Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern

Diskutiere Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wie läuft das dann ab, kann ich einfach starten Ja. muss ich dennoch etwas einreichen irgendwo? Nein. Dennoch empfehle ich jemanden vom Fach...

  1. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.441
    Zustimmungen:
    1.805
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja.
    Nein.
    Dennoch empfehle ich jemanden vom Fach hinzuzuziehen, da Du ganz Allein für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften verantwortlich bist, und wie schnell hat man was wichtiges übersehen.
    Auch eine Grube kann Zweifel an der Eigenschaft Garage auslösen, was Einfluss auf sämtliche Privilegierungen haben kann.
    Vermutlich nicht, allerdings sei darauf verwiesen, dass Uneinigkeit darüber herrscht, wie mit Satteldach die Wandhöhe zu bestimmen ist. Klar ist, dass bei der Abstandsflächenberechnung der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut die Wandhöhe bestimmt (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO). Es gibt aber die Meinung, dass diese Definition für die Privilegierung nach Abs. 7 nicht gilt und die Wand an der Unterkante Fußpfette endet. Da Du an der Grenze abgraben willst, sollte diese Spitzfindigkeit in Deinem Fall aber keine Rolle spielen.
    0°, Gleich ist gleich. Abweichungen sind allenfalls im Rahmen von Bautoleranzen erlaubt.
    Dann passt es ja noch.
     
    hanghaus2000 und Zaudi gefällt das.
  2. #22 Zaudi, 03.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024
    Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    Da ab 45° 1/3 des Dachs mit an die Wandhöhe angerechnet werden. Passt es doch eigentlich nicht mehr oder?

    Nach der von dir genannten Vorgabe:
    ³Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis einschließlich 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe,


    Wenn ich mir genehmigen lassen möchte, von den 45° des Hauses abweichen zu dürfen (was ja auch weniger Schattenwurf für die Nachbarn wären... und alle Nachbarn weniger bei der Garage haben...) dann müsste ich einen Antrag stellen oder?

    Auf alle Fälle bereits vielen Dank, für deine Expertise!
     
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.441
    Zustimmungen:
    1.805
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Oder:
    Art. 6 Abs.7 Satz 1
    ... wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad...
    Ja, aber keinen Bauantrag, sondern einen Antrag auf isolierte Befreiung (Art. 63, Abs. 2 und 3 BayBO).
     
    hanghaus2000 und Zaudi gefällt das.
  4. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    Top! Nochmal vielen Dank für all deinen Input.

    Hatte ehrlich gesagt nicht zu hoffen gewagt, dass ich hier allgemein so viel gute kompetente Antworten erhalten werde.

    Vielen Dank!
     
    Viethps, hanghaus2000 und simon84 gefällt das.
  5. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    Hi ich wieder.

    Hab schon viel Gelernt und nun geht es langsam ans eingemachte.

    Ich bin aber Aufgrund von Aussagen der Bauzeichner verunsichert worden.

    Im Übrigen an alle, die sich an der Hebebühne stören. Die Baue ich doch nicht ein.


    Zur Frage 1:
    Ist es ein Problem, wenn die Mauer (zu mir) höher als die 3m bei Grenzbebaung in Bayern ist? (Mauer+Boden)
    Mein Stand war, die Mauer zum Nachbar darf diese 3m zum natürlichen Boden lediglich nicht überschreiten.
    Zumal der Nachbar durch seine Erhöhung sowieso weniger Mauer sieht (nur 2m)

    Frage 1.jpg

    Frage 2:
    Gebaut wird mit Porenbetonsteinen
    Der Zimmerer, der das Satteldach macht, meinte, ich müsste etwa 50-60cm von der Grundstücksgrenze/der Mauer wegbleiben, da das Dach etwas übersteht.
    Was ich hier im Forum gefunden habe (und da widersprechen sich alle...) sei das aber kein Problem in Bayern und gilt noch immer als Grenzbebaung und ich muss dann nicht direkt 3m wegbleiben.
    Korrekt?

    Frage 3:
    Die Mauer des Nachbar steht eigentlich... etwas über der Grenze.
    Was hat das für Auswrikungen?
    Bzw... wie wird die Grenze Definiert.
    Die Grenzsteine sind ja etwas dicker und die Mauer steht genau (minimal drüber) dem Ende des Steins zu mir.
    Frage 3.png


    Die Info mit welchen Steinen gebaut wird, habe ich bereits hier reingeschrieben, da ich weitere Fragen Plane :D
    Aber Step by Step.

    Bin Dankbar für Input :)
     
  6. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.441
    Zustimmungen:
    1.805
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Nein
    korrekt
    Das spielt baurechtlich keine Rolle, da die Höhe des Baugrundstücks maßgebend ist.
    Korrekt! (West-)Schwaben, Hessen und Niedersachsen z.B. dürfen gerne widersprechen, wenn es um ihre Bauvorhaben geht.
    Keine, da Du nicht in (West-)Schwaben, Hessen und Niedersachsen baust.
    Durch das Katasterzahlenwerk (Vermessungsrisse und Koordinaten)
    Die Mitte des Grenzsteins ist anzuhalten, vorausgesetzt die Steine wurden nicht verändert, was angesichts der nahesteheden Mauer nicht auszuschließen ist.
     
    11ant, hanghaus2000 und Zaudi gefällt das.
  7. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    @Dimeto Danke fürs antworten. Wie immer super schnell und sachlich.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  8. #28 Zaudi, 08.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 08.07.2024
    Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    Guten Morgen,

    ich hoffe der Bereich ist wetierhin Ok für die folgende Frage.

    Die Zeichnung vom Bauzeichner sollte mich heute erreichen.
    Danach geht es natürlich zum Statiker (auch wegen des Stahlträgers im Rinanger über dem Garagentor).

