Haftungsanteil bei mangelhafter Bauüberwachung ?

Diskutiere Haftungsanteil bei mangelhafter Bauüberwachung ? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Thomas B Moral ist so eine Geschichte. Allerdings hört mein Verständnis auf, wenn man selbst unstrittige Fehler ingnoriert und den Bau jetzt...

  1. #21 angostura, 22.07.2010
    angostura

    angostura

    Dabei seit:
    09.03.2008
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Heilberuf
    Ort:
    KIEL
    @ Thomas B
    Moral ist so eine Geschichte. Allerdings hört mein Verständnis auf, wenn man selbst unstrittige Fehler ingnoriert und den Bau jetzt seit ca 4 Monaten nicht wirklich betreut. Natürlich darf der Architekt mir gegenüber keine Schuld eingestehen. Aber der Versicherung gegenüber sollte er schon offen sein, wie die dann damit umgehen ist ein weiterer Punkt. Nur hat die Versicherung keine relevanten Informationen vom Architekten bekommen und verweigert deshalb die Regulierung und fordert ein Beweisverfahren, natürlich zu unseren Lasten.
    Meine Wut und Enttäuschung ist schon längst verflogen. Der Bau zieht sich nun schon über 18 Monate dahin und jetzt soll es noch weiter dauern.
    Das ich mich da an einen gesamtschuldnerisch halte ist nur verständlich.

    Es bleibt weiter die Frage offen, wie hoch wird von einem Gutachter der Haftungsanteil bei fehlender Bauüberwachung eingestuft (Das war der Ausgang). Das muss doch einer hier ungefähr beziffern können.

    Angostura
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Gugsdu -> #4

    "Normalen" Vertrag vorausgesetzt, gibt es genau zwei Möglicheiten!!!
    1) Der Mangel ist vom Architekten mitzuverantworten, weil es sich um einen Planungsfehler handelt oder einen Mangel, den der Architekt im Rahmen der Bauleitung hätte feststellen müssen -> Gesamtschuldnerische Haftung = 100%
    Hier kann es dann eigentlich nur noch eine vertragliche Rangfolge geben (oder eben nicht)
    2) Kein Planungsfehler und kein Bauleitungsfehler (also z.B. schlecht gekleisterte Tapeten) - keine Haftung des Architekten = 0%

    Ich würde mit der Versicherung sprechen. Wenn Ihr denen/dem Architekten gegenüber Mängel anzeigt und die werden bestätigt, kriegen die die Gutachterkosten auch noch übergebraten (ja - die legen das um).
    Ausserdem würde ich an Eurer Stelle Kontakt zur AIK SH aufnehmen (ich gehe davon aus, da gehört der dahin)
    Ggf können die ja Druck machen.
     
  3. #23 angostura, 22.07.2010
    angostura

    angostura

    Dabei seit:
    09.03.2008
    Beiträge:
    96
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Heilberuf
    Ort:
    KIEL
    Moin Ralf,

    die Versicherung hat in einem Gespräch klar gemacht, dass ohne selbstständiges Beweisverfahren eine Regulierung für sie nicht in Frage kommt. Sie gehen entweder davon aus, dass kein Schaden enstanden ist oder wissen nicht was Sache ist, weil der Architekt keine Stellungnahme abgibt. Daher ist die Versicherung leider keine Hilfe. Die Kosten des Gutachtens nehmen sie wohl in Kauf. Die gesamtschuldnerische Haftung will die Versicherung nicht übernehmen, muss man dann direkt gegen den Architekten klagen ?

    Die AIK Sh ist seit über 2 Monaten informiert. Dort möchte man eine Schlichtung durchführen. Der erste Termin ist vom Architekten abgesagt worden, der zweite steht nächste Woche an. Obwohl mir dort mehrfach gesagt worden ist, dass die Schlicht unverbindlich und nicht bindend ist. Es kann dort also keine Entscheidung getroffen werden. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden kommt dann nur noch ein Ehrverfahren in Betracht. Da warte ich mal nächste Woche ab.

    Angostura
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja - mit der Versicherung abr Ihr (erstmal) nichts zu tun, Euer Vertragspartner ist der "Kollege".
    Die zahlt i.A. auch an ihn und i.d.R. nur bei grösseren Summen direkt an Euch, damit der Architekt nicht zwischenfinanzieren muss.
     
Thema: Haftungsanteil bei mangelhafter Bauüberwachung ?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. trotz Bauüberwachung pfusch haftung

    ,
  2. haftungsanteil planer bei geänderter ausführung

Die Seite wird geladen...

Haftungsanteil bei mangelhafter Bauüberwachung ? - Ähnliche Themen

  1. Dampfbremse mangelhaft

    Dampfbremse mangelhaft: Hallo zusammen, ich melde mich hier mit Fragen zur Dampfbremse in unserem Einfamilienhaus (Massivhaus) mit Steildach 45°, Baujahr 2005. Während...
  2. Mangelhaft angebundene Dampfbremse

    Mangelhaft angebundene Dampfbremse: Guten Tag in die Runde, Ich habe vor wenigen Jahren ein EFH Baujahr 2001 gekauft, damals als Niedrigenergiehaus ausgeführt. Wohnfläche 120m²,...
  3. WDVS "Firma" verputzte bei Frost und Nebel. Putz mutmaßlich mangelhaft

    WDVS "Firma" verputzte bei Frost und Nebel. Putz mutmaßlich mangelhaft: Hallo ihr Lieben, wir sind Bauherr eines kleines Bauvorhaben EFH. Bei uns wurde die komplette Fassade mittels WDVS Rockwool gedämmt/ -baut. Die...
  4. Bestandsbau Abdichtung Fenster, mangelhafte Dämmung

    Bestandsbau Abdichtung Fenster, mangelhafte Dämmung: Hallo, wir haben ein Haus, Baujahr 2006, gekauft. Innen besteht es aus Kalksandstein, außen aus Klinker. Das Obergeschoss war bisher nicht...
  5. Abdichtung bodentiefe Fenster mangelhaft

    Abdichtung bodentiefe Fenster mangelhaft: Liebes Forum, täglich grüßt das Murmeltier. Unsere bodentiefen Fenster im EG wurden mittels Flüssigkunststoff und Gewebeband abgedichtet. Jetzt,...