Geschosszahl und GRZ

Diskutiere Geschosszahl und GRZ im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Des es ein Doppelhaus werden muss habe ich ehrlich gesagt bei meiner Frage nicht berücksichtigt, weil es nicht viel zur Sache tut ob es nun an...

  1. 11ant

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    Auf den ersten Blick mag das für den Gegenstand Deiner Frage von geringer Bedeutung sein, aber mindestens für Dein Bauvorhaben insgesamt ist dies ein entscheidender Aspekt.
    Der bei einer DHH typischerweise reihenhausähnliche Zuschnitt des Grundrisses hat erheblichen Einfluß auf die "Gefahr" des DG, rechnerisch zum Vollgeschoß zu geraten. Ich interpretiere das konfuse Gestammel des Bebauungsplantextes allerdings so, daß das DG rechnerisch ein Vollgeschoß werden darf, aber nicht in Gestalt eines "Stadtvilla"-Obergeschosses.

    Ich habe Dir zwei Beiträge zur Doppelhausplanungs- bzw. Doppelhausbauproblematik verlinkt, weil ich Dir dringendst dazu rate, Deine Hälfte nicht einzeln zu planen. Mindestens das Profil an der gemeinsamen Seite sollte koordiniert werden, und besonders auch die Gründungs- und Kellerfrage. Als Doppelhaushälftenbauherrin tust Du gut daran, die Hüterin Deines Bruders ;-) zu sein. Die Dämlichkeit von Goalkeepers Mittelhäusers bzw. Neomittelhäusers wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.
     
  2. 11ant

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    P.S.: ich hege gleich einen ganzen Sack voller begründeter Befürchtungen, die hoffentlich nicht gleich als Hattrick zutreffen:
    - manche Angaben lassen auf einen Höhenversatz zwischen Eurem Grundstück und dem des Hälftennachbarn schließen
    - der Bebauungsplan scheint Bestandsgebäude zu enthalten
    - auch das des Hälftennachbarn könnte ein solches sein
     
  3. #23 Kriminelle, 26.07.2023
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    Natürlich tut es etwas zur Sache!
    Wenn Du ein Haus baust, musst Du normalerweise nicht nur Abstand zu einem anderen Haus halten, sondern auch zum anderen Grundstück. In viele Bundesländern 3 Meter.
    Und wenn das Grundstück nur 15 Meter breit ist, so darf das Haus maximal 9 Meter breit werden.
    Und weil Du ein kluges Kind bist, kannst Du Dir jetzt denken, dass ein Haus dadurch, dass es die 3 Meter nicht einhalten muss, breiter sein darf, nämlich auf der westlichen Seite 3 Meter.
    Diese Salamitechnik in Sachen Informationsgabe macht mich kirre :konfusius… die Baufenstermaße gibt es immer noch nicht…
    Wir sind schon auf Seite 2…
     
  4. 11ant

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    Acht mal Sechzehn, würde ich sagen - von der herausgemessenen Straßenbreite hochgerechnet.
     
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