Grundriss EFH zweigeschossig mit Keller

Diskutiere Grundriss EFH zweigeschossig mit Keller im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @Rolf: Wenn du in deinem ersten Beitrag die springenden Wände genannt hättest, wäre ich wahrscheinlich sofort ruhig gewesen. Bin ja schon still -...

  1. #21 Sebastian0815, 21.01.2014
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    @Rolf: Wenn du in deinem ersten Beitrag die springenden Wände genannt hättest, wäre ich wahrscheinlich sofort ruhig gewesen. Bin ja schon still - Grundriss ist gestorben ;-)
    Aber vielen Dank für die Kritik. Das war wahrscheinlich der Weckruf zum richtigen Zeitpunkt.

    @Annette: Das sagt der Grundstückseigentümer. Habe dort angefragt, ob freiverkäufliche Grundstücke in dem Neubaugebiet vorhanden sind, und dann hat man mich unter Verweis auf die "Exklusiv-Vermarktung" an den GU verwiesen, über den bislang der weitere Kontakt lief.
     
  2. #22 Annette1968, 21.01.2014
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    Wenn euch das Grundstück, bzw. dessen Lage wirklich gefällt, ist das ja noch kein Grund aufzugeben. Wenn Ihr das Gefühl habt, dass dieser GU da ein 0815 Standardgrundriss auf das Grundstück "quetschen" will, würde ich den jetzigen Eigentümer ruhig nochmal mit Euren Bedenken konfrontieren. Wenn Ihr es ihm gegenüber so formuliert, wie es hier schon die ein oder anderen Profis getan haben (Das zukünftige Haus muss sich dem Grundstück anpassen, damit es in sich ein stimmiges Bild gibt) und Ihr eben merkt, dass dies mit diesem GU nicht möglich ist - vielleicht lässt sich der Eigentümer nochmal bewegen. Ansonsten ist es vielleicht einfach das falsche Grundstück.

    Falls Ihr es dennoch mit diesem GU probieren wollt, kommt hier mein ultimativer rat aus eigener Erfahrung: Lasst die Verträge vor Unterzeichnung von einem guten Baurechtler auf Fallstricke prüfen!
     
  3. #23 Thomas B, 21.01.2014
    Thomas B

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    Dann wird es für ihn ja kein Problem darstellen einen Passus im Vertrag aufzunehmen, daß die Grunderwerbsteuer auf das Haus, sollte sie dennoch erhoben werden, von ihm zu zahlen ist.......bin mal gespannt.... :winken

    Ja...und?

    Wird das sein Haus (dann kann und darf er natürlich genauso verfahren) oder wird das Euer Haus?

    Wenn der GU (hier wohl eher GÜ!) z.B. aus irgendeinem Grund am Liebsten Spindeltreppen, müßt Ihr die dann auch einbauen. Und wenn er Sprossen in Aspik mag müßt Ihr das dann auch nehmen? Und wenn er nun mal auf hochflorige Teppichböden steht, müßt Ihr das dann auch so machen?

    Baut der nun für Euch oder für sich??????
     
  4. #24 Baufuchs, 21.01.2014
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    Baufuchs Gast

    @Sebastian08/15

    Zu Grunderwerbsteuer mal hier lesen.

    Das hier:
    ist für das Finanzamt der Beweis für ein "einheitliches Vertragswerk". Die Verträge Haus + Grundstück stehen und fallen miteinander.

    Ansonsten wie Thomas B: Lass Dir vom Verkäufer schriftlich geben, dass er im Ernstfall die Grunderwerbsteuer auf Hauspreis übernimmt.
     
  5. #25 Sebastian0815, 21.01.2014
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    @Annette: Aus dem GÜ-Vertrag komme ich notfalls dank Finanzierungsvorbehalt wieder raus (zumal es ja mit zusätzlicher Grunderwerbsteuer nochmal deutlich teurer wird). Wenn ich dann allerdings das Grundstück kaufe und dort ein vergleichbares Haus baue, steht der GÜ bestimmt ganz schnell auf der Matte und besteht auf Vertragserfüllung. Nach derzeitigem Kenntnisstand werde ich wahrscheinlich Abstand von einem Bau mit dem GÜ nehmen - und das Grundstück ist dann m. E. zwangsläufig ebenfalls aus dem Rennen.

