Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz?

Diskutiere Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ja bei dir Jodler - das kannst als Hilfspunkt nehmen, aber nicht als Referenz ;) Deckel OK kann muss aber nicht vermessen sein I. d. R. ist die...

  1. #21 SIL, 02.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.02.2019
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    Ja bei dir Jodler - das kannst als Hilfspunkt nehmen, aber nicht als Referenz ;) Deckel OK kann muss aber nicht vermessen sein I. d. R. ist die Sohle und OK Deckel aber das ist gefährlich oft wurde später die Straße nochmal erneuert, besser ist die Sohle wenn kein vernünftiger anderer Punkt vorhanden ist.
     
  2. #22 simon84, 02.02.2019
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    Das mit dem Kanaldeckel wird vielleicht genau so ein Knackpunkt sein.

    Leider haben wir wie immer viel zu wenig Infos des exakt gegebenen Vorfalles.

    Um was handelt es sich hier überhaupt konkret ? Bebauungsplan ? 34er ?

    Warum hat sich die Höhe der Straße geändert ? Neubaugebiet ? Wurde die Straße evtl. gar erst nach dem Haus fertiggebaut etc?

    Konkrete Infos, dann gibts konkrete Antworten. Das fängt schon mal mit Rechtsverhältnis und Beauftragung an.
    Auf Basis des gegebenen Infos kann man eigentlich nur sagen es ist ein Fehler passiert und je nach dem ist jemand verantwortlich.
     
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  3. #23 jodler2014, 02.02.2019
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    Da wo ich herkomme sind die Kanaldeckel eingemessen .
    Und die Kanalsohle auch .
    Höhenmeter kann jedes GPS - Messgerät :
    Das kann sogar mein 15 Jahre altes Navi ..
    Ganz ohne App..
     
  4. SIL

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    Na dann mess mal damit viel Erfolg mit deinem Navi:mega_lol::mega_lol: sag ich doch Simon immer diese Deckel...
     
  5. #25 jodler2014, 02.02.2019
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  6. #26 jodler2014, 02.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.02.2019
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    Bist ja nur neidisch:bierchen:
    Immer die aktuelle Version auf dem Schirm zu haben ist viel wichtiger ..
     
  7. #27 Fabian Weber, 03.02.2019
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    Alles wundersam, eine neue Straße liegt ja meistens auch eher höher als die alte Straße. Hier ist die Straße anscheinend tiefer gelegt worden.

    Naja der TE hat sich eh schon verabschiedet glaube ich.
     
  8. #28 jodler2014, 03.02.2019
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    Die Details kennt nur der Vermesser ..
    Alles als Download in dxf und in pdf :bounce:
     
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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    da würde ich vmtl. eher rampen als stufen.
     
  10. SIL

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    Wie immer schön abgeschweift vom Thema - Nein Jodler ich habe alles was so an Vermessungsgerätschaften so notwendig ist, nicht das neueste Zeugs aber völlig austreichend--die grundlegende Frage war besteht Anspruch auf Regress oder nicht ---- Fabian und Skogen sagen nein ich ja :p
     
  11. #31 Fabian Weber, 03.02.2019
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    Leute, so lange der TE nicht sagt, wie das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Vermesserleistungen ist, hat sich das für mich hier erledigt.
     
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  12. Dimeto

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    :frust dfhk sdfhuf dfioweg w fgiwejgwefjgiot wfgiwgnwiognwo ... 10...9...8...7...6...5...4...3...2...1 ...:konfusius
    OK, geht wieder.
    :deal Nennt sich Redundanz. Aus der Überbestimmung lässt sich die innere und äußere Genauigkeit der Vermessung inkl. grober Fehler ablesen. Je mehr verschiedenen Maße, desto besser. Gleiche Maße sind abgeschrieben. Ein nicht kontrolliertes Maß ist falsch, auch wenn es richtig ist.
    Ja. Deswegen hat er ja Angst vorm Bauamt.
    Eijeijeijeijei. Wenn's hier so gemacht wurde, haben wir ja schon den Schuldigen. Regressansprüche wären dann leicht durchsetzbar.
    Hihi
    Hahaha! Selten so gelacht. Den werde ich als Auflockerung in meinen Vortrag beim nächsten Geodätentag in Nürnberg zum Thema "Der Einfluss der solaren Ionenstürme auf die Geoidundulation unter Verwendung hochfrequenter Trägerwellen-GNSS-Systeme" aufnehmen.

