GÜ-Vertrag und Auschluss der Gewährleistung

Diskutiere GÜ-Vertrag und Auschluss der Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir stehen kurz vor der Unterzeichnung eines GÜ-Vertrags. Wir haben ein sehr gutes Gefühl mit dem GÜ, der hauptsächlich in...

  1. sobdog

    sobdog

    Dabei seit:
    19.01.2011
    Beiträge:
    227
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    NRW
    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz vor der Unterzeichnung eines GÜ-Vertrags.
    Wir haben ein sehr gutes Gefühl mit dem GÜ, der hauptsächlich in unserer Kreis baut und sehr viele Referenzen hat. 2 Referenzen kennen wir auch persönlich - beide waren sehr zufrieden.

    Aufgrund dieser Tatsache überlegen wir nun, ob wir uns das Geld sparen könnten für die Prüfung des Vertrags. Wir haben selber nichts "komisches" im Vertrag gesehen. Nur bei der Gewährleistung sind wir uns nicht sicher, ob die Ausschlüsse "üblich" sind.

    Ich möchte keine Rechtsberatung nur eine Einschätzung, ob es bei den Formulierungen eventuell Sinn macht einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob alles branchenüblich ist:


    - Grundlage für die Gewährleistung ist die VOB, Teil B
    - Gewährleistungsfrist jedoch 5 Jahre
    - für feuerberührte Bauteile im Heizkessel, für Motoren, Pumpen und alle mechan.-beweglichen Teile: 2 Jahre
    - Ausgenommen von der Gewährleistung sind
    1. Bei Versieglungsarbeiten in den Bädern: Schimmelerscheinungen wegen Überfeuchtung und partielle Abrisse wegen Estrichsenkung
    2. Außenversiegelungsarbeiten: sämlt. plastoelastischen Außenversieglungsarbeiten
    3. Klinker- und Putzarbeiten: mineralische Ausblühungen und witterungsbedingte Verschmutzungen
    4. Dachstuhl- und sonstige Außenholzarbeiten: Verwitterung und witterungsbedingte Verschmutzung.


    Das witterungsbedingte Sachen ausgeschlossen werden ist für mich logisch!


    Vielen Dank für die Hilfe.

    Viele Grüße
    sobdog
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    zu 1) Bitte lesen http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=24014

    zu 2) dito

    zu 3) Ausblühungen entstehen durch Fehler in der Ausführung oder/und Planung

    zu 4) Definiere Verwitterung. Eine mangelhaft aufgetragene Farbe ist im Zweifel immer verwittert :mega_lol:

    Wer sich bei so einem Vertrag wohl fühlt, ist wohl so langsam über den Tisch gezogen worden, dass die Reibungswärme als Nestwärme empfunden wurde.

    Und wer bei solchen Verträgen auf eine fachliche und juristische Prüfung verzichtet, wird noch viele Überraschungen erleben! Die wenigsten davon dürften angenehm sein.

    Nur meine Berufserfahrung
     
  3. upD8R

    upD8R

    Dabei seit:
    31.12.2008
    Beiträge:
    330
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. NT
    Ort:
    östl. Randberlin
    Eine Vertragsprüfung kostet wenige hundert EUR. Setzt das doch mal in Relation zu eurem eingesetzten Geld.

    Bei unserem Vertrag habe ich auch keine Fallstricke gesehen und trotzdem kamen 3 Seiten sinnvolles Feedback vom Anwalt - das hat die Vertragsverhandlungen nochmal ordentlich durchgemischt.
     
  4. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Ich denke, daß man den Quatsch getrost unterschreiben darf, in der Regel sind alle benachteiligenden Klauseln eh unwirksam. Einen Anwalt kann man noch später bemühen, wenns zum Streit kommt, es ist fraglich, ob man eine Abänderung der vorformulierten Vertrages erreichen kann. Hier erreichbar?
     