    @Thomas: Grundsätzlich geht beim GÜ alles - gegen entsprechenden Aufpreis versteht sich. Besonders schön für den GÜ, wenn er quasi Monopolist ist ;-)
     
  6. #26 Thomas B, 21.01.2014
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    Bei einer solchen Monopolsituation bitte auch bedenken, daß ein günstiger Grundstückspreis sich sehr schnell wieder durch einen "angepaßten" Hauspreis relativieren könnte. Welchen triftigen Grund sollte es denn für den GÜ geben Dir ein für Dich (!) attarktives Angebot für das Haus zu unterbreiten? Gut möglich, daß ein Konkurrent das baugleiche Haus für EUR 10k...15k...oder 20k??? weniger erstellen könnte (und wollte).

    Diese Situation ist mE eher die eines Bauträgers und nicht die eines GU oder GÜ. Er ist nicht dartauf angewisen günstig anzubieten, denn Du hast ja gar keine Chance ein Vergleichsangebot einzuholen.

    Friß Vogel, oder stirb'.

    Oder besser: Flieg weiter, Vogel!
     
  7. #27 Thomas B, 21.01.2014
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    So etwas kann man nicht pauschal beantworten, da die Antwortfindung etwas schwieriger ist. Es ist eben nicht nur das Plazieren eines Quadrates/ Rechtecks/ oder derer mehrerer auf dem Areal.

    Was gilt es zu betrachten?

    1. Ausrichtung. Wohin will ich schauen/ wohin besser nicht? Westen wahrscheinlich...muß aber nicht zwingend sein. Was ist zB im Süden (Freifläche?....Obstbaumwiese?...Garagenhof des örtlichen Supermarktes?). Je nachdem welche Nutzung an den Grundstücksgrenzen beginnt, je nachdem was da wächst und gedeiht oder mit welchem Übermaß an Pflasterfläche hier gearbeitet wurde, wird sich meine Präferenz was die Ausrichtung betrifft entwickeln.

    2. Topographie. Fällt das Gelände? Und wenn ja in welche Richtung und wie stark?

    3. Erschließung. wo ist die Erschließungsstraße, von wo fahre ich meinen Fuhrpark aufs Grundstück?

    4. B-Plan. Was darf ich überhaupt bauen? Wären evtl. befreiungen von Nöten? Wären diese durchsetzbar? (ich brauche nicht in eine Richtung zu planen, die keine oder kaum Aussichten auf Erfolg hat). Haben Nachbarn schon Befreiungen bekommen.

    .... und...und ...und...

    Planung ist mehr als nur ein Zipfelmützenhaus auf ein dafür nicht geegnetes Grundstück zu setzen (copy and paste?).

    Planung beginnt viiiiel früher. Nicht beim grundriß, sondern bei Analyse des Grundstücks, mit dem Prüfen des Machbaren, mit dem Abwägen des Sinnvollen....it's a long long way to go.
     
  8. Baumal

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    eine "stadtvilla" wirds dann aber nicht.
     
  9. #29 Sebastian0815, 21.01.2014
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    @Baumal: Eine Stadtvilla wärs auch so nicht geworden, sondern ein zweigeschossiges EFH mit Flachdach - zur "Villa" fehlen da wohl noch mindestens 100 qm ;-)
    Ich denke, dass so ein Kubus kostentechnisch wahrscheinlich die effizienteste Bauart ist (?). Dass es wesentlich schönere Bauformen gibt, ist auch klar. Wenn ein fähiger Architekt das Raumprogramm "schöner" unterbringen kann, ohne den Kostenrahmen explodieren zu lassen, sage ich bestimmt nicht nein :-)

    @Thomas: Danke für den kurzen Einblick in den Planungsalltag. Hat mir sehr geholfen, die Vielfältigkeit eurer Arbeit besser einschätzen zu können. Ist halt doch etwas mehr, als mal eben einen Grundriss zu malen...

    @alle: Vielen Dank, dass ihr euch so viel Zeit genommen habt, unseren Murks etwas geradezurücken.
     
  10. Julius

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    Wie - hast Du den Werkvertrag etwa schon unterschrieben? :yikes
     
  11. #31 Sebastian0815, 21.01.2014
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    Ja - allerdings mit mehreren Möglichkeiten, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
     
  12. #32 Annette1968, 21.01.2014
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    Ich hoffe, Ihr habt Das hier:
    dabei beachtet?

    Wobei ich das angesichts der jetzigen Fragen kaum daran glauben mag. es könnte sich aber dennoch lohnen, dies schnellstmöglich nachzuholen, wenn Ihr bei diesem GU bleiben wollt.
     
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