Grenzbebauung Vorschriften für Nachbarseite

Diskutiere Grenzbebauung Vorschriften für Nachbarseite im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hab hier bereits einiges zum Thema Grenzbebauung gelesen, bin aber im Detail noch nicht fündig geworden. Das betroffene Haus...

  1. #1 Lars881, 05.06.2019
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    Hallo zusammen,

    ich hab hier bereits einiges zum Thema Grenzbebauung gelesen, bin aber im Detail noch nicht fündig geworden. Das betroffene Haus steht übrigens in Niedersachsen.

    Ich habe vor ca. 3 jahren ein Haus erworben, bei dem die Nachbargarage an meinen Garten grenzt, also im direkten Sichtbereich meiner Terrasse. Bei Kauf des Hauses war diese Wand noch im Rohzustand und ich habe mir 2 Jahre lang die schönen Porotonziegel angesehen. Letztes Jahr wurde diese Wand dann endlich mal verputzt.
    Allerdings ist das Gelände des Nachbarn gute 20cm höher als meins. Das Fundament zieht wunderschöne Kurven und ragt zum Teil 15cm in mein Grundstück rein, dieses wurde einfach so gelassen wie es war.

    Da man die damals (Vorbesitzer meines Hauses) nicht auf mein Grundstück gelassen hat und die wohl nicht besonders gut schalen konnten, ist die Schalung (sofern vorhanden) an diversen stellen abgehauen. An anderen Stellen hat man sich die Schalung vollständig gespart und einfach an meine Rasenborde betoniert und dabei sowohl den Zaun, wie auch ein paar Zaunpfosten betoniert. Da man hier nun diese praktische Kante hatte, hat man sich beim Verputzen der Steine auch gleich gedacht, dass man den runterfallenden Putz da mal liegen lassen kann. Es sieht also einfach von vorne bis hinten bescheiden aus...

    Da ich dieses Jahr das Projekt Garten angegangen bin, habe ich meinen Nachbarn mal nach einer Lösung gefragt. Dieser ist allerdings technisch nicht besonders versiert und hat daher den damaligen Unternehmer dazugeholt, welcher natürlich keine besondere Lust hat irgendetwas nachzuarbeiten (wobei man sich eigentlich im Stillen dafür schämen müsste).
    Seine erste Aussage war: "Wir bleiben mit der Wand sowieso immer 10cm von der Grenze weg, also ist noch alles auf seinem Grundstück und es gibt gar kein Problem."
    Nach meinen Informationen dürfte man aber gar keine 10cm reinrücken, sondern entweder baut man direkt auf die Grenze, oder man bleibt einen Meter weg. Stimmt das so? Diese Aussage hatte ich eigentlich mal von einem Architekten.

    Normalerweise interessiert mich auch überhaupt nicht, wo nun genau die Grenze ist, ich möchte da einfach nur einen ansehnlichen geraden Abschluss sehen. Inwiefern ist der Nachbar dazu verpflichtet, eine vernünftige Optik herzustellen? Kann man ihn im Zweifel dazu zwingen?

    Wie steht es um die von der Baufirma einbetonierten Rasenborde? Diese sollte ich nämlich erstmal selbst ausbuddeln und wegstemmen, damit der Herr von der Baufirma freie Sicht auf sein Fundament hat. Hierzu habe ich natürlich nichts gefunden, aber mein normaler Menschenverstand sagt, dass man Randsteine, Zaunpfosten und die ersten 2-3 Reihen Maschendraht des Nachbarn nicht mit einbetonieren darf. Wie ist hier die Lage, bzw. wer hat das jetzt ordentlich herzustellen?

    Ich reiche später mal Bilder nach, so bleiben kann es auf keinen Fall. Aber besonders große Lust es selbst zu bereinigen habe ich auch nicht.

    Gruß, Lars
     
  2. #2 simon84, 05.06.2019
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    Ist denn der Grenzverlauf rechtlich sicher dokumentiert ?
    So eine Vermessung kann auch mal falsch sein.
    Abgesehen davon, auf deinem Grundstück darf nichts vom Nachbarn sein. Egal ob unter Geländeniveau oder darüber.
     
  3. Domski

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    Der Nachbar oder jemand in seinem Auftrag hat deine Sachen nicht zu beschädigen oder zu verändern.

