Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)

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  1. Chippi

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    achso.. wir haben den Nachbarn auch angeboten (natürlich des Nachbarfriedens willen!) die Wand unserer Garage die zu denen zeigt in deren weißem Klinker zu verklinkern, unserer wird dunkel.
    Bisher keine Antwort. Lässt sie uns nicht auf ihr Grundstück zum verklinkern streiche ich diese Wand gerne mit Bitumen komplett schwarz. Irgendwie muss ich ja meine Wand vor der Witterung schützen.
     
  2. #42 Onkel Dagobert, 07.11.2016
    Onkel Dagobert

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    Leider kann ich da baurechtlich nicht weiter helfen, da es doch schon ein recht spezieller Fall ist, bis auf die Höhe der Garage, die max 3,00m haben darf bis auf gewachsenem grund des Nachbargrundstücks. Das ist laut Foto warscheinlich überschritten. Was die Terrasse angeht kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Nur mal so nebenbei: Es gibt im www noch mehr bauforen, vor allem eines mit einem ähnlichen Namen, wohin sich die meisten Experten die vorher hier waren verzogen haben. Da sind sicher einige die da noch mehr zu sagen können.

    PS: hast PN
     
  3. #43 Andybaut, 07.11.2016
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    Ich habe mir die verschiedenen Antworten mal überfolgen. Ich hoffe ich habe nichts wichtiges übersehen und schreibe daher keine Quatsch.


    Grundsätzlich muss man hier zwei Dinge unterscheiden.
    Das eine ist das Baurecht, das regelt welche Gebäude in welcher Art und größe wo gebaut werden dürfen.
    Das andere ist das Nachbarschaftsrecht. Das regelt viele Dinge die vom Baurecht nicht berücksichtigt sind, aber in einem normalen Nachbarschaftsrecht auftreten.

    Die Stellung der Garage von dir und deiner Nachbarin ist Baurecht. Wenn der Bebauungsplan es vorsieht, dass du an dieser Stellte eine Garage bauen kannst,
    dann darfst du das auch. Du musst dabei keine "Rücksicht" auf deine Nachbarn nehmen, sondern nur auf den Bebauungsplan.
    Wenn dein Garagenbau die Terrasse, die Rosen, den Pool oder was auch immer verschattet vom Nachbarn, dann ist das halt so.
    Das hätte sich der Nachbar auch vorher schon denken können, da auch er den Bebauungsplan kannte.
    Thema Garage also fertig.
    Seine Garage darf er auch nur so stellen wie es der B-Plan vorsieht.

    Die Terrasse vom Nachbarn ist nichts baurechtliches. Nicht mal bei der Anschüttung. Wenn die jetzt höher wie 1,50m an der Grenze (so zumindes in BW)
    wäre, dann wäre das evtl. baurechtlich wieder relevant. Aufschüttungen sind baurechtlich nur bis zu einem bestimmten Grad verfahrensfrei.
    Aber bei der Höhe ist das alles OK.
    Nun kommt aber das Nachbarschaftsrecht und desen Verjährungen.
    Dein Nachbar hat nun vielleicht 2001 die Terrasse gebaut. Nun hättest du nach BW Recht (bei dir vielleicht ein bischen anders) 2 Jahre Zeit anzumerken,
    dass die Terrasse nach Nachbarschaftsrecht so nicht gebaut werden darf. Lässt du die Zeit verstreichen, dann wird sie quasi rechtskräftig.
    Du kannst also nicht 5 jahre später kommen und dann meckern.
    Nun hast du das Grundstück aber gekauft und die Terrasse steht vermutlich schon länger. Was nun? Baurechtlich ist die Terrasse in Ordnung, Nachbarschaftsrechtlich
    aber nun vermutlich auch, da du die Einspruchsfrist nicht eingehalten hast. (Konntest du ja auch gar nicht). Aber dafür hast du ja gewusst was dich erwartet.

    Natürlich hat der Nachbar alle Bauteile seiner Terrasse zurückzubauen die auf dein Grundstück gehen und natürlich darf er sein Grundstück nicht über dein
    Grundstück entwässern. Wenn das eine Wiese wäre, die zu deiner Garage abfällt, wäre das was anderes. Dieses Wasser darf hinfliessen wo das Gefälle und der liebe Gott
    es hinleiten. Bei der Terrasse handelt es sich aber um eine gezielte Regenwasserabführung und diese kann natürlich nicht einfach zum Nachbarn erfolgen.
    Aber eine Chance zum zurückbauen musst du ihm schon geben.

    Also:
    Garage so bauen wie baurechtlich genehmigt. Aufforderung zum Zurückbau der Regenrinne stellen. Am besten mit einschreiben und eine angemessene Frist setzen.
    1-2Monate wären sicher nett. Notfalls anmerken, dass sonst die Rinne auf des Nachbarn Kosten durch deine Handwerker zurückgebaut werden. Ab hier ist aber schon besser ein Anwalt einzuschalten.

    Noch was zur Höhe der nachbarlichen Garage. In BW darf die maximal 3m hoch, 9m lang und 25m² Ansichtsfläche haben.
    Vielleicht mal nachmessen. Kann natürlich sein, dass die höher wie erlaubt aufgrund der Anschüttung ist.
    Ab welcher Höhe zu messen ist ist immer schwierig. Aber in diesem Fall hat der Nachbar kurze Hosen, da Neubaugebiet.
    Er hat hier eindeutig eine neue Höhe geschaffen. Aber er muss an der Grenze den ursprünglichen Grenzverlauf beibehalten.
    Das ist dann wieder was fürs Bauamt.
     
  4. #44 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    @Andybaut:
    Es ist nich schwierig ab welcher Höhe zu messen ist bei der Garage:
    Es gilt eindeutig OK max = 3,00m + OK gewachsenes Gelände Nachbar.
    In Niedersachsen gilt übrigends auch 3m hoch, 9m lang nur die max 25m² gibt es nicht.

    Zu der Garagenhöhe: In der Praxis wird das oft so gemacht wie hier auf dem Foto, und meistens meckert da auch keiner, da die Nachbarn dann ja auch (meistens) auf diese Höhe auffüllen, daher: wo kein Kläger da kein Richter, aber gemessen wird offiziell auf Geländehöhe Nachbar.

    Das Elend hat mein Nachbar gerade durch der die Garage an die hintere Grundstücksgrenze gebaut hat und die Grundstücke liegen tiefer. Zu seinem Glück nur 0,5m. Jetzt ist seine Garage nur 2,50m hoch mit wahnsinnigen 2,15m i.L.
     
  5. Chippi

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    danke für die detaillierte Schilderung.
    Ich denke auf kurz oder lang wird uns der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben. Alleine schon wegen der Regenrinne und dem ewigen rumgezicke.
     
  6. #46 petra345, 19.10.2017
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    Wie ist es denn, wenn ihr die Garage weiter nach hinten schiebt, so daß die Rückseiten und die Frontseiten gleichhoch sind. Dann müßt ihr natürlich das evtl. geplante Fenster hinter eurer Garage umplanen.

    Wenn man damit Streit vermeiden kann, sollte man es tun.

    Wie wäre es denn, unter der Garage, wo ja sonst aufgefüllt werden muß , einen weiteren Raum einzuplanen und dabei alles nach hinten zu schieben.
     
Thema: Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)
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