    Nun... bevor ich zum Statiker gehe muss aber der Stein klar sein.

    Frage1:

    Da ich selbst Mauern werde (Ringanker wird von einer Firma dann gemacht)...

    Wollte ich mit 24er YTONG (Porenbetonsteine) Mauern (ist recht einfach in der Handhabung und habe ich bei etwas kleinerem schonmal gemacht).

    Der Bauzeichner meinte, ich soll mit Proton Mauern (er hält nichts von YTONG).
    Das kommt für mich aber aufgrund der fehlenden Erfahung und schwereren Bearbeitung, nicht infrage.

    Ich würde in den Raum noch Kalkstein werfen...


    Gründe der Unsicherheit:
    Bei L/B/H 9m x 5,5m x 3m + 30° Satteldach + 4m Tor, wird die Last schon ordenltich sein.
    Firstbalken wird aufgrund der Länge aus Stahl sein.

    Ich möchte im Winter da drin natürlich kein Frost haben
    Im Sommer soll es nicht so heiß sein, wie draußen...
    (Sicher ganz Nett für ne "Gartenparty" wenn es doch mal Regnet).

    Ich möchte auf keinen Fall, dass Feuchtigkeit ins Mauerwerk zieht... Die Probleme hatte ich schon am Haus, darauf kann ich verzichten.


    -> Sollte ich dickere Steine nehmen?
    -> Sollte ich Dämmen? (Außer Verputzen, wollte ich hier eigentlich nicht viel machen)

    -> Satteldach ist für mich neu.
    Ich hätte bis auf 2,x Meter Gemauert (je nachdem, wie hoch der Ringanker ausfallen muss), dann den Ringanker setzen lassen (welcher der Abschluss der 3m höhe sein soll)


    Frage2:

    Auf dem Ringanker -> Giebeseitig
    Was mache ich hier am besten?
    -Weitermauern und die Schrägen mauern (sicher recht schwierig für einen "Anfänger").
    -Nur an der Stelle Mauern, auf dem der Stahlträger (Firstbalken) sitzt?
    -Den Zimmerer dort eine Konstruktion machen lassen?


    Bereits Danke für Input.
     
  9. #29 hanghaus2000, 08.07.2024
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.224
    Zustimmungen:
    457
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Brauchst Du denn noch den offenen Dachstuhl? Ich denke die Hebebuehne kommt nicht mehr rein? Binderdachstuhl ist viel guenstiger. Ueber dem Tor kommt ein Betonsturz. Bei 4 m geht das leicht.
     
    11ant gefällt das.
  10. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    @hanghaus2000 brauchen nicht, jedoch möchte ich das beibehalten ja. Sehe darin später viele Vorteile.
    Und die Zimmerer Angebote dazu liegen bereits vor. Sind preislich… machbar.
     
  11. #31 Zaudi, 05.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2024
    Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    6
    Edit. Hier stand Mist, sry.
     
  12. #32 ExpertVermesser, 05.08.2024
    ExpertVermesser

    ExpertVermesser

    Dabei seit:
    05.08.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    1
    Ort:
    Bayern
    1. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Wenn das Bauamt dir bestätigt hat, dass du nur das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO benötigst, scheint das soweit korrekt zu sein. Es ist immer gut, solche Informationen direkt vom Bauamt zu bekommen. Die Nachbarn zu informieren, wie du es bereits getan hast, ist auch ein sinnvoller Schritt.

    2. Höhenproblematik und Aufschüttung: Deine Interpretation scheint richtig zu sein. Die mittlere Wandhöhe von 3 m muss eingehalten werden, und bei einer leichten Aufschüttung kann es wichtig sein, wie diese Höhe im Durchschnitt berechnet wird. Da dein Grundstück leicht abschüssig ist, könnte es hilfreich sein, das genaue Gefälle und die möglichen Höhenunterschiede präzise vermessen zu lassen, um sicherzustellen, dass alles den Vorschriften entspricht.

    Ein Vermessungsdienst könnte dir hier weiterhelfen, um die exakte Lage und Höhe der Garage im Kontext deines Grundstücks zu ermitteln. Das könnte dir nicht nur bei der Einhaltung der Bauvorschriften helfen, sondern auch sicherstellen, dass die Garage perfekt in dein Gelände integriert wird.

    MfG
     
Thema:

Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern

Die Seite wird geladen...

Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern - Ähnliche Themen

  1. Grenzbebauung mit Garage in Niedersachsen

    Grenzbebauung mit Garage in Niedersachsen: Hallo wir Planen momentan den Bau einer Garage diese soll 9mx4m werden ich würde sie gerne mit einem Satteldach bauen ich kann allerdings nur...
  2. Garage / Caport Grenzbebauung mit terasse

    Garage / Caport Grenzbebauung mit terasse: Wir möchten eine Garage / Caport mit terasse . Hier an die Grenze setzten das Haus links steht an der Grenze unseres ist ca 5 m entfernt. Nun...
  3. Aufstockung Garage bei Grenzbebauung

    Aufstockung Garage bei Grenzbebauung: Guten Tag, wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es...
  4. Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern

    Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern: Hallo zusammen, ich recherchiere nun schon eine ganze Weile zum Thema Grenzbebauung und so ganz schlau werde ich beim Thema Höhe noch nicht....
  5. Garagen/Carport (Grenzbebauung) mit unterschiedlichen Giebelrichtungen (Satteldächer)

    Garagen/Carport (Grenzbebauung) mit unterschiedlichen Giebelrichtungen (Satteldächer): Hallo, wir haben einen Carport mit einem Raum für Fahrräder auf die Grundstücksgrenze gebaut (NRW). Jetzt haben Nachbarn das Grundstück nebenan...