Grundstücksgrenze

Diskutiere Grundstücksgrenze im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mein Nachbar hat ein Doppelhaus in den Garten gesetzt. Abgesehen davon das der Keller zu weit aus der Erde schaut, 80cm höher als die der...

  1. #1 Jürgen V., 14.09.2004
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2004
    Jürgen V.

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    Mein Nachbar hat ein Doppelhaus in den Garten gesetzt.
    Abgesehen davon das der Keller zu weit aus der Erde schaut,
    80cm höher als die der Nachbarn stellt sich mir folgende Frage:

    Der Abstand zur Grenze des Hauses soll 3 Meter betragen,
    von wo wird gemessen ab Hausecke oder ab Dachüberstand??

    Nein ich liege nicht im Klinsch mit dem Nachbar, könnte aber sein das der Bauunternehmer sch... gebaut hat.
     
  2. #2 peter_h, 14.09.2004
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  3. Eric

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    Vielleicht in Austria.

    Bundesland NRW.

    Dann gilt § 6 Abs. 7 BauO NW: Grundsatz: Dachvorsprünge usw. bleiben unberücksichtigt, wenn sie gegenüber der Hauswand nicht mehr als 1,50 m vortreten. Einschränkung: " Von gegenüberliegenden Nachbargrenzen müssen sie mindestens 2,0 m entfernt bleiben ".
     
  4. #4 Jürgen V., 15.09.2004
    Jürgen V.

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    Danke

    danke Eric dann ist hier wenigstens alles im grünen Bereich
     
  5. Maik

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