Gebäudeklasse 4 im EFH

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  1. Litti

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und freue mich auf regen Austausch!

    Gesucht wird eine Möglichkeit, die GKL4 für ein EFH ( Reihenendhaus) rechtlich auf die GKL2 zu bekommen.

    Das Haus hat von der Frontseite zur Strasse (=Rettungsweg Leiter) weniger als 7m oberstes Geschoss OKFFB, und nur durch tieferliegende Gärten im Mittel 7,30m.

    Das Haus ist in NRW, ca von 1920, 1 Wohneinheit gesamt ca. 160qm und besitzt eine alte Holztreppe sowie Holzbalkendecken.

    Die GKL 4 ist aus meiner Sicht für solche alten Häuser falsch einsortiert und quasi der Genickbruch für eine Sanierung in vernünftigem Kostenrahmen.
    ( Nicht verwechseln, ich finde Brandschutz auch wichtig!).

    Gibt es hierzu Präzedenzfälle oder einen Weg, den das Bauamt akzeptiert?

    Herzlichen Dank!
     
  2. #2 TheresaBruns, 27.03.2025
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    Hallo und willkommen im Forum,

    die Thematik ist mir sehr vertraut ... gerade bei älteren Bestandsgebäuden wie deinem, die oft durch heutige Regelwerke überreguliert werden, obwohl sie jahrzehntelang funktioniert haben.

    Die Einstufung in GK 4 ist in der Tat bei vielen Häusern dieser Art (v. a. um 1920, Holzbalkendecken, Holztreppe ...) schwierig und kann Sanierungsvorhaben schnell wirtschaftlich untragbar machen. Du sprichst da ein echtes Dilemma an.

    Grundsätzlich gilt: Die Gebäudeklasse bemisst sich nach den Regelungen der Landesbauordnung NRW (aktuell Fassung von 2018), also primär über die Höhe und Nutzung. Der Punkt mit der Geländeoberfläche ist hier zentral – wichtig ist nicht das „Mittel“ im Garten, sondern der maßgebliche Punkt des Rettungswegs an der „Anleiterbaren Seite“. Wenn du an der Straßenseite unter 7m (OKFFB zum GOK) bleibst, könnte es tatsächlich Argumentationsspielraum geben, dass du in GK 2 fällst. Hier müsste aber sehr sauber begründet und dokumentiert werden, ggf. mit einer amtlichen Geländeschnittzeichnung.

    Ein möglicher Weg wäre über eine bauordnungsrechtliche Einzelfallentscheidung bzw. Abweichung nach § 69 BauO NRW, aber das hängt stark von der Haltung der örtlichen Bauaufsicht ab. Es gibt Kommunen, die bei Bestandsgebäuden mit Sanierungsabsicht durchaus pragmatisch sind, wenn ein schlüssiges Brandschutzkonzept vorgelegt wird, das auch ohne GK4-Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.

    Ich habe in ähnlichen Fällen gute Erfahrungen gemacht, wenn frühzeitig der Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesucht wurde... idealerweise mit einem Brandschutzplaner im Boot. Manchmal hilft auch ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Baurecht, der die Spielräume kennt.

    Kurzum: Es ist nicht völlig aussichtslos, aber es braucht eine saubere Argumentation, gute Vorbereitung und meist etwas Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Behörde.

    Viel Erfolg und bei Bedarf gerne nochmal melden!
     
    Tilfred und simon84 gefällt das.
  3. Litti

    Litti

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    Herzlichen Dank,

    das macht Mut!

    Einen öffentlich bestellten Vermesser für einen aktuellen Lageplan hab ich schon hier gehabt. Nächste Woche kommt ein Architekt, der sich mit einem Brandschutzplaner das Dilemma hier ansieht. Mal schauen …
     
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