    Wenn es notwendig ist, z.bsp den Zaun zu demontieren, musst du ihm das gestattet (aber nicht selbst erledigen). Nach Abschluss muss aber der unbeschädigte Originalzustand wieder hergestellt werden.

    Anspruch auf eine ordentliche und schicke Ansicht hast du nicht, nur wenn Putzdreck bei dir liegt oder Teile über die Grenze ragen, muss er das beseitigen.

    Wenn nachweisbar Teile in dein Grundstück ragen, hast du doch die besten Karten. Dein Nachbar macht es hübsch und im Gegenzug verzichtest du darauf, auf ein entfernen der herüberragenden Teile zu bestehen.
     
  4. #4 Lars881, 05.06.2019
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    Ich hab mal ein paar Bilder zur Verdeutlichung gemacht. Wo genau die Grenze ist, kann ich natürlich nicht genau sagen. Mein Haus ist gute 20 jahre alt und war das erste hier im Gebiet. Das vom Nachbarn ist 6 Jahre alt, da gehe ich eigentlich von der Einmessung durch einen Vermesser aus, ist in Niedersachsen aber keine Vorschrift.

    Bei allem was ich messen könnte muss ich also davon ausgehen, dass irgendeine Wand richtig steht und ich diese als Bezugspunkt nehmen kann. Sicher ist das aber nicht. Im Lageplan ist die Nachbargarage als direkte Grenzbebauung eingetragen, aber ob das mal einer überprüft hat weiß ich natürlich auch nicht.
    Wenn man sich die Bilder mal andsieht, dann würde man vermuten, dass die Borde unterm Zaun schon die reale Grundstücksgrenze waren und der Nachbar eben seine Garage auch direkt dran gebaut hat. Einen Vermesser wollte ich nun eigentlich nicht bestellen...

    Ich hab auch schon mal im Nachbarschaftsgesetz zur Grenzwand nachgelesen, aber nichts zur Optik gefunden. Normalerweise kenne ich dass aber so, dass derjenige, der höher geht, das Gelände abfängt. Womit ist ja egal, aber gerade muss das doch sein oder nicht?

    Wie man ggf. an den Bildern erkennt, werde ich da kurzfristig ein Beet anlegen. Dies darf ich aber auch wieder nicht einfach so hoch anfüllen, dass ich sein Kunstwerk nicht mehr sehe, zumindest nicht ohne seine Wand zu schützen.
     

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  5. #5 Kriminelle, 06.06.2019
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    Normale Leute pflanzen da was ins Beet, damit das Beet einmal schön aussieht, die Erde bedeckt ist und auch gleich dass Problem der unansehnlichen Kante behoben ist.
     
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  6. #6 Lars881, 06.06.2019
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    Welch hilfreicher Beitrag... Das Beet an sich ist bereits die Notlösung, wenn´s nach mir gegangen wäre, dann würde da einfach der Rasen entlang laufen. Außerdem kenne ich natürlich deine Beete nicht, aber meine anderen sind nicht so zugewuchert, dass man dahinter nichts mehr erkennen kann. Auf 50-80cm knallt man das halt auch nicht komplett voll und wenn ich es breiter mache, dann findet der Roboter da nicht mehr durch. Und irgendwie fühle ich mich auch nicht dafür verantwortlich den Pfusch anderer Leute zu verstecken.

    Edith: Und anfüllen müsste man schon mind. 25cm, wenn man es nicht mehr sehen will. Dann müsste ich wiederum aber seine Wand vor meinem Erdreich schützen.
     
  7. #7 simon84, 06.06.2019
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    Kann der doch bestimmt weg spitzen dann ist das Thema erledigt

    Hätte mir das auch ehrlich gesagt schlimmer vorgestellt

    Einmessen und grenz Feststellung ist absolutes Muss wenn du dagegen vorgehen willst.

    Geht nur offiziell über Vermesser
     
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  8. #8 Lars881, 06.06.2019
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    Hab ihm ja vorgeschlagen, das einfach oben mit der Flex einzuschneiden, den Rest wegzustemmen und dann ne schwarze Dickbeschichtung drüber. Wäre ja völlig ausreichend für alle, ist seinem Bauträger aber bereits zu aufwändig. Einen besonders schönen Sockelputz oder ähnliches erwartet hier niemand.

