Gutachter erkennt offensichtliche Mängel nicht - zahlen oder nicht?

Diskutiere Gutachter erkennt offensichtliche Mängel nicht - zahlen oder nicht? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; mal ernsthaft....Man spricht hier regelmäßig so offen abfällig über diese Prüf-Organisationen (in Bezug auf BbQK), dass es mich schon wundert. Das...

  1. #21 Gast56083, 17.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    mal ernsthaft....Man spricht hier regelmäßig so offen abfällig über diese Prüf-Organisationen (in Bezug auf BbQK), dass es mich schon wundert.
    Das ist sicher nicht das Beste was man an Qualitätssicherung als BH machen kann (sieht man schon allein an der Anzahl der Vor-Ort Termine), aber es ist deutlich besser als gar nichts zu machen, v.a. wenn vom BH direkt beauftragt wurde und nicht vom GU/Ü. Das sehe ich hier als das größere Problem/Risiko für die offenbar fachlich schlechte Überwachung im Sinne des BH: GU/Ü ist Auftraggeber

    Und nein, ich habe nicht von einer dieser Orgas den Bau begleiten lassen.
     
  2. R.B.

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    Der Knackpunkt ist die Beauftragung. Wer beauftragt und was wird beauftragt.

    Es ist immer sinnvoll wenn der Bauherr die Überwachung völlig unabhängig von den Handwerkern, Baufirmen etc. beauftragt. Dadurch kann man auch (in Grenzen) Einfluss auf den Leistungsumfang nehmen. Der Leistungsumfang wird leider zu oft nicht richtig definiert. Das lässt dann unnötigen Spielraum für Interpretationen. Der Bauherr freut sich über ein paar gesparte Euro, weil er das RundumglücklichPaket vereinbart hat, und der SV freut sich weil er Geld kriegt ohne dass die zu erbringende Leistung genau festgelegt ist. Wochenendausflug auf Kosten des Bauherren. So lange alles gut geht sind beide Seiten glücklich. Ein günstiges Paket AWG Hormone für den Bauherren, leicht verdientes Geld für den SV.

    Der Ärger beginnt meist dann wenn eben nicht alles glatt läuft. Erst dann wird ersichtlich was wirklich vereinbart war, und da zieht der Bauherr meist den Kürzeren, denn die SV wissen meist sehr genau was für Verträge sie abschließen. Die machen das ja nicht zum ersten Mal im Leben. Da gibt es Verträge in denen so ziemlich alles ausgeschlossen wird was den SV in die Haftung bringen könnte, oder anders gesagt, so lange man dem SV keinen Vorsatz nachweisen kann, hat er nichts zu befürchten. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, alles bleibt außen vor. Aber selbst wenn er in die Haftung käme, dann hafter er nur mit seinem Honorar, und bei Sachschäden mit einer Summe die nicht einmal reicht um eine Garage zu reparieren. Ja, und solche Verträge werden von Bauherren unterschrieben.

    Bei einem vom Gericht beauftragten SV sind die Spielregeln klar, bei einem privat beauftragten SV kann man (fast) alles irgendwie beauftragen. Wer da als AG nicht aufpasst, hat schnell mal eine Waschmaschine bestellt anstatt eine Bauüberwachung.

    Zu den Prüforganisationen kann ich nicht viel sagen, weil ich mit denen im Baubereich noch nie zu tun hatte. Die Zusammenarbeit in meiner Branche klappt mit denen an sich sehr gut und die Leute mit denen man es zu tun hat sind auch kompetent. Aber um ehrlich zu sein, mich wundert wie deren "Bau-SV" so billig sein können, und da stellt man sich halt schon mal die Frage, ob die Bauherren wissen was sie hier wirklich beauftragen.
    Oben waren 3.000,- € genannt für 4 Termine. Unterstellt man dann noch An- und Abreise, und einen nicht unerheblichen Zeitaufwand für die Dokumentation, dann reicht die Zeit auf der Baustelle vielleicht gerade noch für eine Tasse Kaffee aber niemals für eine intensive und umfangreiche Begutachtung. Da kann mir einer erzählen was er will.
     
  3. #23 Gast036816, 17.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Zellstoff - dann lieber gar nichts machen, das ist nur verbranntes geld, ohne gegenwert.

    ich hatte vor einigen jahren eine krisengeschüttelte baustelle übernommen, da war auch einer der 3-buchstabenorganisation tätig. der hat beim estrich festgestellt, dass an einigen stellen die zulässige toleranz um 2 mm überschritten war. darüber hat der viele seiten geschrieben, viele bilder eingestellt und geschrieben, was alles passieren kann, wenn der bauherr sein teures mooreichenparkett da drauf verlegen lässt.

    dass der estrich nicht die erforderliche festigkeit aufwies, nur an den oberen 5 mm eine feste schicht hatte, darunter nur trockener bröselkram vorhanden war, das hat der plakettenkleber nicht gemerkt. einmal den schraubendreher auf den estrich setzen eine viertel drehung nach links und eine viertel drehung nach rechts und ich war durch die oberen 5 mm durch.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2015
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    Falsch - es IST so, als würde man gar nichts machen, bezahlt aber trotzdem ne Menge Geld!

