GRZ richtig beurteilen

Diskutiere GRZ richtig beurteilen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Trotzdem knapp, Norbert. Klar: In den 70ern war das so. 16er Decken, FB-Aufbau 7 - 8 cm. Aber selbst dann gestalte ich doch einen B-Plan nicht...

  1. #21 Thomas B, 16.04.2013
    Thomas B

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    Trotzdem knapp, Norbert.

    Klar: In den 70ern war das so. 16er Decken, FB-Aufbau 7 - 8 cm. Aber selbst dann gestalte ich doch einen B-Plan nicht so, daß dieser nur einzuhalten ist, wenn man die Minimalaufbauten/ -stärken wählt.

    Hatte aber gerade bei uns so einen Fall. Geschoßöhe 2,75m. Habe ich aber so was von pronto Befreiungen bekommen, da diese (damals geplanten) Bauteildimensionen heute eben kaum mehr darstellbar sind. Wie gesagt: 2,75 m! Nicht 2,55 m.

    Hier wäre eine Befreiung m.E. kein Problem.

    Evtl. könnte selbiges auch für die GRZ gelten. Thema Nachverdichtung, Ausnutung usw.

    Das wäre halt zu prüfen.....
     
  2. #22 Mauerfall, 16.04.2013
    Mauerfall

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    Hallo Thomas, hallo Rolf Aib,

    Ihr werdet lachen, der BPlan ist von Januar 2011! Wenn Ihr mögt schick ich Euch den mal...

    Das Grundstück liegt gegenüber von Häusern aus den 70ern, eventuell frühe 80er.

    Wie gesagt, ich finde auch die vorgesehene Zufahrt mittlerweile fragwürdig, und dass bei 2 erlaubten WE mit dann 3 geforderten Stellplätzen die GRZ + 50% praktisch nicht eingehalten werden kann ist auch mehr als fragwürdig.

    Andere Frage: Wie ist das denn mit einer separaten Terrasse etwas weiter vom Haus entfernt? Also kleine Terrasse am Haus, dann Gartenweg zu einer größeren im Garten, eventuell schon in der separaten Grünfläche? Wäre mir auch recht, da eine Terrasse am Haus ja Richtung Nord-West liegt und nicht zu sonnig werden würde. Aber wenn ich den BPlan richtig lese, dann ist da auch nichts mit anlegen...

    Gruß
    Mauerfall
     
  3. Baumal

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    hallo du schwabe, schick mir den B-plan mal per PN.
     
  4. Maik86

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    Hier wäre dann erstmal zu prüfen, ob in der Grünfläche eine Terrasse überhaupt gebaut werden darf (vermutlich nicht).
     
  5. #25 Gast036816, 16.04.2013
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    Gast036816 Gast

    wenn der b-plan von 2011 ist, dann ist die geschosshöhe ein echter brüller. in dem fall sollte die gemeinde als planaufsteller mal einen dezenten hinweis erhalten, ob es sich nicht um einen b-plan aus dem mittelalter handelt oder ob nur kleinwüchsige hier vorrangig bauen sollen. bei fußbodenheizung mit naturstein und deckenspannweiten über 4,50 m bleibt gerade mal etwas mehr als 2,20 m an raumhöhe. der b-plan muss unter diesen randbedingungen dringend den erfordernissen angepasst werden!
     
  6. #26 Thomas B, 16.04.2013
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    Richtig, Norbert. In diesem Falle würde der B-Plan also Forderungen beinhalten, die der LBO B-W widersprechen. Ist der dann rechtlich überhaupt bindend????
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2013
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    Nette Idee - aber leider nicht umsetzbar, weil dann eine fiktive Grösse anzusetzen wäre.
    Die Idee, zu sagen "Ich mache keine Terrasse, ich stell mein Mobiliar auf den Rasen" hatten schon andere vor Dir :D und sind damit grandios gescheitert.
     
  8. #28 Der Bauberater, 16.04.2013
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    Auch haben will. Sehen will was die da an B-Plan gebaut haben!! :wow

    Thomas, dann wäre ein Normenkontrollverfahren fällig. Bis das aber durch ist, dann will der TE vermiutlich nicht mehr bauen :biggthumpup:
     
  9. #29 Der Bauberater, 16.04.2013
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    Warum Ralf, "Rasen" wird nicht zur 19(2) oder 19(4) zugerechnet!! :respekt
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2013
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    Das (nachvollziehbare) Argument der Bauämtler ist:
    In 5 Jahren wird die Terrasse dann doch gepflastert.

    Deckungsgleich zu einem Stellplatz, den Du mit Kies herrichtest (in Scandinavien der übliche Belag).
    Da kannst Du auch nicht sagen - Kies ist kein Bauprodukt, ergo muss ich nicht anrechnen!
     
  11. #31 Thomas B, 16.04.2013
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    Letztendlich würde m.E. hier (-> Planer!) eine nahezu 100-%-ige Chance auf eine Befreiung von diesen (unsinnigen) Festsetziungen des B-Planes bestehen. Das wäre dann wohl der einfachere Weg.

    Und in diesem Zusammenhang könnte man auch über eine Befreiung bzgl. der GRZ verhandeln. Gerade im Hinblick auf das "eigentlich" ja viel größere Grundstück. Es gibt da durchaus Ermessensspielräume.

