Grenzbebauung Garage und Carport in Hanglage (Baden-Württemberg)

Diskutiere Grenzbebauung Garage und Carport in Hanglage (Baden-Württemberg) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich plane gerade unser Haus und bin da auf ein Problem gestoßen. Der Architekt ist noch nicht in Aktion getreten, wir stehen noch ganz...

  1. #1 AlexK74, 09.09.2011
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    Hallo,

    ich plane gerade unser Haus und bin da auf ein Problem gestoßen. Der Architekt ist noch nicht in Aktion getreten, wir stehen noch ganz am Anfang unseres Bauvorhabens.

    Nach §6 LBO darf ich ja 9m pro Seite und 15m gesamt sowie 25m² pro Seite nicht überschreiten. Meine Garage ist nun 7m lang und 3m breit, der Carport ist 4m breit, hier sollte alles soweit passen.
    Nur §6 Satz 2 Nr. 1 bereitet mir Kopfzerbrechen, da vom ursprünglichen Gelände aus die Garage und der Carport höher wären als 3m...

    Nach diesem Satz: "Ergeben sich bei einer Wand durch die Geländeoberfläche unterschiedliche Höhen, ist für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 2 Nr. 1 der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrundezulegen." würde die Höhe am Tor der Garage gemessen werden, hier wären es etwa 3m... wie ist das aber dann beim Carport? Auf der Rückseite schaut das Fundament bzw, der Sockel ca. 1,2m über das gewachsene Gelände. Ist hier ebenfalls die Höhe an der "Einfahrt" des Carports anzusetzen (das geplante Gelände), oder ist das so nicht zulässig wie ich das hier geplant habe? die 25m² darf ich jedenfalls auf keiner der beiden Seiten inklusive der Sockel überschreiten, habe ich gelesen... nach diesem Beitrag müsste es gehen, ist das richtig? Oder müsste demnach die Garage an allen Seitenflächen im aufgeschütteten Gelände stehen?

    Damit man sich das alles vorstellen kann, habe ich mal Bilder hochgeladen wie wir das planen... die dunkelbraune Seitenfläche ist das vorhandene Gelände (ist noch nicht vermessen, nur aus den Bezugshöhen der beiden Grundstücke und der Lage der Straßen ermittelt), die hellbraune Fläche das aufgeschüttete Gelände. Die hellgraue Fläche ist der Sockel für die Garage und den Carport, die dunkelgraue Fläche vor dem Grundstück ist die Straße und die Wendeplatte.

    Gruß, Alex
     
  2. #2 Der Bauberater, 09.09.2011
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    Hab ich zufällig noch auf dem Desktop :D
     
  3. #3 AlexK74, 09.09.2011
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort!

    Meine Garage wäre so gemessen ca. 3m hoch, das würde passen. Wie verhält sich das aber dann mit dem Carport? Der berührt ja nur auf der einen Seite, wo der Sockel schon ca. 1,2m hoch ist, das Nachbargrundstück. Ist die Bestimmung der Höhe unabhängig von der Lage des Gebäudes? Oder kann man Garage und Carport als ein Gebäude ansehen (sicherlich nicht...)?

    Gruß, Alex
     
  4. #4 AlexK74, 13.09.2011
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    Hallo,

    wir haben gestern das Grundstück mal provisorisch ausgemessen, die hintere Grenze ist mindestens 2m tiefer als das Straßenniveau... wird also nichts mit Garage und Carport als Grenzbebauung... ich habe den Carport jetzt nach vorne gezogen, er schließt nun mit dem Haus ab (2,5m von der Grenze) und ist nur noch 5m lang... so müsste es gehen, die Fläche der Garage mit Sockel und die Befestigungsmauer für den Stellplatz ergeben ca. 22m²... das Grundstück muss jetzt erst richig vermessen werden bevor man da eine definitive Aussage drüber treffen kann...

    Gruß, Alex
     
  5. #5 Der Bauberater, 13.09.2011
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    So ist es! :28:
    Und am Schluss dürfen die 9m Länge an einer Grenze, maximal 15m Länge an allen Grenzen, die 3m Höhe und die 25qm an einer Grenze nicht überschritten werden, dann funzt das ohne ausdrückliche Nachbarzustimmung o. Befreiung.
    Nach dem Vermessen weiß man genaueres! :D
    :bierchen:
     
  6. Loxley

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    ähnliches Problem

    Hallo,

    wir haben ein ähnlich gelagertes Problem. Wo wird die 3m Geländehöhe zum Nachbarn denn gemessen?
    Unser Grundstück ist zum Nachbarn hin abfallend. Und unser Pflaster im Carport ist höher als beim direkt angrezenden Carport des Nachbarn. Werden die 3m Höhe jetzt von unserem Pflaster aus gemessen oder vom Nachbarn?
    Ich habe leider nichts darüber gefunden.

    Ach so.
    Wir bauen in Thüringen

    Gruß
     
  7. lumo

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  8. #8 AlexK74, 10.10.2011
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    Hallo,

    ich habe nun Geländedaten. Das Grundstück ist noch viel steiler als angenommen... die hintere Grenze ist 2,5m tiefer als die Straße... Garage als hintere Grenzbebauung wird schwierig, da sie vorne fast 4m über dem ursprünglichen Gelände ist... da muss ich mir mal was einfallen lassen... wahrscheinlich werde ich sie so weit nach vorne schieben müssen, bis ich die 3m erreiche...

