Gaube auf Außenwand

Diskutiere Gaube auf Außenwand im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin zusammen, wir haben vor 4 Jahren mit Freunden ein Doppelhaus in Niedersachsen erworben. Im B-Plan ist eine Eingeschossige Bauweise mit einer...

  1. #1 paulsausl, 01.04.2025
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    Moin zusammen,

    wir haben vor 4 Jahren mit Freunden ein Doppelhaus in Niedersachsen erworben. Im B-Plan ist eine Eingeschossige Bauweise mit einer Traufhöhe von 4,5 m vorgeschrieben. Im 1. OG darf 2/3 der Fläche von unten im EG sein, damit dies kein Vollgeschoss ist.
    Da wir unten ausbauen dürfen, könnten wir oben eine Gaube aufsetzen. Dies ist rechnerisch alles möglich, auch das okay vom Bauordnungsamt liegt vor.
    Allerdings wird gefordert, dass die Gaube nicht auf der Außenwand aufliegen darf, da sich ansonsten die Traufhöhe verändert.
    Nun meine Frage:
    Wo ist festgelegt, wie weit die Gaube nach innen gerückt werden muss? Gibt es eine Gaubensatzung o.ä. wie in anderen Bundesländern? Reicht es, wenn die Gaube leicht nach innen gerückt ist, sodass die Traufenvorgabe nicht berührt wird?
    Ich bin hier gerade etwas ratlos und freue mich über Antworten.
     
  2. #2 HabeckR, 02.04.2025
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    Ich glaube dazu braucht man eine Baugenehmigung und dann erklärt euch der Architekt wie man eine Gaube auf den Sparren setzen kann. Kein Hexenwerk nur für die die keine Ahnung haben Finger weg.
     
  3. 11ant

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    Von einer Gaubensatzung habe ich noch nie gehört und glaube auch nicht, daß ein Zwerchhaus gegen die Traufhöhenbegrenzung verstieße. Wenn ausdrücklich nur (Ausnahmen für) Gauben als Dachaufbauten erlaubt werden, sind aber Zwerchhäuser wohl ausgeschlossen. Eine Gaube darf nicht aus der Außenwand emporwachsen, wird also rechtlich mindestens hinter die Innenkante der Außenwand zurückweichen müssen, und technisch kaum weniger als zwei Dachsteinreihen (wohlgemerkt ab rechtlicher Trauflinie, also exklusive Überstand gesehen). Wenn es eine Drempelwand gibt, sitzt die Gaube am besten klassisch darauf auf. Technisch ist es immer unschön, einen Drempel hinter einem Kniestock zu doppelmoppeln.
     
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  4. #4 Jo Bauherr, 02.04.2025
    Jo Bauherr

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    Gibt es evtl. eine Gestaltungssatzung? Da könnte sowas drinstehen, z.B.:
    upload_2025-4-2_13-21-30.png
     
  5. ToTi

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    https://www.google.com/url?sa=t&rct...usg=AOvVaw0_gjqiwQTyPAlSya6EBji-&opi=89978449

    Schau dir das Prospekt an. Das wird das sein, was du suchst.
    Du wirst schon aus technischer Sicht die Gaube nicht auf die Aussenwand stellen können, da du die gekürzten Sparren unterhalb der Gaube nicht vernünftig befestigt bekommst. Ohne Auflager ( Fußpfette) werde die im Lauf der Zeit nach unten kippen. Also die Gaube nach innen rücken und dann hast du keine Probleme mehr. 30-40 cm wären perfekt, etwas weniger geht auch noch.
     
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  6. #6 HabeckR, 02.04.2025
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    Die meisten Satzungen sind das Geld nicht wert auf dem der Blödsinn steht. Mit einem richtig guten Anwalt, Zeit und Geld gewinnst du den Spaß. Es wurden schon viele Satzungen zu Fall gebracht weil von den Bürgermeistern und Co formuliert wurden oder ein Wald und Wiesenanwalt hatim Dorf mitgeredet.
     
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  7. ToTi

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    Ja, wenn Zeit hat ( mehrere Jahre) und Geld ( mehrere 10.000€) kann man das so durchziehen, ohne Gewähr das man Recht bekommt. Mir sind wenige Fälle bekannt, wo die Satzungen geändert werden mussten auf Grund eines rechtlichen Ereignisses. Das Betraf aber z.B. nur bei Ziegelfarben in Neubaugebieten.
    Ein Zwerchhaus-/giebel ist aber eine eindeutige bauliche Änderung die sich schon dem Umfeld abhebt und somit nicht mehr in das Gesamtbild in der Umgebung passen kann. Somit wird das verdammt schwer das geändert zu bekommen, auch gerichtlich.
     
  8. BaUT

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    Da müsste man den genauen Text dieser Festlegung lesen. Es ist ja auch die Frage wie das Haus jetzt aussieht und wie groß/breit ihr die Gaube plant. Wenn die Gaube 2/3 der Hausbreite einnimmt und dann auf der Hauswand steht, dann handelt es sich nicht mehr um eine Gaube, sondern um eine Art Frontspieß, also um eine Fortsetzung der EG-Fassade im Dachgeschoss.
    Bei einer schmalen Gaube könnte man allerdings den Traufkasten und die Rinne vor der Gaube durchziehen, so dass die Traufe als optisches Merkmal durchgehend sichtbar bleibt.
    Da gibt es bestimmt Verhandlungsspielraum mit dem Bauamt. Da braucht man nur einen findigen Planer der mal ein paar Entwürfe macht zur Visualisierung. Man muss ja nicht immer gleich mit einem Anwalt drohen, das verhärtet nur die Fronten.
     
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  9. #9 Viethps, 03.04.2025
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Und wegen der Frage nach dem `üblichen ´ Rücksprung der Gaube:
    Die kann man sich selbst beantworten, wenn man die gewünschte Höhe der FeBank annimmt.
    Dort das Lot zum Boden von z. B. Mitte Sparren aus.
     
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