    Eine vernünftige BQÜ ist nach den Zahlen, die ich kenne und die hier bestätigt werden, nicht viel teurer bei deutlichst mehr Terminen und ohne Haftungseinschränkung.
     
  5. #25 Meiksen, 18.06.2015
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    Ich würde eiskalt nicht bezahlen mit der Begründung "Keine erbrachte Leistung".
    Wenn solch ein Gutachter bei mir wäre, dem würde ich ja die Hölle heiß machen wenn es so ist wie du es beschrieben hast, dass er eindeutige Mängel nicht anerkannt hat.
     
  6. R.B.

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    Du kannst machen was Du willst, aber vielleicht hättest Du alle Beiträge lesen sollen.
     
  7. rodopp

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    wie würdest Du ihm die Hölle heiß machen z.B. ... ?
     
  8. #28 Siddy74, 18.06.2015
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    Ich habe meinen rechtlichen "Verdreher" mal gefragt und die Meinung deckt sich ziemlich mit dem was hier auch bereits geschrieben wurde. Man muss erst einmal Beweisen das er das grob Fahrlässig gemacht hat (also bewusst) und das ist verdammt schwer. Weiterhin auch das Thema das ich nicht weiß was der GÜ mit denen vertraglich vereinbart hat. Es ist verdammt ärgerlich und wenn man nicht gerade doof ist versteht man auch sehr schnell wie der Hase da läuft nur kann man da recht wenig machen auch wenn es so sein sollte das die das absichtlich machen. Beim nächsten Bau bin ich schon sehr viel schlauer und so ein Klinkenputzer kommt mir nicht mehr ins Haus. Man müsste jeden Bauherr da warnen vor dieser Augenwishcerrei
     
  9. R.B.

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    und je nach Vertrag reicht selbst grobe Fahrlässigkeit nicht aus um ihn in die Haftung zu bringen.

    ABER, und das muss man auch einmal sagen, das kann Dir auch bei einem anderen Gutachter passieren. Da hast Du nur den Vorteil, dass Du den Vertrag aushandeln bzw. die Vertragsbedingungen verhandeln kannst......dazu musst Du aber erst einmal wissen worauf es ankommt. ;)
     
  10. #30 Siddy74, 18.06.2015
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    also den "unabhängigen Sachverstand" der aktuell vom Gericht geschickt wurde ist auch so ein Thema.

    Zum Beispiel haben wir beim WDVS bemängelt, das an allen Fenster in den oberen Ecken der Putz reißt. So, nun steht er da, schaut sich das an und meint das er die Risse sieht aber die Rissbreite noch zu klein ist für einen Mangel. Wir sollten uns gut überlegen das prüfen zu lassen ob die Diagonalamierung auch richtig drin ist, denn dann müsste er jedes Fenster prüfen und den Putz entfernen was sehr teuer werden würde. Außerdem sei unsere Frage nicht korrekt. Wir müssten dann direkt behaupten das die Diagonalamierung fehlt und nicht das es Risse gibt?!?! Hallo????

    Muss ich dem Gutachter die Mängel auf dem Silbertablett präsentieren? Dann brauche ich kein Gutachter, sondern bin mein eigener. Es gibt diese Risse und wir wollen wissen woher die kommen und da MUSS doch der Gutachter sagen:" Die kommen aufgrund der Diagonalamierung!" oder sehe ich das falsch? Irgendwas stimmt doch da nicht ...
     
  11. #31 Norderstedter, 18.06.2015
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    Gerichtlich bestellte Gutachter begutachten genau das, was in der Klage bemängelt wird. Der hat vermutlich vom Gericht den Auftrag "ist der Mangel 'Risse' in ausreichendem Maße gegeben und durch den Beklagten verschuldet?". Darauf antwortet der Gutachter dann in seinem Gutachten schlimmstenfalls "Nein, die Risse sind nicht relevant". Dass er Euch auf die Umformulierung und das drum herum aufmerksam gemacht hat, ist eigentlich durchaus nett von ihm.
    Der hat nicht den Auftrag vom Gericht "lauf mal rum und guck was Du finden kannst".
     
