Genehmigungsfreigestellter Bauantrag / Welche Nachweise

Diskutiere Genehmigungsfreigestellter Bauantrag / Welche Nachweise im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, unser Bauantrag (BY) für einen neues EFH unterliegt einem genehmigungsfreien Verfahren (entsprechend gültigem Bebauungsplan)....

  1. #1 tcdiscoz, 22.11.2009
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    Hallo zusammen,

    unser Bauantrag (BY) für einen neues EFH unterliegt einem genehmigungsfreien Verfahren (entsprechend gültigem Bebauungsplan). Müssen wir nun eigentlich zwingend einen Wäremschutznachweis und ein Brandschutzkonzept vorweisen ? Was gilt für ein verfahrensfreises Bauvorhaben ?

    Beste Grüße,

    TC
     
  2. #2 tcdiscoz, 22.11.2009
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    Sorry, sollte heissen, "Was gilt für ein genehmigungsfreise Bauvorhaben ?".
     
  3. Andy

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    Ihr müsst einen Wärmenachweis nach ENEV und die Statik machen lassen. Diese werden zwar nicht bei der Baubehörde eingereicht, müssen aber vorhanden sein. Von einem Brandschutzkonzept weiß ich nichts. Meine Infos beziehen sich auf NRW.
    Ansonsten verpflichtet Ihr Euch das nach dem Bebauungsplan und den Regeln der Landesbauordnung gebaut wird.

    Bei uns heißt das 'Freistellungs-Verfahren'
     
  4. Seev

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    Ist das angesprochene Verfahren dasselbe wie bei uns das Kenntnisgabeverfahren?
    Dieses hat durchaus erhebliche Nachteile, die man vorher kennen sollte - bin froh, daß ich mich darauf nicht eingelassen habe und dennoch das Genehmigungsverfahren gewählt habe, sonst hätte ich jetzt höchstwahrscheinlich ein größeres Problem.
     
  5. #5 Baufuchs, 24.11.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Andy

    In NRW müssen diese Unterlagen zwar nicht zeitgleich mit dem Freistellungsantrag eingereicht werden, müssen jedoch vor Baubeginn dem Bauamt vorliegen.
     
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Genehmigungsfreigestellter Bauantrag / Welche Nachweise

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