden soll,
    • FE in bewehrten Bodenplatten nach 2 m mit der Bewehrung verschraubt werden müssen,
    • und last but not least für Anschlussfahnen NIRO, Werkstoffnummen 1.4571 (V4A) oder St/tZn mit Kunststoffmantel gefordert ist,
    kann auch von lesewilligen Laien nicht übersehen werden. Und was ist davon in den Bildern des TE eingehalten?

    BTW: Im Beton ist außer St/tZn auch blanker Stahl zulässig.
     
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  4. #24 BobDerWuehler, 31.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 31.10.2019
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    Nein. Ordnungsgemäß ist es nicht. Ich habe zudem Ringerdung mit Fundamenterdung verwechselt. :mauer
    Habe hierzu was gefunden:
    Der vorletzte Satz irritiert mich jedoch. Unterhalb der Bewährung liegt doch immer noch eine Folie auf der Sauberkeitsschicht. Das bedeutet doch, dass die Bodenplatte zumindest in diesem Bereich vom Erdreich entkoppelt ist!?
     
  5. #25 Dipol, 31.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 01.11.2019
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    Selbst bei beidseitig isolierten Frostschürzen/Streifenfundamenten und isolierter Bodenplatte gemäß Bild 13 der DIN 18014:2013-04 kann ein FE in der Sohle noch erdfühlig sein. Insoweit ist der Satz
    irreführend.

    Wenn die Bodenplatte trotzdem noch feucht liegt, kann auch mit Folienunterlage ein Ringerder unnötig sein.
     
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