Gebäudeklasse 3 oder 4 - Mittlere Höhe des Gebäude , richtig ?

Diskutiere Gebäudeklasse 3 oder 4 - Mittlere Höhe des Gebäude , richtig ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wollten mit unserem Gebäude in Gebäudeklasse 3. Jetzt geht es um 0,8 cm, sodass wir in Gebäudeklasse 4 fallen. Kommt man irgendwie in...

  1. #1 RichardS, 26.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2019
    RichardS

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    Hallo,

    wir wollten mit unserem Gebäude in Gebäudeklasse 3. Jetzt geht es um 0,8 cm, sodass wir in Gebäudeklasse 4 fallen.

    Kommt man irgendwie in Gebäudeklasse 3 ?

    Bedanke mich über eine kurze Rückmeldung.

    Gruß,
    Richard
     

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  2. #2 Gast82596, 26.08.2019
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    Gast82596 Gast

    0,8 cm? Das sind 8 mm.
    Da soll dein Arch nochmal rechnen.
     
  3. #3 Jo Bauherr, 26.08.2019
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    Laut Zeichnung sind es aber 0,0875 m. Nicht 0,8 cm!

    Spannen Sie einfach mal Ihren Arch mit dem Vermesser zusammen.
    Denen fällt dann was dann ein - was Sie allerdings auch akzeptieren müssten.
    Also z.B. je Etage 4,5 cm weniger lichte Raumhöhe - oder so.

    Toleranzen kenne ich bei Gebäudeklassen nicht. Wozu auch. Irgendwo muss ja die Grenze sein.

    Die Konsequenzen von GK 4 statt GK 3 können übrigens ziemlich bauzeit- und kostenrelevant sein.

    .
     
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  4. #4 Stadtbaumeister, 27.08.2019
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    Man könnte das Gebäude auch einfach um 10 cm tiefer ins Gelände einbinden. Das tut der Sache keinen Abbruch und sie sind in Gebäudeklasse 3.
     
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  5. #5 Jo Bauherr, 27.08.2019
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    Ja.
    Aber nicht falls man OKFEG +1,4 m über Gelände i.M. braucht, um unten eine Nutzung genehmigt zu bekommen ...
     
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  6. #6 Fabian Weber, 27.08.2019
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    Naja den Keller 1cm niedriger bauen wird ja wohl schon gehen, oder?
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 28.08.2019
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    Wenn man das Baurecht
    Aufenthaltsräume sind auch in einem sog. Kellergeschoss zulässig. Wo liegt das Problem?
     
  8. #8 Jo Bauherr, 28.08.2019
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    Im Kellergeschoss aber dann nur mit "U"-Stempel in der Baugenehmigung = "unzulässig zum dauernden Aufenthalt".
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 28.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2019
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    Warum? Wo steht, dass Aufenthaltsräume nicht auch in einem Kellergeschoss liegen können? Sofern Raumhöhe, Belichtung und Belüftung ausreichend sind und die Flucht- und Rettungswege passen, sollte auch ein halb in die Erde gestecktes Geschoss voll nutzbar sein.
     
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