Grenzabstände bei Neubauten

Diskutiere Grenzabstände bei Neubauten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich denke, dass der Fehler bei der Geminde liegt, da irgendwoher nirgends die Ursprungshöhen zu finden sind und somit eigntlich auch keiner genau...

  1. #21 ManfredH, 21.06.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sehe ich nicht so. Es ist nicht Sache der Gemeinde, die Geländehöhen für jedes Grundstück zu dokumentieren; vielmehr ist in den Baueingabezeichnungen der vorhandene und der ggf. geänderte Geländeverlauf darzustellen und auf dieser Grundlage die erforderlichen Abstandsflächen prüffähig zu ermitteln.

    Und wenn das unterlassen oder falsch gemacht wird, hat der betroffene Nachbar sehr wohl gute Chancen, dagegen vorzugehen - und zwar nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen den Bauherrn.
     
  2. Haus

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    Hallo Thomas,

    danke für die Antwort auf meine Frage, wie die Höhe ermittelt wird.

    zu Frage 1:
    der Architekt (hiermit wurde auch die Frage 2 beantwortet) hat uns gesagt das wir auf 2,5 m gehen können. Ich habe das einfach geglaubt und nicht näher nachgefragt. Jetzt habe ich mir die LBO durchgelesen und die Pläne (Schnitt vom Haus) angeschaut und komme nicht auf die 2,5 m nicht, sondern auf 2,61 wenn ich die ermittelte Höhe x 0,4. Aber wenn ich mit 0,6 rechne dann sind das 3,915 m.

    Auszug aus der LBO BW:
    " (7) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt
    1. allgemein 0,6 der Wandhöhe,
    2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und in besonderen Wohngebieten 0,4 der
    Wandhöhe,
    3. in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, sowie in Sondergebieten, die nicht
    der Erholung dienen, 0,25 der Wandhöhe."


    Ich werde nächste Woche beim Architekten nachfragen , wollte aber auch parallel hier im Forum nachfragen.
    Nach LBO ist es in BW 1/4
    Bis zur Traufe sind das 5,20m, Giebel ist 5,30m hoch. Ein Satteldach mit 38°.
     
  3. Haus

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    Noch etwas!

    Dazu kommt es noch dass das Gelände aufgeschüttet werden muss. Ca. 1 m. Was ich in meiner Berechnung nicht berücksichtig habe!
     
  4. #24 Thomas B, 21.06.2009
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    Na wo Du wohnst, mußt Du (bzw. der Planer) natürlich wissen bzw. sich darüber schlau machen...

    Wenn die Pläne zur Genehmigung vorgelegt werden, so sollten das nicht nur schöne Bildchen sein, sondern diese sollten (müssen!) auch Informationen zu diesen Dingen hergeben: Eingezeichnete Abstandsflächen (und auf einem separaten Blatt dazu die Berechnung der selbigen!). Spätetsens dann müßte der Architekt erkennen, wenn etwas nicht paßt. Wäre aber -aus seiner Sicht- nicht so gut, weil er zum einen dadurch nicht unbedingt Kmpetenz verströmt und zum anderen dann eine neue Planung machen darf, da er um Geld zu kassieren eine (meistens!) genehmigungsfähige Planung schuldet.

    Thomas
     
  5. #25 Thomas B, 21.06.2009
    Thomas B

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    Nachtrag: Falls es dein Planer nicht wissen sollte :shades:

    Die Traufe ist nicht etwa die Dachrinne, sondern der Schnittpunkt zwischen aufgehender Wand und der Oberkante der Dachdeckung....nur so zur info.

    Da kommen schnell ein ganzer Sack cm zusammen...

    Thomas
     
  6. Haus

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    Danke für die Antworten,
    wenn ich das mit meinem Architekten geklärt habe, werden ich noch mal schreiben.
     
  7. #27 Chris050882, 21.06.2009
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    Hallo ManfredH

    wir konnten gar nicht die ursprüngliche geländehöhe feststellen, da wir als letztes ine eine sogenannte "baulücke" bauten und auf unserem bauplatz alle nachbarn ringsrum ihren aushub lagerten und wieder wegschoben. unser architekt hat den vorhandenen geländeverlauf schon dargestellt. der ursprüngliche ist ja nicht überprüfbar!

    grüße
     
  8. #28 Bottler, 21.06.2009
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    Hallo Leute,

    wir haben auch vor, in nächster Zeit zu bauen (Fertighaus). Unser Baugrundstück befindet sich aber im Hang und wir würden in den Keller ne Einliegerwohnung machen.
    Wo muss man denn da die Höhe des Gebäudes messen?
    Ausserdem hat unser Nachbar nur einen Meter zum Grenzstein eingehalten, wie verhält es sich dann hier mit der Grenze?
    Nen Architekten kann ich nicht fragen, weil wir noch nicht so weit sind mit den planungen.
    Auch vielleicht noch interessant dass auf unseren Grundstück, das von den Eltern ist, schon mal das Haus der Großeltern stand, welches bis auf die Grundmauern des Kellers abgerissen wurde.

    Danke
    ...der fragende Günni
     
  9. Vigo

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    Hallo,

    weiß jemand wie die Grenzabstände (Niedersachsen) berechnet werden, bei zwei Vollgeschossen + Satteldach wobei die Giebelseite zum Nachbarn steht?
    Ich habe bisher etwas von h/2 gefunden, verstehe aber nicht auf was sich das h bezieht. Auf die gesammte Haushöhe incl. Dach oder wird auch bei zwei Vollgeschossen nur ein Teil der Dachhöhe angerechnet?
    Danke
     
Thema: Grenzabstände bei Neubauten
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