    Laut seinem BU ist aber nicht geklärt, wessen Grundstück das ist (haben sich weder mein Nachbar noch ich jemals Gedanken drum gemacht). Er sieht daher kein Problem und macht lieber gar nichts, abgesehen von blöden Kommentaren. Wir reden hier von gerade mal 4 Stunden Arbeit, aber als er dann noch beleidigend wurde und einen Wort das nächste folgte, hab ich das Gespräch mal lieber beendet.

    Der Begriff "schlimm" ist sehr relativ, je nach Standort und eigenem Empfinden. In irgendeiner Ecke wär mir das wohl wumpe, aber hier guckt man von der Terrasse tatsächlich permanent drauf. Daneben investieren wir gerade einen recht hohen Betrag in unseren Garten und da ist sowas dann schon ein Ärgernis. Und wenn die eigene Frau das weg haben will, dann gibt's auch keine 2. Meinung mehr dazu...
     
  9. #9 simon84, 06.06.2019
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    Ist auch genau mein Gedanke. Wenn du den Grenzverlauf nicht genau nachweisen kannst, woher weisst du dann überhaupt ob das sein oder dein Grundstück ist.

    Der Streit ist wohl schon ziemlich weit fortgeschritten.
    Kann den Unmut verstehen, aber was willst machen, jetzt ist die Option, dass ihr es selber wegstemmt ja eigentlich schon dahin, denn das wird er euch nicht mehr erlauben.
     
  10. #10 Lars881, 06.06.2019
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    Naja, das einzige was gegen die Wand als Grenze spricht ist die Aussage des BU, dass er immer 10cm wegbleibt und halt ein fehlender Grenzstein. Der Abschluss seines Grundstücks mit der Wand und meiner mit den Borden ist ja zufällig am selben Ort. Wenn der BU 10cm weggeblieben wäre, dann müsste da ja Luft zwischen sein.
    Da seine Garage auch direkt am Haus dran ist, würde ich mal vermuten, dass er diese nicht aus Rücksicht auf den Nachbarn verkleinert hat. Dass der Zaun vor der Garage da war sieht man ja am einbetonierten Pfeiler.

    Werden Häuser eigentlich noch nachträglich vor Ort eingemessen? Falls ja, dann müsste ein offizieller Lageplan vom Katasteramt das Thema ja klären.
     
  11. Dimeto

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    Ja.
    So gut wie gar nicht. Hab' mal ein Urteil zu einem Extremfall gelesen, wo der Nachbar die komplette Giebelwand in grellem Orange gestrichen hat. Das war dann auch dem Gericht zu viel. Ansonsten sind die Grenzen des Zumutbaren recht weit.
    Ja. Schau mal ins Geodatenportal Niedersachsen (NiedersachsenViewer, http://www.geolife.de/), Basiskarte: LGLN-Kartenmaterial (Farbe). Wenn die Garage dort eingetragen ist, wurde sie höchstwahrscheinlich ordentlich eingemessen. Dann gibt's beim Katasteramt einen Vermessungsriss, aus dem der eventuelle Grenzabstand ersichtlich ist.
    Wenn Du dem Beginn einer wunderbaren Feindschaft noch entgegensteuen möchtest, ist der Grenzverlauf aber ohne Bedeutung. Ein jahrelanger Rechtsstreit bringt Dich nicht weiter. Prüfe, was Dir wichtig ist, was dein Ziel ist und was es Dir wert ist.
    Ich würde ihm anbieten, die komplette Verantwortung für die Wand zu übernehmen. Dann kannst Du sie auch streichen, wann und wie Du willst. Er sieht die Wand nie, Du immer. Setzt ein Schriftstück auf, in dem klar benannt wird, wer was an der Wand machen darf bzw. muss.
     
  12. #12 Lars881, 06.06.2019
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    Moin,

    mir ist das eigentlich gar nichts wert, mein Ziel ist aber schon, dass alles Überstehende da weg kommt. Bis vor 3 Tagen, waren wir uns auch noch alle einig, dass das so nicht geht und von Nacharseite aus etwas gemacht werden soll. Seit gestern und dank dem BU siehr man das nun plötzlich anders. Ich werde auch noch einmal mit der Dame des Hauses (war gestern nicht dabei) kurzfristig normal drüber sprechen, denn große Lust habe ich auf den Ärger auch nicht. Ich habe hier zum Beispiel auch einen Zaun alleine und auf meine Kosten gebaut, für den wir eigentlich gemeinsam verantwortlich gewesen wären. Wenn der Nachbar gefragt hätte und Motorflex sowie Boschhammer mitgebracht hätte, dann hätte ich den Krempel jetzt sogar gemeinsam mit ihm gemacht. Will sagen, eigentlich bin ich ein nettes Kerlchen und mich interessiert sowas nicht wirklich.

