Haftpflicht des Bauunternehmers

Diskutiere Haftpflicht des Bauunternehmers im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, habe am Wochenende mal meine Baustelle inkl. Kran unter die lupe genommen, dabei fiel mir aucf, daß der Kran 2001 zum letzten...

  1. #1 silversurfer990, 26.04.2004
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    Hallo zusammen,

    habe am Wochenende mal meine Baustelle inkl. Kran unter die lupe genommen, dabei fiel mir aucf, daß der Kran 2001 zum letzten mal einen TÜV Stempel bekommen hat.
    Nun meine Frage:
    Angenommen das ding kippt in mein Haus oder ein Nachbarhaus, könnte die Haftpflicht des BU (wenn er denn eine hat) Streß machen und die Zahlung verweigern, da das Teil keinen TÜV hatte? Was passiert dann, wenn der BU dann INsolvent ist und auch nicht mehr zahlen kann?
    Beim KFZ ist dies ja ausgeschlossen, das heißt der Geschädigte bekommt auf jeden Fall sein Geld.

    Sollte ich mir da Gedanken machen?


    Danke und Gruß
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "wie" alt ist der Kran ???

    bis 14 Jahren heisst das alle 4 Jahre zu Tüv ... 2001 wurde er gemacht das heisst nächster Tüv 2005 ... "wichtiger" wäre zu wissen ob die Sachkundigenprüfung beim Aufstellen abgenommen wurde ?
     
  3. Bruno

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  4. Josef

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    *mmmh*

    Thema Tüv ... ich schreib jetzt mal einfach drauf los ... beim Auto wird die Plakette für den Tüv "so" geklebt das der Tüvablauf sichtbar ist ... "anders" bei Turmdrehkräne ... "da" wird "nur" das Jahr in dem der Tüv abgenommen wurde makiert ... "hier" z.b. 2001 ... bei Kräne unter 14 Jahren müssen "alle" 4 Jahre der Tüv abgenommen werden ... "wenn" z.b. dieser Kran 11 Jahre alt wär hätte er bis 2005 Tüv ... Tüv ist die "eine" Geschichte ... "Aber" bei jedem Kran aufbauen muss ein Sachkundiger die Sackundigungprüfung durchführen (Standsicherheit, Zustand der Seile uswusf.) für diese Sachkundigenprüfung wird ebenfalls ein Plakette geklebt ... auf dieser Plakette sieht man das Monat und das Jahr wo die letzte Sachkundigenprüfung abgelegt wurde ... bei ist in der BG geregelt ... "dazu" kommen noch die täglichen/wöchentliche Pflichten des Kranführers ... Stichwort: Kranprüfbuch hat Bruno bereits genannt (!)

    "und" natürlich ist "jeder" Kran in der Betriebshaftpflicht aufzunehmen sprich zu versichern (!)
     
  5. #5 Laus Koppp, 26.04.2004
    Laus Koppp

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    eins zu fuffzich brauche mer nedd
    ob er sicher steht fände ich schon wichtiger

    hallo erstmal,

    in marburg ist neulich einem angeheirateten cousin 2.grades (bauleiter) von mir der baustellenkran auf den kopf gefallen.
    der kopf ist ab.

    sowas ist nicht lustig.

    L.K.

    link zu kranunfall
     
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