GU haftbar falsche Höhe Grundleitungsanschluss

Diskutiere GU haftbar falsche Höhe Grundleitungsanschluss im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Ich habe heute folgendes Problem. Bei einem GU-EFH Neubau, bei dem ich meinen besten Kumpel als quasi Ersatzbauleiter...

  1. #1 Fabian Weber, 05.06.2018
    Fabian Weber

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    Hallo liebes Forum,

    Ich habe heute folgendes Problem. Bei einem GU-EFH Neubau, bei dem ich meinen besten Kumpel als quasi Ersatzbauleiter unterstütze (GU leider komplett unorganisiert, Bauleiter hat über 30 Baustellen, mittlerweile halbes Jahr Verzug) sind heute gleich 2 Probleme sichtbar geworden. Als heute der SW Hausanschluss wieder freigegraben wurde (Haus ohne Keller) stellte sich raus, dass dieser bei -1,20m und somit quasi auf gleicher Höhe wie der ca. 40m entfernte Straßenanschluss liegt. Da nun eine recht teure Hebeanlage im Garten verbuddelt werden muss, stell ich mir die Frage ob der GU nicht für die Mehrkosten durch die unnötig tief gelegte Grundleitung haften muss, auch wenn der Anschluss Bauherrenleistung ist. Hätte der GU nicht eine gewisse Holpflicht sich die Infos vom Bauherrn über die Höhenlage des Kanals in der Straße zu besorgen.

    Er kann doch nicht einfach irgendwie die Grundleitung legen und so unnötig Kosten verursachen.

    Achso das zweite war, dass das Hüllrohr für Trinwassereinführung mit Beton vollgelaufen ist, das sind wirklich solche Trottel.
     
  2. #2 Gast85808, 06.06.2018
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    Gast85808 Gast

    Im Entwässerungsplan/Genehmigung sollten doch eigentlich die Höhen drinstehen?
     
  3. #3 Fabian Weber, 06.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 06.06.2018
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    Hab gerade nochmal in den Plan zur Bodenplatte geschaut, dort ist es mit -80cm geplant. Somit ist es für mich jetzt ein klarer Mangel. Wenn jetzt dauerhaft die Hebeanlage für 150€ im Jahr gewartet werden muss, wie bemisst man dann so einen Schaden? Über 10 Jahre oder 100 Jahre oder gar nicht? Was ist mit steigenden Preisen? Ich hatte schon einmal so einen Fall wegen zu klein dimensionierter Erdwärmepumpe bei MFH mit Eigentumswohnungen, wo jetzt dauerhaft mit Gas zugeheizt werden muss. Leider sind die Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen, da alle Eigentümer einzeln den TGA_Planer auf Schadensersatz verklagen.
     
  4. #4 Andybaut, 06.06.2018
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    Ich würde hier noch gar keine Kosten berechnen und dem GU nennen, sondern erstmal den Mangel anzeigen und zur Behebung des Mangels auffordern.

    Wenn man hier die Kosten für den Bauherrn realisitisch ansetzt, dann muss er das ja für die ganze Lebenszeit des Gebäudes aufbringen.
    Energiekosten
    Wartung
    Geräteersatz
    Preissteigerung

    Da kommt schon was zusammen.
    Bei der Summe wird das vermutlich eh vor Gericht landen, da der Bauträger da sicher Schnappatmung bekommt :-)
     
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  5. #5 Fred Astair, 06.06.2018
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    Ich würde die Hebeanlage überhaupt nicht in Erwägung ziehen. Weißt Du, was eine Hebeanlage mit Doppelpumpe, Ersatzstromversorgung und automatischer Pumpenüberwachung, wie sie für eine alleinige Entsorgung notwendig ist, kostet? Von den ständigen Betriebskosten mal gar nicht gesprochen. Dafür kannst Du leicht 40 m SW-Leitung neu verlegen.
     
  6. #6 Fabian Weber, 06.06.2018
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    Den Mangel kann man meiner Meinung nach nicht beheben. Fred Astair, es geht ja nicht um die SW-Leitung im Garten, sondern die zu tief gelegten Grundleitungen unter der Bodenplatte. Das Haus ist ja fertig.

    Mangel ist erstmal angezeigt.

    Und vor Gericht geht es wegen anderer Dinge sowieso.
     
  7. #7 simon84, 06.06.2018
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    Naja, wenn der Anschluss nicht gerade mittig unter der Bodenplatte ist kann man das (mit entsprechendem Aufwand) schon beheben.

    Es gibt doch für alles Spezialwerkzeug, Erdrakete wird zwar für 150er Rohr mit Gefaelle knapp, koennte aber je nach Boden noch gehen !
     