    Auf der anderen Seite habe ich hier gerade eine offene Baustelle, bei der man nichts beschädigt, wenn diese Arbeit erledigt wird. Der Zeitpunkt wäre also ideal und eifach für alle. Weiterhin lasse ich mich ungerne von fremden Menschen auf meinem eigenen Grund blöde anmachen, daher würde ich nun gerne mal wissen, wo ich eigentlich stehe. Was ich am Ende mit diesen Informationen mache ist noch nicht entschieden.

    Was die "ansehnliche Optik" angeht ist mir klar, dass ich keine Farbwünsche äußern kann und er das auch Schweinchenrosa anmalen könnte. Mir geht es hier ja uach nur um eine gerade Abschlusskante. Wenn ich das Nachbarschaftsgesetzt richtig deute, dann müsste doch der, der die Grenzwand gebaut hat, danach wieder alles so herstellen wie es war, oder nicht? Vorher war eben ein gerade Abschluss mit Rasenborden und selbst die Borde sind mir aktuell egal.
     
  13. #13 Fred Astair, 06.06.2019
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    Das "nette Kerlchen" siehst Du vermutlich im Spiegel? Sei es mal dahingestellt...

    Was Du machen kannst: Feststellen, ob der Nachbar überbaut hat. Nachweispflicht liegt bei Dir.
    Wenn nichts überbaut ist, aber 10 cm gesetzeswidriger Abstand gehalten wurde, dann kannst Du Anzeige wegen Verstoßes gegen die LBO stellen oder es auch lassen.
    Eine Pflicht, die Fassade irgendwie Dir genehm zu gestalten, gibt es nicht.
    Weißt Du jetzt, wo Du stehst?
     
  14. #14 Fabian Weber, 06.06.2019
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    Es geht doch eigentlich ums Geld oder?

    Ich würde da neu Rasenkanten setzen und dann den ca. 15 cm Streifen mit Kies füllen. Das kostet vielleicht 500€. Frag den Nachbarn ob er sich beteiligen möchte, Du würdest Dich um die Ausführung kümmern.
     
  15. #15 Lars881, 06.06.2019
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    Welches Geld denn? Ich führe meine Seite generell selbst aus und möchte von keinem was haben, war auch noch nirgends Thema. Wie ich oben bereits schrieb, ist die Stelle dort recht eng und auf der anderen Seite ist ein nicht zu verschiebender Gartenteich. Für meinen Mähroboter benötige ich eine gewisse Durchfahrbreite, die ich nicht unterschreiten kann, weil der da nicht mehr durchfindet. Wenn ich nun eine neue Rasenkante davorsetze, dann komme ich mindestens 20cm (Randstein 5cm + max Überstand) weiter raus und den Platz hab ich da tatsächlich nicht zu verschenken. Die 8m Rasenkante und ein wenig Kies sind wahrscheinlich auch deutlich günstiger als 500,- Euro, aber darum geht´s hier wirklich nicht.

    In meiner Welt ist gerade bauen mit funktionierender Schalung noch nicht die Definition von "es dem Nachbarn genehm zu gestalten", sondern auf der Grenze einfach eine Selbstverständlichkeit. Und ja, langsam dämmert mir wo ich stehe, denn eigentlich will ich genau auf diese Grenze eine Gabione für den Zaun setzen. Da neuerdings unklar zu sein scheint, wo diese verläuft und ich die Gabione später auch nur schwer verschieben kann, muss ich nun wohl tatsächlich rausfinden wo die Grenze ist.
     
  16. #16 Fabian Weber, 06.06.2019
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    Wenn es Dir nicht ums Geld geht dann kannst Du ja die unsaubere Kante abstemmen lassen, der Nachbar wird schon nichts dagegen haben.
     
