Haftet Vermesser oder Bauleiter oder wer?

Diskutiere Haftet Vermesser oder Bauleiter oder wer? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, aufgrund beengter Grundstücksverhältnisse mit Hanglage musste unser Bauvorhaben durch einen öfftl. Vermessungsing. überwacht werden....

  1. #1 Micha1978, 29.06.2021
    Micha1978

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    Hallo,

    aufgrund beengter Grundstücksverhältnisse mit Hanglage musste unser Bauvorhaben durch einen öfftl. Vermessungsing. überwacht werden.

    Einfamilienhaus in zwei-geschossiger Bauweise. Architekt war für LP 1-4 beauftragt. Bauleiter ist der eigene Bruder gewesen ( Maurer, Techniker).

    Vermesser war zur Feinabsteckung da, Höhenlage hat alles gepasst. Bei Beendigung des Rohbaus sollte dem Bauamt die Gebäudehöhe und Geschosshöhe durch den Vermesser mitgeteilt werden. Der Vermesser war nach dem Rohbau da ( Maurerwerk + Dachstuhl), hat aber nur die Höhenlage Erdgeschoss und den Grundriss Haus eingemessen. Rohbau durchs Amt erfolgt.

    Nach Fertigstellung meldet sich das Bauamt und fordert die Gebäudehöhe und Geschosshöhe nach ( mittlerweile bei allen Nachbarn üblich). Jetzt stellt sich raus die Firsthöhe ist um 24 cm überschritten. Ursache gefunden.

    Warum hat der Vermesser beim Rohbau, die Gebäudehöhe nicht ermittelt, wie es die Baugenehmigung forderte ? Hier hätte man noch irgendwie reagieren können und nicht jetzt.

    Zusätzlich hat für mich das Bauamt, den Rohbau abgenickt.

    Bauleiter hat sich auf die Messung des Vermessers berufen.

    Jetzt haben wir ein Problem.

    Wer haftet in solch einem Fall?

    Ich bedanke mich im voraus.
     
  2. #2 simon84, 29.06.2021
    simon84

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    was genau ist das Problem? Habt ihr eine rückbauverfügung ? Strafe ?
     
  3. #3 Micha1978, 29.06.2021
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    Hier hat das Bauamt eine Null- Toleranz. Sollen Rückbauen bzw. neuen Bauantrag einreichen. Da der Kniestock zu hoch wurde, somit Abstandsflächen die aufs Nachbargrundstück jetzt ragen.
     
  4. #4 simon84, 29.06.2021
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    Dann braucht ihr erst mal einen guten Anwalt um das Bauvorhaben durchzuboxen und könnt euch danach darum kümmern wer welche Kosten übernimmt.

    Wenn ihr argumentiert dass Rückbau unverhältnismäßig ist dann klar neuen Bauantrag einreichen den Tatsachen entsprechend und Abweichungen etc durchboxen versuchen
     
    Dimeto gefällt das.
  5. #5 Fabian Weber, 29.06.2021
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    Weil er vielleicht nicht dafür beauftragt war?

    Kannte der Vermesser diese Auflage aus der Baugenehmigung?
     
  6. #6 Fabian Weber, 29.06.2021
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    Das Bauamt kannst Du nicht haftbar machen.

    Und warum hat der Bauleiter (Bruder) den zu hohen Kniestock nicht bemerkt?
     
  7. #7 Fabian Weber, 29.06.2021
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    Ist denn der Kniestock vielleicht einfach zu hoch geplant, so dass weder der Bauleiter noch der Vermesser vom Amt den Fehler erkennen konnten?
     
  8. #8 JohnBirlo, 29.06.2021
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    Also der Kniestock wurde zu hoch?

    Hat das der Architekt falsch geplant oder der Zimmermann falsch ausgeführt? Hat doch mit dem Vermesser nichts zu tun
     
  9. #9 El Gundro, 29.06.2021
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    Also, wenn ich das richtig verstehe, hatte der Vermesser im EG alles gemessen und es hat gepasst, somit kein Fehler des Vermessers.
    Auch keine Fehler des Bauleiters (Bruder), da der sich ja auf die korrekt ausgeführte Vermessung bezieht.
    Unten hat also alles gepasst. Und oben wird nun der Kniestock zu hoch, deswegen insgesamt das Haus zu hoch.

    Grund könnten folgende Ursachen sein:
    1. Der Plan war falsch. Wurde denn gem. genehmigtem Plan gebaut?
    2. Der Ersteller des Kniestocks hat diesen einfach zu hoch gebaut. Dies hätte dem Bauleiter auffallen müssen, wenn die ausführende Firma einfach vom Plan abweicht.
    3. Jemand (ohne jetzt etwas unterstellen zu wollen) hat während dem Bau entschieden, dass der Kniestock höher werden soll, dabei aber nicht bedacht, dass das Haus insgesamt höher wird. Deshalb hat man auch erst mal nur die Vermessung des EG eingereicht in der Hoffnung, das Amt wäre damit zufrieden. Dummerweise wollten die dann doch auch die Gebäudehöhe haben und es ist rausgekommen (vielleicht hat ja ein Nachbar beim Amt nachgefragt, weil er die Wand recht hoch fand?).

    Auf jeden Fall wirst Du einen Anwalt brauchen, wenn Du nicht wieder abreisen willst.
    Die Kosten für den ganzen Spaß trägt in Variante 1 entweder Du (Du hast den Plan freigegeben) oder der Planersteller, in Variante 2 entweder die Firma die das geändert (die sich rausreden wird, dass der Bauleiter ja nix gesagt hat, und dann ist letztendlich dein Bruder der Dumme) und in Variante 3 sowieso Du selbst.
     
  10. #10 simon84, 29.06.2021
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    @Dimeto hat vielleicht auch noch einen TIp
     
  11. Dimeto

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    ... hat dem RichardW schon jede Menge Tipps gegeben.
    Mansarddach- Dach zu hoch - Abstandsflächen vergrößert ?
    Ich weiß zwar nicht, wie genau der Richard und der Micha verbunden sind und es gibt ein paar kleine Unstimmigkeiten im Detail, aber der Fall ist so sicher, wie es ein Vermesser nur sein kann, der selbe.
    Zwar sind seit dem anderen Thread schon ein paar Wochen ins Land gegangen, meine Befürchtungen aus #10, Abs. 3 in Erfüllung gegangen, die hilfreichen Bilder dort wegbearbeitet und hier gar nicht erst gezeigt worden und die Tatsachen hier noch undurchsichtiger geschildert worden. Doch das Ergebnis bleibt gleich: Zunächst muss eine Baugenehmigung erwirkt werden. Dann können die zusätzlichen Kosten (=Schaden) ermittelt werden und dann kann ein Schuldiger gesucht werden.

    Zu letzterem wird sicher ein Rechtsanwalt benötigt, da auch mein PN-Kontakt zum Richard die Faktenlage nicht gänzlich aufklären konnte. Schließlich sind auch die Stellungnahmen der anderen Beteiligten einzuholen, zu bewerten und entsprechend zu beantworten.

    Das klingt ja voll dramatisch, aber was erwartest Du?
    Das kann das Bauamt schwerlich ignorieren.
    Also: Mit Nachbarn sprechen, Bauantrag stellen, Abweichung/Baulast für Abstandsfläche beifügen, auf Genehmigung warten.
     
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