Gerüst Außenbohle durchschnitten - wer muss zahlen?

Diskutiere Gerüst Außenbohle durchschnitten - wer muss zahlen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Auf unserem Gerüst ist eine Bohle durchschnitten worden. Wer muss diese bezahlen / ersetzen? Mit Logik lässt sich herleiten, dass der Gerüstbauer...

  1. #1 Leinad7331, 13.12.2021
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    Auf unserem Gerüst ist eine Bohle durchschnitten worden. Wer muss diese bezahlen / ersetzen?

    Mit Logik lässt sich herleiten, dass der Gerüstbauer die Bohle mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit beim nachträglichen Rücken des Gerüsts selbst zerschnitten haben muss, aber er weist jede Schuld von sich. (Die Garage war im Weg beim Rücken, daher war das Schneiden der Bohle die schnellste Lösung).
    Ich bin mir ebenfalls absolut sicher, dass es keiner unserer Handwerker war - keiner hätte eine Motivation gehabt, außerdem waren die alle sehr gewissenhaft.

    Daher mal juristisch die Frage: Wer muss es im Zweifel zahlen?
    Einerseits: Es ist sein Eigentum und wenn dies beschädigt wird, muss er dann nicht zweifelsfrei die Schuld beweisen?
    Andererseits: Wir haben es uns ja geliehen, fällt es dann unter unsere Aufpasspflicht?
    Wenn letzteres gilt wäre das ja schon gemein.. er durchschneidet es und wir müssen zahlen..
     
  2. #2 nordanney, 13.12.2021
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    Jep
    Habt Ihr einen Mietvertrag abgeschlossen?
    Was zu beweisen wäre...

    Warum steht das Gerüst dort. Im Rahmen Hausbau mit GU? Oder habt Ihr es vom Gerüstbauer gemietet, damit es die anderen Handwerker nutzen können?
     
  3. #3 Leinad7331, 13.12.2021
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    Wir haben eine große Haussanierung durchgeführt. Der Architekt hat vom Gerüstbauer ein Angebot eingeholt, auf dem steht "bezüglich Ihrer Anfrage, bieten wir Ihnen gemäß unseren Bedingungen für Vermietung und Montage von Gerüsten an".

    Das klingt also nach Vermietung. Die AGB sind hier zu finden:

    https://www.cieslik.de/wp-content/uploads/2020/02/AGB-Cieslik.pdf

    Da steht jetzt:
    Wir übernehmen keine Schäden aus unsachgemäßer Behandlung, höherer Gewalt, natürlichem Verschleiß und für Nachteile aus Anforderungen, über die wir nicht ausreichend unterrichtet worden sind.

    Gut, bleibt die Frage nach der Beweispflicht..
     
  4. #4 Fred Astair, 13.12.2021
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    Wer hats gemietet? Der zahlt, solange er keinen Dritten ertappt hat.
    Um welchen existenzbedrohenden Betrag redest Du eigentlich?
     
  5. #5 Leinad7331, 13.12.2021
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    Wir, die Bauherren, haben es gemietet.

    Ok, aber die Kosten sollten überschaubar sein, oder? So eine Bohle kostet bei Amazon 50 €.
     
  6. #6 Fred Astair, 13.12.2021
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    Und genau diese Frage hätte ich dem Gerüstvererleiher gestellt, bevor ich mich um juristischen Beistand an die Weltöffentlichkeit wende.
    Oder wolltest Du blos auch mal was schreiben?
     
  7. BaUT

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    Wollen wir eine crowdfunding-Aktion für überforderte Bauherren starten?
     
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  8. #8 Leinad7331, 13.12.2021
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    lol, und wieder geht ein Thread von mir ins Persönliche.

    Folgendes ist der Hintergrund: Ich bin mit dem Gerüstbauer sowieso im Streit über diverse Punkte und Leistungen.

    In dem Streitgespräch hat er dann ausgeholt "Ja ich müsste jetzt eigentlich jemanden rausschicken, das wäre eine Anfahrt laut Vertrag, 225 €, dann 1 Stunde Arbeit, Gerüstbohle, das kostet Sie locker 500 €".

    Wir haben uns dann geeinigt - das war aber bevor ich herausgefunden habe, dass die Bohle von ihm durchschnitten sein muss.
    Daher prüfe ich nun und überlege die Möglichkeiten. Um 50 € gehts mir dabei garantiert nicht.
     
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  9. #9 MJanssen, 13.12.2021
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    Gehen wir mal davon aus, dass du keinen Schuldigen "dingfest" machen kannst - theoretisch wäre es auch möglich, dass sich dort Nachts jemand zu Schaffen gemacht hat, oder nicht? Dann stellt sich die Frage, ob du eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hast? Diese würde dann ja dafür aufkommen, wenn man das Ganze als Vandalismus meldet.
     
  10. #10 nordanney, 13.12.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.12.2021
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    Und im Streitgespräch antwortest Du dann "Kannst bleiben, wo Du bist. Bekommst Dein ..... Gerüst inkl. neuer Bohle zum Mietende zurück". Fall erledigt und Stress weg.
    Das lässt alles in einem anderen Licht erstrahlen...
     
  11. Alex88

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    das gestrichene kann man auch anders ausdrücken!!!
     
  12. #12 nordanney, 13.12.2021
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    Kann man. Ist aber für ein Streitgespräch mit einem Handwerker manchmal die richtige Ausdrucksweise. Fein artikuliert versteht nicht jeder.
     
  13. Alex88

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    kann schon sein, aber nicht hier
     
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