  5. sobdog

    sobdog

    Dabei seit:
    19.01.2011
    Beiträge:
    227
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    NRW
    @Ralf Dühlmeyer:

    zu 1) Danke für den Link. Der Text ist für einen Laien echt schwer zu lesen. Allerdings werden Fliesenarbeiten in Eigenleistung erbracht, sodass wir den Punkt eigentlich missachten könnten.

    zu 3) Ok das wäre eventuell ein Kritikpunkt, den wir nochmal besprechen sollten.

    Wie gesagt, es handelt sich um einen kleinen, lokalen GÜ, der selber Geschäftsführer und Architekt ist. Die bisherigen Bauherren waren alle sehr zufrieden. Daher auch die Frage, ob man das Geld für die Prüfung nicht doch besser verwenden sollte. Man hat ja zusätzlich noch die Gefahr, dass man an einen Anwalt gelangt, der nicht viel von seinem Fach versteht oder aber unmotiviert ist.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sie denken, werter Lawyer. Ich auch.
    Ich denke, was man vorher geklärt hat, muss man hinterher nicht streitig ausfechten.
    Denn dazu gehört dann nicht nur der eigene und der gegenseitige Anwalt, sondern auch und vor allem ein Richter, der Ihre Sichtweise in ein Urteil schreibt, das Bestand hat.
    Denn selbst der BGH pflegt seine Urteile alle X Jahre mal wieder umzuwerfen.

    Das kostet nicht nur viel mehr als eine vorunterschriftliche Vertragsprüfung, es ist auch viel unsicherer.
    Böse könnte ich sagen, die Rechnung für den Anwalt ist auch nicht so hoch. Aber 5 Jahre Rechtsstreit für 3.500 € sind auch nicht das, was sich wirklich rechnet - für den Anwalt. ;)

    Ausserdem muss man dann neben dem Geld für den Bau noch das Geld für Anwalt, Gericht, Gutachter, Gerichtsgutacher..... haben.
    Hat mans nicht mehr, hilft auch die unseriöseste Klausel nur dem, der sie in den Vertrag geschrieben hat.

    Also ich denke, solche Ratschläge sind nicht nur nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ne - nicht missachten, denn er sagt recht klar, unter welchen Bedingungen solche Fugen von der Gewähr ausgeschlossen werden können bzw, wann solche Ausschlüsse Bestand haben und was es über die Firmen sagt, die so etwas vereinbaren wollen.
    Die Fliesen sind nur exemplarisch

    Sehr höflich formuliert.

    Natürlich kann einem auch der Himmel auf den Kopf fallen, ja.

    Wenn Sie ein neues Gerät für Ihren Haushalt brauchen, kaufen Sie da blind, was Ihre Freunde/Bekannten rumstehen haben?
    Oder lesen Sie Tests? Die könnten ja auch falsch sein. Ich sag nur Spinat.

    Sorry - irgendwie liest das, was Sie schreiben sich wie:
    Bitte bitte sagt mir, das alles gut wird. Ich frage zwar, aber eigentlich will ich gar nichts böses hören. Und wenn doch, fang ich an zu pfeiffen.
    Es ist zwar Ihr Geld, aber wie man mit der grössten Investition des gesamten Lebens so sorglos umgehen kann, dass man 10.000de wg. ein paar Hundert Euro riskiert, ist und bleibt mir unverständlich!
     
  8. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker

    Die ewig gleiche Leiher...

    Wieso braucht man einen Rechtsanwalt für die Bauverträge, wieso braucht man einen eigenen Bauleiter...

    Immer wieder an der Kontrolle sparen... [​IMG]

    Und dann rumheulen, wenn es Ärger gibt...
     
  9. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Quatsch ist gut...
    Hinterher wird`s saftig teuer, denn man ist klar der Unterlegene, falls der vorformulierte Vertrag nachteilig ist. Zu retten ist oft nichts, denn mangels fin. Rücklagen kann man keinen Prozess durchstehen.
    Lawyer???
     