  12. rodopp

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    ich dachte, der gerichtlich bestellte Sachverständige muss sich ALLEINE das Bild von den in seinem Auftrag beschriebenen Mängeln machen ... es ist eigentlich den Parteien verboten, mit ihm zu kommuniziern, weil sie ihn sonst beeinflüssen würden ...
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2015
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    Ja. Es stimmt nicht, wenn Du glaubst, der von Deinem GÜ bezahlte Gutachter müsse in Deinem Sinne gutachten, nur weil der GÜ Dir die Kosten für den Gutachter anteilig, ganz oder sogar mit Aufschlag weiterreicht.

    Wenn Dein Auto angefahren wird und Dein Unfallpartner ist bei der gleichen Versicherung wie Du, wird der Versicherungsgutachter auch nicht in Deinem Sinne, sondern im Sinne der Versicehrung gutachten, auch wenn Du ihn auch über Deine Prämien mit bezahlst.
    Ja selbst dann, wenn Du selber Schuld hattest und Du DEINE Vollkasko in Anspruch nimmst!
     
  14. R.B.

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    Ein ganz schwieriges Thema. Hier geht es um einen vom Gericht beauftragten SV, da gelten wieder etwas andere Spielregeln, auch hinsichtlich Haftung.
    Du musst ihm zwar nicht die Mängel präsentieren, aber, und das ist wirklich wichtig, die richtigen Fragen stellen. Seine Aufgabe ist es dann die Frage zu beantworten, und dabei soll er nicht nach rechts oder links schauen, so lange das nicht mit der Frage bzw. Antwort zu tun hat. Dafür braucht´s einen in Bausachen erfahrenen Anwalt der in der Lage ist die Fragen richtig zu formulieren. Allein durch die Formulierung kann man die Antwort schon in gewissen Grenzen steuern.

    Putz und Risse ist nun nicht so mein Ding, aber ich könnte mir vorstellen, dass es schon einen Unterschied macht ob man fragt, ob ein Riss an der Stelle x ein Mangel ist, oder ob eine Diagonalarmierung fehlt aufgrund derer sich nun Risse bilden. Ursache und Wirkung.
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 18.06.2015
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    @siddy74: Das ist komplett off topic und du kaperst mit dieser völlig neuen Fragestellung den thread eines anderen Forumsteilnehmers. Deshalb nur so kurz wie möglich:

    Die Herangehensweise des SV ist nicht verkehrt. Wenn im Beweisbeschluss (BB) steht, dass in den Fensterecken der Putz reißt, verbunden mit der Frage, ob das einen Mangel darstellt und wenn ggf. noch an anderer Stelle des BB steht, dass der SV dann, wenn er Mängel feststellt, auch die Ursachen der Mängel ermitteln soll, verhält er sich im Grunde korrekt. Wenn die Putzrisse die Haarrissbreite nicht überschreiten, handelt es sich um eine Erscheinung, die keinen Mangel darstellt, sodass er die Frage zu den Ursachen eines Mangels gar nicht mehr zu beantworten braucht.

    Ohne dem Kollegen ins Handwerk pfuschen zu wollen (ich kenne den Sachverhalt auch nicht vollständig), wäre es vielleicht erwägenswert, dass dein RA gegenüber dem Gericht seine Mängelbehauptungen um das Fehlen einer Diagonalarmierung ergänzt und beim Gericht beantragt, dann, wenn die Gegenseite diese Behauptung in Abrede stellen sollte, den BB entsprechend zu ergänzen.

    Ihr solltet aber zuvor wenigstens an einer Stelle mal überprüfen, ob die Diagonalarmierung tatsächlich fehlt. Ansonsten hätte das Ganze natürlich keinen Zweck.
     
  16. R.B.

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    Er kapert doch nur seinen eigenen thread. ;)
    Quasi ein Selbstkaperer...:D
     
  17. #37 Skeptiker, 18.06.2015
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    Das Gegenteil ist der Fall! Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat keine Partei auf irgend etwas aufmerksam zu machen, sondern strikt die fachlichen Beweisbeschlüsse zu beantworten, sonst setzt er sich der Besorgnis der Befangenheit aus und zwar mit Recht und Aussicht auf Erfolg.

    Das ist der Punkt!

    Mir ist übrigens nicht klar, ob es hier um ein Gerichtsgutachten geht. Ich habe eher den Eindruck eine externen bbQÜ!?
     
  18. #38 Gast56083, 18.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    es geht um beides....;)
     
  19. #39 Ralf Wortmann, 18.06.2015
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    Du hast recht. Sorry, Siddy, das hatte ich übersehen! :mega_lol:
     
  20. #40 Skeptiker, 18.06.2015
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    Tatsache, ein vom Gericht bestellter SV kam noch dazu, hätte ich übersehen.


    mit skeptischen Grüßen!
     
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