  17. Dimeto

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    Hast Du mal in den NiedersachsenViewer geschaut? Ist die Garage dort eingetragen?
    Sollte tatsächlich etwas überstehen, gibt es aber keinen Beseitigungsanspruch (§919 BGB).
    Da die Garage schon stand, als Du das Haus gekauft hast, sind ohnehin alle zivilrechtlichen Ansprüche verjährt, da für die allermeisten Ansprüche §195 BGB greift.
    Das Verputzen ist ja noch keine drei Jahre her. Hier könntest Du natürlich Beseitigung und ggf. Schadenersatz verlangen.
    Die Regeln zur Einfriedung sind in NI ziemlich kompliziert. Eine Beteiligung des Nachbarn scheint unumgänglich. Bei Streit dürfte eine zeitnahe Umsetzung dieses Projektes aussichtslos sein.
    Wir kennen Dich nicht aber deine Beiträge erzeugen hier ein anderes Bild. Also lass' das "eigentlich" weg, lass' das Pfingstwunder wirken und erzeuge beim Nachbarn ein Bild von deinem wahren Ich.
    Hier Tipps vom Kommunikationsmanager: Baustraße Schotter hecke Grundstück Lösung
     
  18. #18 Lars881, 06.06.2019
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    Dieses Thema (oder dieser BU) hat mich auch gestern ziemlich aufgeregt, das räume ich ja ein. Heute betrachte ich das zum Glück schon wieder entspannter. Trotzdem bin ich weiterhin dabei den Sachstand zu ermitteln. Ich gebe auch zu, dass es mich irgendwie juckt, diesem BU eins auszuwischen (nicht dem Nachbarn), aber vielleicht geht das die Tage auch wieder weg...

    Ich habe im Niedersachsen Viewer nachgesehen, die Garage ist dort eingetragen. Danach habe ich beim Katasteramt angerufen, es gibt hier bei mir sehr gute GPS Daten und die Einmessung soll daher sehr genau sein. Im Ergebnis steht die Wand laut deren Aussage zentimetergenau auf meiner Grenze. Ich hab das danach nochmal mit Laser und 2 Kontrollmaßen überprüft, sollte tatsächlich passen.

    Ich werde mit diesen Informationen, die ja nun anders sind als der BU das behauptet hat, nochmal das Gespräch zum Nachbarn suchen und hoffentlich eine einfache Lösung herbeiführen.

    Falls das nicht klappen sollte, dann muss ich weitersehen. Aber die Garage war bei Kauf noch im Rohbauzustand (zumindest meine Seite), da sollte die Verjährung doch eigentlich erst bei Fertigstellung anfangen, oder nicht?
     
  19. Dimeto

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    Na bitte - klingt doch schon viel versöhnlicher.
    Und jetzt hast Du durch's Forum auch noch 600€ für die Grenzanzeige gespart.
    Das klappt, wenn Du nicht vergisst, dass Du der "Macher"-Typ bist und dein Nachbar der "Mal schauen wann ich's machen lasse"-Typ (Meine Interpretation deiner Beiträge).
    Nein. Der "Überbau" durch die mangelhafte Schalung ist ja damals entstanden und war höchstwahrscheinlich auch damals schon erkennbar. Du müsstest dann schon grobe Fahrlässigkeit beweisen. Aber wie schon angedeutet ist der Rechtsweg der denkbar schlechteste.
     
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  20. #20 Kriminelle, 06.06.2019
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    Beete sind solche, wo Grünzeugs wächst, sodass man die Erde nicht mehr sieht. Nee, mal ehrlich: Erde ist nicht dazu gedacht, dass sie frei liegt und ausmergelt. Die Natur sieht zu, dass Erde mit Bepflanzung bedeckt ist - Blätter machen es möglich. Die Pflanze kannst Du in Deinem Garten selbst wählen. Und dann sieht man hässliches nicht. Auch Unkräuter wuchern nicht.

    Wenn man das denn will, kann man auch einiges eskalieren lassen - muss man aber nicht.

    Manch einer steigert sich in eine Kleinigkeit so tief rein, dass es als eine Lebensaufgabe gesehen wird. Viel Spaß, ich geh jetzt in meine Beete und genieße das Grün ;) ... Ist jetzt ein Wortspiel. Soll nur mal daran erinnern, was im Leben wichtiger sein sollte: der Ärger/Streit, das Recht oder der entspannte Abend im eigenen Garten.
     
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