    Gruß, Alex
     
  9. #9 AlexK74, 11.10.2011
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    Hallo,

    mal ne blöde Frage:

    Die Garage hat ja 4 Ecken, ist dann die zur Nachbargrenze ausschlaggebend, oder wenn die grundstücksinnere Ecke höher liegt als die äußere, dann diese? Oder betrachtet man das Problem rein 2-dimensional vom Nachbargrundstück aus...?

    Gruß, Alex
     
  10. Baumal

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  11. #11 AlexK74, 11.10.2011
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    Hallo,

    vielen Dank für die kleine Skizze... also ist das Gelände direkt an der Grundstücksgrenze maßgebend... damit habe ich ein Problem... die Garage müsste mindestens einen 1/2m zum Carport und zum Hauseingang abgesenkt werden, damit ich die 3m nicht überschreite... ich musste sie nach vorne ziehen, sie steht damit 5m von der Straße entfernt, hinten habe ich jetzt 2m Platz... ich kann es drehen und wenn wie ich will, es geht nicht anders... damit rächt es sich jetzt, dass der Vermesser nicht vor dem Notartermin da war... so ein Mist... das Grundstück ist zwar von der projizierten Fläche toll geschnitten, aber durch die Hanglage echt schlecht zu bebauen... :(

    Gruß, Alex
     
  12. Baumal

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  13. #13 AlexK74, 14.10.2011
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    Hallo,

    hm, und was wenn an der hinteren Grundstücksgrenze das geplante Gelände 2,5m über dem vorhandenen liegt... wenn ich da auch noch ne Garage drauf stelle, guckt der Nachbar in Richtung Süden auf eine 5m hohe und 3m breite Wand... dazu kommt noch, das das Grundstück noch nicht verkauft ist, Eigentümerin ist die Gemeinde und die wird mir das mit ziemlicher Sicherheit nicht genehmigen... ich habe die Garage wie den Carport nun 2,5m nach vorne gezogen, nur seitlich bin ich jetzt noch höher als 3m, dafür könnte ich ne Befreiung bekommen... vor der (7m-)Garage habe ich dann nur noch 4,5m Platz... und wenn ich keine Befreiung bekommen sollte, müsste ich die Garage gegenüber dem Hauseingang um 40cm absenken... wie wäre das denn dann mit dem Gefälle, das wären ja dann fast 9%, geht das überhaupt...?

    Gruß, Alex
     
  14. #14 azalee0108, 14.10.2011
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    Unsere Garageneinfahrt hat auf 9m Länge und 8m Breite ein Gefälle von 2,20 bis 1,60m. (Die G selbst ist nur ca 4,30 breit.) Was für einem Gefälle entspricht das dann?

    Da kann man nur im leichten Bogen ein- und ausfahren, aber es geht. Selbst bei Starkregen hat noch nie ein Tropfen die Fliesen von innen benetzt.

    Für uns wären die 40cm Gefälle ein echter Traum. :28:

    anja
     
  15. #15 AlexK74, 18.10.2011
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    Hallo,

    ui, das ist sehr steil.. wenn ich richtig rechne sind das über 24%, die Neigung wäre fast 14°, das ist viel... bei uns wären es 8% und etwas über 4,5°... unser Bauunternehmer will das aber auf keinen Fall, ist schon unschön wenn die Garage nicht auf dem restlichen Niveau ist wie der Eingangsbereich... ich habe jetzt die Adresse vom Nachbarn bekommen, dem werde ich die Pläne unseres Architekten jetzt mal zeigen und ihn fragen, was er davon hält und ob dem zustimmen würde... die Garag ist nun in jedem Fall 2,5m von der hinteren Grundstücksgrenze weg, es betrifft nun nur noch die seitliche Fläche...

    Gruß, Alex
     
  16. #16 AlexK74, 27.10.2011
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    Hallo,

    inzwischen hat der Nachbar sein Einverständnis NICHT erklärt, d.h. wir sind mit dem Haus noch etwas runter und mit der Garage ganz runter, sodass wir die 3m und die 25qm Ansichtsfläche nicht mehr überschreiten.

    Hinter dem Carport würde ich gerne die Fläche bis zur Grenze als Abstellfläche Nutzen, sonst ist der gesamte Grenzstreifen mit den 2,5m Breite ungenutzer Rasenplatz. Wenn wir das machen, würde hinter der Garage ein 2,5m x 2,5m großes Stück entstehen, an das man nachher nur noch von oben dran kommt. Ich frage mich, ob das so zulässig ist? Mein Planer hat da einfach mal einen "Steingarten" eingezeichnet... könnte man das auch anders nutzen? Gäbe es z.B. die Möglichkeit, dieses Eck in einer bestimmten Höhe welche nicht als Ansichtsfläche zählt aufzuschütten und über eine Treppe zugänglich zu machen, um es z.B. als Mülleimer-Platz zu nutzen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig, als auf die Abstellfläche hinter dem Carport zu verzichen...?

    Ich habe mal Auschnitte aus dem Plänen meines Planers angehängt, damit man sich das besser vorstellen kann... die betreffende Fläche habe in der Draufsicht mal rot umrandet...

    Gruß, Alex
     
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