Grundstück Kopplungsverträge

Diskutiere Grundstück Kopplungsverträge im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Bauexperten, vor etwa einem Monat bin ich auf ein Grundstück aufmerksam geworden, was sehr gut zu unserem Bauvorhaben passt. Inzwischen bin...

  1. #1 Nusserdt, 09.01.2020
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    Liebe Bauexperten,

    vor etwa einem Monat bin ich auf ein Grundstück aufmerksam geworden, was sehr gut zu unserem Bauvorhaben passt. Inzwischen bin ich mit den Verkäufer in die Reservierungsverhandlung getreten. Dabei wurde ich von der Tatsache überrascht, dass er den Verlauf zwingend an ein Baunebenkostenpaket für über 30.000 € koppelt.

    Leistung des Pakets sind u.a.:
    - Der Verkauf erfolgt Bauträgerfreiu als unbebautes Grundstück
    - Die Zähler (Gas, Wasser und Strom) werden nach Einbau mit Einbauzählerstand auf den neuen Verbraucher umgemeldet
    - Abriss und Baufreiheit herstellen
    - Gebühren für Prüfstatiker inklusive der einzelnen Abnahmen
    - Versicherung (Bauwesen und Feuerrohbau, wandelt sich nach der Bauzeit in eine Wohngebäudeversicherung um und ist zu übernehmen)
    - [Bodengutachten/Baustrom und Bauwasser/Anschlusskosten Wasser, Abwasser, Strom, Gas)/Vermessungskosten]

    *[in Klammern geschrieben Leistung empfinde ich eher als unkritisch]

    Für alle Punkte des Pakets fehlen Detailbeschreibung (z.B. Versicherungsumfang, Kündigungsfrist) und preisliche Aufschlüsselung, es wird lediglich eine Pauschale von über 30.000 € fällig. Weiterhin ist der Verkäufer kein Stück bereit auf Leistungen zu verzichten, würde man darauf bestehen Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen, würde er sich halt für einen anderen Interessenten entscheiden.

    Weiterhin wird das Paket zusammen mit dem Grundstück und der Reservierungsgebühr (mehrere tausend Euro) notariell beurkundet, wodurch auf alle Leistungen (Baunebenkostenpaket, Reservierungsgebühr) on top Grunderwerbssteuer & Notargebühr fällig werden.

    Ist die zwingende Kopplung des Pakets an den Grundstücksverkauf legal? Gibt es offizielle stellen an die man sich wenden kann?

    Ich weiß das man von solchen Angeboten eher Abstand nehmen sollte, aber in der aktuellen Situation am Markt, was solche Praktiken erst ermöglicht, ist das leichter gesagt als getan.

    Ich dankbar für jeglichen Input.
    Liebe Grüße.
     
  2. #2 Gast85808, 09.01.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Na ja, nu weisste, warum das Grundstück auf dem freien Markt ist. Sowas wolln sich noch nicht mal BT`s antun. Das sind Profis (einige zumindest) da sollte man als Laie nicht versuchen, da mitzuspielen.

    Um es abzukürzen: Finger davon.
     
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  3. #3 Wilma66, 09.01.2020
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    Ist es ein Privatverkäufer? Wieviel kostet denn das Grundstück? In meiner Gegend wäre 30k mehr oder weniger kein großer Unterschied. Überlege dir halt, wie gerne du das Grundstück hättest.
    Wieso wird denn darauf Grunderwerbsteuer fällig? Ist das so? Inventar kann man ja zum Beispiel auch rausnehmen.
     
  4. #4 Nusserdt, 09.01.2020
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    Der Grundpreis des Grundstücks beträgt etwa 130.000 €. Grunderwerbssteuer wird deshalb fällig, weil der gewerbliche Verkäufer darauf besteht alle Leistungen notariell beurkunden zu lassen. Persönlich finde ich 30.000 € schon sehr viel, und verursacht auch Schwierigkeiten bei der Finanzierung.

    Gibt es zu diesem Thema verantwortliche Stellen an die man sich im Zweifelsfall wenden könnte?
     
  5. #5 Gast85808, 09.01.2020
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    Ja, nennt sich Rechtsanwalt und Gericht.
     
  6. #6 Wilma66, 09.01.2020
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    Der Notar hilft dir auch weiter und erklärt Unklarheiten im Kaufvertrag. Wozu willst du dich denn beraten lassen? Der Verkäufer gibt die Bedingungen vor, daran kannst du leider nicht rütteln. Bei dem Grundstückspreis (danach richten sich ja die Notarkosten) kann ein Vorvertrag aber doch nicht so teuer sein, oder? Die Reservierungsgebühr wird mit dem Kaufpreis verrechnet?
     
  7. #7 Wilma66, 09.01.2020
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    Grunderwerbsteuer wird nur einmal beim Kauf fällig und hat mit dem Vorvertrag nichts zu tun.
     
  8. #8 Nusserdt, 09.01.2020
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    Die Absicht war sich zumindest gegen unlautere Geschäftpraktiken zu wehren und eine Einschätzung über die Rechtmäßigkeit vorzunehmen. Das dies in meinem Fall nicht gerichtlich möglich ist, erschließt sich denke ich von selbst. Die Reservierungsgebühr wird nur verrechnet, wenn man der Empfehlung für einen bestimmten Hausanbieter folgt, allerdings handelt es dabei jedoch in keinem Fall um ein Verbundsgeschäft. *zwinker*
     
  9. #9 simon84, 09.01.2020
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    Wenn 30.000 zu Problemen beim Kredit führen sollte man gar nicht bauen sondern maximal gebraucht kaufen .
    Die hast du beim bauen schneller zusammen als du Bau buchstabieren kannst
     
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  10. #10 jodler2014, 09.01.2020
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    Eigentlich kann man bei solchen "Geschäftsideen" nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
    Aber auch dafür gibt es einen Markt .
    Die Reservierungsgebühr sollte von daher möglichst niedrig ausfallen.;)
     
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