Gutachter erkennt offensichtliche Mängel nicht - zahlen oder nicht?

Diskutiere Gutachter erkennt offensichtliche Mängel nicht - zahlen oder nicht? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ja Sorry für die kleine Verwirrung, wollte da nicht extra ein neues Thema aufmachen. ... passt ja noch etwas zum Thema Gutachter . Das mit der...

  1. #41 Siddy74, 18.06.2015
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    Ja Sorry für die kleine Verwirrung, wollte da nicht extra ein neues Thema aufmachen. ... passt ja noch etwas zum Thema Gutachter . Das mit der Ergänzung hatte er auch gesagt was wieder mit kosten und zeit zu tun hat. Die Risse sind auch noch nicht so wild wenn es nicht mehr wird. Sind fast 90% der Fenster. Bin etwas unsicher was ich tun soll, eine Ecke öffnen und nachsehen? Sollte sie dann tatsächlich fehlen sagt der Gutachter dann "nicht so wild. .. dat hält und da kommt kein Wasser rein.". .....oder wäre es dann ein Mangel?
     
  2. Eric

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    Diese Beweisfrage wäre gleich in mehrfacher Hinsicht unzulässig.

    Ob Risse ein Mangel im Rechtsinne sind, hat alleine der Richter zu entscheiden. Der SV hat nur festzustellen, ob die behaupteten Risse vorhanden sind, wie groß sie sind, diese sich in Zukunft noch vergrößern werden und welche Nachteile sich aufgrund der Risse in Bezug auf die Beschaffenheit und Verwendbarkeit ( optisch und/oder fuktional ) des WDVS ergeben. Aus Riss + Nachteil ergibt sich dann für den Richter der Mangel.

    Auf ein Verschulden kommt es für die Nachbesserungsverpflichtung, Ersatzvornahme, Kostenvorschußanspruch nicht an.

    Wird Schadensersatz gefordert, hat der Unternehmer das fehlende Verschulden nach § 280 II BGB zu beweisen ( Umkehr der Beweislast ).

    Wenn die Diagonalarmierung fehlt, dann liegt ein Verstoß gegen die aRdT vor und das ist grundsätzlich immer ein Mangel. Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn der Unternehmer beweist, dass der Verstoß gegen die aRdT jetzt und in Zukunft zu keinem Nachteil führen wird. Diesen Beweis halte ich bei fehlender Diagonalarmierung + Risse für ausgeschlossen.

    Klar könnte ein SV sagen, dass der Riss trotz fehlender Diagonalarmierung dauerhaft so winzig bleibt, dass " nach seiner Erfahrung " nie Wasser eindringen wird. Dann muß er ergänzend befragt werden, worauf " seine Erfahrungen " beruhen, welche konkreten Vergleichsfälle er hierfür über welchen Erfahrungszeitraum anführen kann und ob " seine Erfahrungen " mit dem Schutzzweck der verletzten Fachregel, bauschädliche Risse zu verhindern, in Einklang zu bringen sind. Meist kommt dann bei der Befragung heraus, dass der SV eine fehlerhafte Vorstellung vom Rechtsbegriff " Mangel " hat, nämlich dass der " Mangel " - wie nicht - einen bereits eingetretenen Schaden ( Feuchteeintritt ) voraussetzt.

    Wenn im Eckbereich der Fensteröffnungen gehäuft ( hier: 90 % ) Risse aufgetreten sind, würde ich eine Stelle durch einen Privatgutachter öffnen lassen. Schadet nichts, weil noch genügend weitere Stellen für den Gerichtssachverständigen verbleiben, also kein Beweismittelverlust droht, und die gewonnene Erkenntnis der eigenen Absicherung für das weitere Verfahren dient.

    Siehe hier, Kapitel 4.4.2:

    http://www.caparol.de/uploads/pics/caparol_import/previews/114212/index.html#/86
     
  3. #43 Siddy74, 19.06.2015
    Siddy74

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    Vielen Dank für die sehr ausführliche und verständliche Antwort @Eric.

    Also "darf" ich selber nicht ein kleines Stück auf machen sondern besser von einem privaten Gutachter?
    Ich hätte da jetzt selber mal schnell geschaut was Sache ist. Aber eigentlich schon sehr offensichtlich und ein Malermeister hat mir auch den Tipp gegeben mit der Diagonalarmierung. Ich selber wusste bislang nicht das es überhaupt eine gibt.
     
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