Grenzbebauung gegen Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung gegen Grenzbebauung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, leider habe ich via Suche nichts ähnliches gefunden. Folgende Situation würde ich gerne mal hinterfragen (vielleicht hat ja der eine oder...

  1. flo111

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    Hallo, leider habe ich via Suche nichts ähnliches gefunden.

    Folgende Situation würde ich gerne mal hinterfragen (vielleicht hat ja der eine oder andere schon sowas ähnliches gehabt)

    Ich hatte 2017 ein Einfamilienhaus mit Garage (Grenzbebauung) genehmigen lassen. 2018 wurde das Haus gebaut.
    2018 hat mein Nachbar das Grundstück gekauft, hat an der gleichen Grenzstelle eine Garage hinstellen lassen (wo ich jetzt meine Bauen will) - und, obwohl ich ihm die Info gegeben habe, dass da auch meine Garage hinkommt, die Lüftungsschlitze seiner Garage in die Richtung legen lassen, wo meine jetzt hinkommt.

    Eigentlich wollte ich DÄmmung zwischen die Garagen machen, damit es nicht gammelt (5cm Abstand). Wenn ich das jedoch mache, sind seine Lüftungsschlitze zu.

    Ist das jetzt mein Problem, oder seins? also zählt "wer zu erst kommt, mal zu erst" oder wer zu letzt beantragt hat, muss auch die anderen Pläne rücksicht nehmen?

    Vielen Dank im Voraus!

    mfg, flo
     
  2. #2 Surfer88, 08.09.2019
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    Hat dein Nachbar wohl Pech gehabt.

    Lg
     
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  3. #3 simon84, 08.09.2019
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    Er könnte ja auch einfach weiter abrücken (Je nach Bundesland) . oder die Schlitze an die anderen Seiten machen.
     
  4. #4 Gast85808, 09.09.2019
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    Die Frage, die ich mir gerade Stelle ist der Brandschutz. Dieser dürfte so nicht gegeben sein. Ich müsste mich da jetzt reinfummeln, vielleicht hat ja jemand da direkt ne Lödung parat
     
  5. Dimeto

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    Ist bei privilegierten Gebäuden unwichtig; er könnte ja auch einen Carport mit Holzsichtschutz auf die Grenze bauen. Die Lüftungsschlitze haben aber trotzdem nichts auf der Grenze verloren. Ist aber sein Problem, wenn die durch deinen Bau funktionslos werden.
     
  6. #6 Gast85808, 10.09.2019
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  7. #7 Surfer88, 10.09.2019
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  8. #8 Lexmaul, 10.09.2019
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    Baut man davon ab nicht eh mit ein paar cm Abstand zur Grenze?

    Ich weiß, dass es dazu keine Vorschrift gibt, aber die meisten machen es doch aus Sicherheit - dann habt Ihr beide doch kein Problem.
     
  9. #9 Fred Astair, 10.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2019
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    Und die paar Zentimeter sind dann ein hervorragender Raum für kompostierbares Material?
    Nö, entweder lässt man, so man darf, soviel Platz, dass einer mit ner Schubkarre durchfahren kann oder man baut Wand an Wand. Wenn der Nachbar meint, seine Lüftung zur Grenze hin zu machen, hat er einfach Pech gehabt, wenn der andere Nachbar sein Recht auf privilegierte Grenzbebauung wahrnimmt.
     
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  10. #10 Lexmaul, 10.09.2019
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    Bisserl flexibler denken, wir haben hier alle beide Zugänge zugemauert und das Attikablech drübergezogen - da grünt gar nix weiter und man hat keine Grenzprobleme ;)

    Wobei ich das mit der Lüftung eh Blödsinn dort finde - wieso nicht an der anderen Seite oder vorne/hinten?
     
  11. #11 simon84, 10.09.2019
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    Wäre mir auch nie in den Sinn gekommen Entlüftung grenzseitig.

    Ist ja auch nicht gerade so, dass man dadurch einen Vorteil hätte....
     
  12. #12 Fred Astair, 10.09.2019
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    Was hat das mit flexibel zu tun, einen Spalt zu lassen, in den niemand mehr reinkommt?
    Die Schlitze des Nachbarn sind ja dann auch für die Katz.
    Solch Angstabstand lässt man doch nur, wenn man sich des Grenzverlaufs nicht sicher ist.
     
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  13. #13 Lexmaul, 10.09.2019
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    Unser Nachbar hat sogar 10 cm Abstand gelassen - den haben wir dann zugemauert, damit eben keine Dreckhöhle bleibt.

    Ich wäre bei Grenzbebauung immer vorsichtig, da musst Du nicht nur einen genauen Vermesser haben, sondern auch ausführende Menschen, die es dann sehr genau nehmen.

    Das das oft schief geht, sieht man doch oft genug im Forum.

    Mein anderer Nachbar hat meine Grenze um fast 50 cm überbaut (gut, Hecke und Pflaster, kein Gebäude) - alles mit der Meinung der gesetzten Grenzsteine. War aber dann doch falsch...
     
  14. #14 Gast85808, 10.09.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Ganz einfach, er hat die Löcher dicht zu machen. Punkt. Punkt 2: der Nachbar wird dem TE die Ohren vollheulen daß seine Garage nun nicht mehr vernünftig belüftet wird usw. usw....
     
  15. Dimeto

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    Ja, bitte reinfummeln.
    Wo steht das? In "deiner" Abhandlung, die übrigens nur die - zugegeben gut begründete - persönliche Meinung des Autors wiedergibt, finde ich jedenfalls keinen Hinweis. Im Gegenteil: Seite 21, 3. Bauteil: Außenwände, Grundsatzanforderung: nicht brennbare Baustoffe, oder je nach Art der Garage: brennbare Baustoffe (insbesondere bei Kleingaragen, selbst wenn diese direkt auf der Grenze stehen)
     
  16. Dimeto

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    Nein.
    In manchen Bundesländern schon, z.B. Hessen oder Niedersachsen, da ist es ausdrücklich verboten.
    Da haben es ein paar Zentimeter "Sicherheitsabstand" also auch nicht getan. Außerdem muss ich ja auch von was leben.
     
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  17. #17 Stadtbaumeister, 12.09.2019
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    Gebäude kleiner 50m3, ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten benötigen keine Brandwände als Gebäudeabschlusswand, auch wenn sie näher als 2,50m an der Grenze zum Nachbarn stehen. Somit sind auch Öffnungen in diesen Gebäuden möglich.
     
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