    B-Plan würde mich nun aber auch interessieren...wirlich.
     
  12. #32 Der Bauberater, 17.04.2013
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    So ist es! Und wer kontrolliert in fünf Jahren? - keiner.
    Deshalb die Terres nach 5 Jahren als "verfahrensfreies Vorhaben" erstellen und gut ist :biggthumpup:
    Ist illegal, funzt aber sehr oft.
     
  13. #33 Gast036816, 17.04.2013
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    dazu sollten bauherren aber hier nicht ermutigt werden!
     
  14. #34 Der Bauberater, 17.04.2013
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    Richtig Rolf,
    aber nach fünf Jahren gibt es in jedem Baugebiet so viel Vergleichsfälle, dass die Baurechtsbehörde nicht mehr einschreitet bzw. nicht mehr einschreiten kann! :bierchen:
     
  15. #35 Thomas Traut, 17.04.2013
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    Dann handhaben das die Bauaufsichtsbehörden unterschiedlich. Ich habe schon Genehmigungen ohne Terrasse gehabt.
     
  16. #36 ralph12345, 17.04.2013
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    Wie ist das zu verstehen? Verstöße gegen den B-Plan können nicht mehr beanstandet werden, weil jeder das gemacht hat? Wozu gibts denn dann Pläne? Und die die sich dran halten sind wie immer die dummen...
     
  17. #37 Mauerfall, 17.04.2013
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    @ralph12345
    So kann es passieren. Hatten meine Eltern auch. OK, der BPlan war älter. Der Nachbar hat denen eine 2 Meter Mauer vor die Nase gesetzt - entgegen dem BPlan (nur 1,0 Meter Höhe erlaubt bis 5 Meter rein ins Grundstück). Bauamt sagte, das ist ok. Die Sache ging vor Gericht. Das meinte nur, die Mauer sei "ortsüblich" und daher in Ordnung, da 2 Strassen weiter eine weitere Mauer mit 2 Meter Höhe zu finden war... das war aber die Brüstung einer Terrasse 1m über Straßenoberkante und die einzige im ganzen Viertel!!!
     
  18. #38 Der Bauberater, 18.04.2013
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    ralph, es soll sogar auf den Bauämtern Leute geben, die mitdenken.
    Wenn ich ein Baugebiet habe und die Bauplätze haben zwischen 200 und 400 qm, im B-Plan steht eine GRZ von 0,25 und die Nebenanlagen/Stellplätze müssen evtl. noch innerhalb überbaubarer Flächen liegen, dann sind solche Grundstücke fast nicht bebaubar. Dann muss man sich gedanken machen, wie der Bauherr doch noch irgendwas aus dem geringen Platzangebot machen kann.
     
  19. #39 ralph12345, 18.04.2013
    ralph12345

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    Sofern ein mitdenken bei intelligenten Leuten gute Ergebnisse liefert ist dagegen ja nichts einzuwenden. Das Beispiel mit der Wand in Post 37 finde ich dagegen erschreckend. Ich mein, man baut ja schon irgendwie mit Blick darauf, wie das ganze am Ende so aussehen soll, was sich ringsum abspielt. Ob man in einem zugefplasterten Betontal leben will mit Mauern oder in einem grünen Wohngebiet mit Hecken. Und wenn dann doch jeder macht, wie er will...

    Mal ein Beispiel: Bei uns ist eine GRZ=0,3 halbwegs sinnvol festgelegt, so daß der Grünanteil recht hoch bleibt - mind55%. Die Grundstücke sind im Schnitt so 500-600m^2 groß. Bei Überschreitung der GRZ um die berühmten 50% sind die Nebenanlagen (Carport, Garagen) auf dem Dach zu begrünen. Es sind als Einfriedung Laubgehölzhecken vorgeschrieben und die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen für jede angefangene 400m^2, also zumeist zwei. Wenn man da was kauft, geht man davon aus: es wird grün.

    So, und dann kommen da zunächst mal die Doppelhaushälften mit Einfahrt bis hinter das Haus, Carport, Terrasse, Gartenhaus und schwups liegen die bei einer GRZ von vielleicht 0,9. Eine begrünte Garage habe ich bisher im genzen Baugebiet nicht entdeckt, auch nicht bei den Einzelhäusern, die die 0,3 überschreiten. Beim Doppelhaus Carport mit Satteldach wird das ohnehin spannend. Mir egal, ich muß in dem übrig gebliebenen 15qm Rest-Garten nicht sitzen.
    Die Laubgeholzhecke aus Thuja ist ein anderes Thema. Eine Einfriedung sieht man als Nachbar immer. Obstbäume haben bislang die allerwenigsten gepflanzt. Gut, das muß ja nicht gleich im 1. Jahr sein, aber die Bauten hier sind im Herbst 2011 weitestgehend bezogen worden. Die Pflanzliste ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist.

    So, und nun kommt das Amt und zuckt mit den Schultern und meint - ach ja, ist ja inzwischen quasi ortsüblich geworden??? Wozu macht man da Pläne?

    der B-Plan ist übrigens so entstanden weil die Bebauung gegen den Widerstand der Ökologen auf einer Obstwiese erkauft wurde mit der Zusicherung, alles schön grün zu machen.
     
Thema: GRZ richtig beurteilen
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