Grundstücksgrenzen wer ist dafür zuständig?

Diskutiere Grundstücksgrenzen wer ist dafür zuständig? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, wir haben vor ca. 3 Jahren ein Haus gebaut. Jetzt haben wir uns mal gefragt wo genau unser Grundstück eingentlich endet. Bei uns gibt es...

  1. nikii

    nikii

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    Hi,

    wir haben vor ca. 3 Jahren ein Haus gebaut. Jetzt haben wir uns mal gefragt wo genau unser Grundstück eingentlich endet. Bei uns gibt es keinerlei Grenzsteine. Das vermessen des Hauses bzw. Baugrube ist von einem Fixpunkt (Laterne) an der Straße aus gemessen worden.

    Wer ist dafür Zuständig? Bzw. muss die Gemeinde nicht Grenzsteine setzen? Immer hin wurde das Grundstück voll erschlossen gekauft.

    Danke
     
  2. oberh

    oberh

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    Hi Nikii!

    Schau mal hier:
    http://www.vermessung.bayern.de/grenze/grenzvermessung.html

    Das Liegenschaftskataster hat nix mit Erschließung zu tun.
    Die Gemeinde ist hier also zunächst einmal raus ...

    Sollte sie jedoch Abmarkungen im Rahmen einer Strassenbaumaßnahme entfernt haben, so muss sie auch dafür Sorge tragen, dass sie wieder ersetzt werden.

    Wie ein Gebäude über einen einzigen Punkt abgesteckt worden ist, erschließt sich mir nicht.
    Hier mag wohl eher eine Festlegung der Geometrie über topographische Gegebenheiten erfolgt sein.
    Dies geschieht schon mal im ländlichen Gebiet, wenn Grenzabstände ausreichend eingehalten sind und das LK in die Örtlichkeit zu übertragen ein viel zu gewaltiger Aufwand wäre.

    Kannst ja mal einen Ausschnitt Deines Lageplanes einstellen.
     
  3. nikii

    nikii

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    Um diese drei Punkte handelt es sich. Wir habe keinerlei Grenzpunkte an den Stellen.


    Lageplan.jpg
     
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