Haftung beim Bau - Welche Positionen können die Firmen ausschließen?

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  1. uli st

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    Hallo,

    kann es sein, dass eine Baufirma, die Schäden an "Pflasterung, Gebäuden, unteririschen Leitungen, Kanälen, Schächten usw." verursacht, dies von der eigenen Haftung ausschließen darf?

    Muss ein Bauherr, der das zuvor unterschrieben hat, damit rechnen, im Schadensfall die Kosten selbst zu tragen? Oder übernimmt das dann seine Bauherrenhaftpflichtversicherung o. ä.?

    Da können doch sonst enorme Summen auf einen zukommen.

    Was meint Ihr? Kennt jemand Links dazu?
     
  2. #2 Fabian Weber, 05.05.2019
    Fabian Weber

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    Wenn Du der Firma keine Verkehrslastbeschränkung nennst und es kommt zum Schaden an Grundleitungen, die vielleicht sogar der Firma (z.B. Estrich) nicht bekannt waren, dann haftest Du.
     
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  3. #3 Jo Bauherr, 06.05.2019
    Jo Bauherr

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    Man hat früher als Grundregel gelernt: "Baugrundrisiko ist ... IMMER ... Bauherrenrisiko."
    Und die Haftpflicht des Bauherrn trägt das imho normalerweise nie.
    Man könnte die Versicherung des Geotechnikers angehen - aber nur, wenn er nachweisbar :shades völlig falsch lag ...

    Erklärung: Ein Bauherr stellt "das Unterirdische" jemand anderem zur Verfügung - also den Grund und Boden - damit "jemand anderes" darauf irgendetwas nettes baut. Also haftet allein der Bauherr für den Baugrund und trägt zusätzliche Kosten, falls "das Unterirdische" anders beschaffen ist als vermutet.
    Ich finde, die angefragte Klausel ist legitim.
     
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  4. #4 simon84, 06.05.2019
    simon84

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    Klar ist so eine Klausel gültig.

    Sonst könnten wohl 50% oder mehr aller Aufträge für Kräne gar nicht realisiert werden ohne teure zusätzliche Bodengutachten
     
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