  8. #8 Fred Astair, 06.06.2018
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    Ok, dann war der Text missverständlich. Das macht die Sache aber nicht besser.
    Meine Einlassung bezüglich der notwendigen Retundanz war durchaus ernst gemeint.
    Über Hebeanlagen dürfen i.d.R. nur untergeordnete Entwässerungsgegenstände, auf die im Notfall auch verzichtet werden kann, unterhalb der Rückstauebene (nicht unterhalb der Kanalhöhe!), entsorgt werden.
    Hier geht es aber um alle Gegenstände des Hauses. Solche geologischen Lagen gibt es in der Praxis hin und wieder, erfordern aber einen sehr hohen apparativen und organisatorischen Aufwand. Ohne hier das Haus zu kennen, würde ich mein Hauptaugenmerk auf eine Veränderung der Grundleitungssituation legen. Notfalls die vorhandene entgegen den anerkannten Regeln der Technik unter der Grundplatte verlegten Leitungen verwerfen und neue Leitungen auf kürzestem Wege aus dem Haus heraus legen.
     
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  9. #9 Fabian Weber, 06.06.2018
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    Es liegen mehrere Grundleitungen unter dem Haus, die zusammengeführt sind und an 2 Stellen durch das Fundament ausgeführt werden. Diese ganzen Leitungen höher legen halte ich für schwierig.
     
  10. #10 Fred Astair, 06.06.2018
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    Na klar, wenns einfach wäre, brauchten wir nicht drüber zu reden. Zeig doch mal den Grundriss mit den senkrechten SW-Anschlüssen und den Lageplan mit dem Straßenkanal.
    Vielleicht kommt mir eine Idee.
     
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  11. #11 Fabian Weber, 06.06.2018
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    Kann den Plan gerne heute Abend einstellen.
     
  12. #12 Fabian Weber, 07.06.2018
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    Hallo Leute, erstmal vielen dank für die vielen Antworten. Anbei die Pläne der Bodenplatte und des EG. Es sind die Leitungen im EG-WC schon in Vorsatzschalen inkl. Fliesen verschwunden und in der Küche im Heizestrich nochmal verzogen, weil die das mitten in den Raum geplant hatten. :irre Die Grundleitungen nachträglich ändern erscheint mir daher auf Grund der komplett fertig gestellten Bereiche aussichtslos.

    Der Anwalt wird's wohl richten :cool:
     

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  13. #13 Gast85808, 08.06.2018
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    Der Ersteller des Planes ist schon etwas älter? :D Gasbeton, ewig nicht mehr gehört.
    Der Entwässerungsplan mit Höhen hätte mich trotzdem interessiert.

    Aber eines muß man deutlich sagen: 40 m gerade mal Mindestgefälle, wenns geklappt hätte, eigentlich viel zu wenig.
     
  14. #14 Andybaut, 08.06.2018
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    Da hat Skogen Recht.
    Das wären gerade mal 1% gewesen. Ui ui ui
    Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Rohrquerschnittr in der Straße.
    Da darf man eigentlich auch nicht ganz unten anschließen.

    Da wurde wohl so mancher Fehler gemacht.
     
  15. #15 Fred Astair, 08.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 08.06.2018
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    Das fortgeschrittene Stadium hatte ich aus dem Eingangspost nicht herausgelesen. Jetzt ist es tatsächlich kaum noch möglich die Leitungen umzuverlegen.
    Bleibt wohl doch nur die Hebeanlage mitsamt der apparativen und Stromversorgungs-Retundanz (ca 30-40 -T€ Invest).
     
  16. #16 Fabian Weber, 08.06.2018
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    Moin Leute,
    Besten Dank für die vielen Beiträge. Es stimmt das wäre mit dem Gefälle sowieso schon knapp geworden bei dieser Leitungslänge, die Angabe der Stadt war -1,35m - 1,50m, so genau wussten die jetzt auch nicht mehr.

    Der Übergabeschacht hinterm Gartenzaun vom Vorbesitzer des Gartens liegt bei -1,10m. Jetzt rückt die Stadt an und prüft genau die Lage in der Straße. Vielleicht können wir ja doch noch tiefer, drückt die Daumen :)

    Der Tiefbauer hat jetzt mal parralel eine Hebeanlage für ca. 2000€ angeboten. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wenn sich was tut.

    Grüße Fabian
     
  17. #17 Fabian Weber, 08.06.2018
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    Danke für's Daumendrücken, der Kanal in der Straße liegt bei -2,63m, yeah. Die haben nur damals immer 3 Nachbarn zusammengefasst und dann einen Stich zum Kanal gemacht. Jetzt können wir den alten Kontrollschacht wahrscheinlich tot legen und darunter an den Kanal einzeln anschließen.
     
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