  10. sobdog

    sobdog

    Dabei seit:
    19.01.2011
    Beiträge:
    227
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    NRW
    Ich werde den Vertrag auf jedenfall prüfen lassen. Ich habe mit 2 Anwälten Kontakt aufgenommen und sehr unterschiedliche Angebote erhalten:

    - ca. 1000 EUR
    - 2992 EUR (Aufgrund der Baussumme)
    - 226 EUR (ohne weitere Details zu kennen)

    Alle 3 sind Fachanwälte im privaten Baurecht - nun stellt sich mit die Frage, zu wem man geht. Sind die 226 EUR schon realistisch oder kann man für den Betrag keine ordentliche Prüfung erwarten?

    Danke für eure Hilfe!
     
  11. #11 Schnabelkerf, 08.02.2011
    Schnabelkerf

    Schnabelkerf

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    662
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    EDV-Support
    Ort:
    Hamburg
    Wir haben unseren Bauvertrag von einem Anwaltin, vermittelt über die Verbraucherzentrale Hamburg, prüfen lassen. Pauschal: 120 € wenn ich mich recht erinnere.
     
  12. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Schließe mich der Ansicht vom Lawyer insoweit an, daß der vorformulierte Ausschluß der Gewährleistung für Teilbereiche und die Verkürzung der Gewährleistung in Anlehnung an § 13 VOB/B hinsichtlich einzelner Teilleistungen bei dem hier vorliegenden und vom Unternehmer gestellten Verbrauchervertrag unwirksam sind.

    Es ist aber kein Fall, in dem die VOB/B als Ganzes gelten soll. Offenbar soll nur die BGB-Gewährleistung durch die Regeln der VOB/B ersetzt werden. Die Verjährungsfrist ist hierbei bereits an das BGB angepaßt worden.

    Insofern könnte es durchaus Sinn machen, den Vertrag hinsichtlich der weiteren Klauseln von einem Anwalt prüfen zu lassen und sei es auch nur, um den Fragesteller auf Problempunkte hinzuweisen und die Stärken und Schwächen des Vertrags aufzuzeigen.

    Selbstverständlich wird der Anwalt den Vertrag nicht nachverhandeln, wenn er feststellt, daß kritische Klauseln ( z.B. oben ) im Streitfall im Wege der Inhaltskontrolle ohnehin aus dem Verbrauchervertrag ( hier reicht die einmalige Verwendung des Vertrags durch den Unternehmer ! ) herausgeschossen werden können. Denn Nachverhandeln mit Teilnachgeben des Verwenders würde zu einem Individualvertrag führen. Insofern ist eine sorgfältige Abwägung angezeigt.

    Wenn der Anwalt zu dem Ergebnis kommt, daß der Vertrag bis auf die beiden genannten Punkte in Ordnung ist, wäre das auch ein Ergebnis. Denn es ist allemal besser, vorher zu klären, worauf man sich einläßt.

    Unterschreiben sollte man nur, was man verstanden hat. Einen Bauvertrag versteht der durchschnittlicher Bauherr nicht. Er braucht dafür einen " Übersetzer ". Dass der " Übersetzer " sein Wissen nur gegen ein angemessenes Honorar preisgeben wird, versteht sich von selbst .
     
Thema: GÜ-Vertrag und Auschluss der Gewährleistung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. witterungsbedingte putzarbeiten

Die Seite wird geladen...

GÜ-Vertrag und Auschluss der Gewährleistung - Ähnliche Themen

  1. Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten

    Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten: Hallo zusammen, wir haben bei einen Handwerker den Bau eines Kachelofens angefragt. Der Handwerker hat sofort mit der Planung begonnen. Erst als...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Sammelthread: Vertrag Fertighaus

    Sammelthread: Vertrag Fertighaus: Aus einem anderen Thread ist die Idee entstanden eine Sammlung von persönlichen Erfahrungen der Forums-Schreiber zu erstellen. Der Hintergrund:...
  4. Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut

    Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut: Hallo zusammen Der Bauleiter erwähnte, dass der Zimmermann anderes Holz für Dachstuhl verwendet hat als im Vertrag vorgesehen. Nun warmes feucht...
  5. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...