    Entschuldigung. Aber den Unsinn vom Jodler kann ich einfach nicht unkommentiert stehen lassen. Für einen seriösen Kommentar sind die Aussagen einfach zu absurd.
     
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  13. #33 jodler2014, 06.02.2019
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    War ja auch nur Spaß !
    Aber immerhin hast Du den Irrsinn erkannt .
    Und was bedeutet die Zeichensprache ?
    Den Countdown verstehe ich noch …
    Vermutung : Es wurde falsch gemessen ?
     
  14. #34 simon84, 06.02.2019
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    Höhenmeter kann es vielleicht sogar das Navi, aber hier gehts ja schon um 25 cm ;)
     
  15. #35 jodler2014, 07.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2019
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    Immerhin ..1/4 Meter ..
    Das geht gerade so durch ..ganz knapp .

    Ich lese den Sachverhalt ,wie SIL.
    Falsches Forum !
    Das Thema hat mit Architektur gleich gar nichts am Hut .
    Bitte darum das Thema, für weitere unsachliche Beiträge, in die Rubrik Humor oder Baumurks zu verschieben .
    Shit happens :irre
     
  16. Dimeto

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    Ja, Humor, Ironie und Emotionen sind in rein schriftlicher Form mit anonymen Sendern und Empfängern nur schwer zu transportieren.
    Dass ich mich zunächst sehr über die zitierte Aussage von Simon aufgeregt habe, da ich sie als pauschalen Angriff auf alle Vermesser dieser Welt aufgefasst habe. Die Entspannungsübung nach Jacobsen ließ mich aber zur Erkenntnis kommen, dass er einen Kernpunkt der Geodäsie getroffen hat. Denn genau das unterscheidet die Vermesser von den anderen Ingenieuren - Kontrolle, Fehleranalyse, Genauigkeitsbetrachtungen. Der Architekt nimmt das DXF-File vom Katasteramt und bestimmt den Grenzabstand auf den 10tel-Millimeter. Er hinterfragt die Koordinate nicht, sondern bemaßt stur mit den Einstellungen seines CAD-Programms beliebige Punkte, obwohl die Karte vielleicht durch Digitalisierung der 2500er-Flurkarte entstanden ist, wo ein Grenzpunkt eine Lagegenauigkeit von allenfalls 50cm, eventuell sogar mehreren Metern besitzt.
    Daher ist diese Vermutung
    eher unwahrscheinlich, sofern die Vermessung durch einen ausgebildeten Vermessungstechniker oder -ingenieur durchgeführt wurde.
    Verstehe ich nicht. Was geht wo durch?
    Sachliche Beiträge folgen, wenn der TE die angeforderten Informationen liefert.
    Das sehe ich auch so.
     
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  17. #37 Surfer88, 07.02.2019
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    Eingemessen ja, aber oft nicht im Katasteramt hinterlegt!
    Und dann gibt's eben Probleme, weil die Punkte nicht als Referenz herangezogen werden dürfen.
     
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  18. #38 simon84, 07.02.2019
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    @Dimeto hat es kapiert. Ganz im Gegenteil liegt es nicht am Vermesser sondern am drumherum des Prozesses und den Referenzen

    Wird gerne auf den Vermesser geschoben aber erstmal schauen was exakt beauftragt war und wo er sich die Referenz geholt hat
     
  19. #39 dzabler, 07.02.2019
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    Erst einmal vielen Dank für die vielen Tipps und Ideen.

    Wir haben einen Generalübernehmer, welcher einen Architekten beauftragt hat. Somit sind nicht wir der direkte Auftraggeber. Der GÜ hatte die Höhe in Absprache mit dem Architekten bestimmt.
    Bei der Einmessung sieht es schon etwas Anderes aus.
    Dort wurde der Vermesser vom GÜ beauftragt, jedoch in unserem Namen. Ich zitiere mal:

    „Hiermit möchte ich gerne mit Zustimmung der Bauherrschaft sowie auf deren Namen und auf deren Rechnung alle nachfolgend aufgeführte Vermessungsunterlagen beauftragen.

    ● Lageplan mit Höhen
    ● Grobabsteckung
    ● Feinabsteckung
    ● Gebäudeeinmessung
    ● Erteilung von Nutzungsrechten
    ● Aufbereitung der Vermessungsunterlagen
    ● Gebühren für Eigentümerangabe je Flurstück“

    Wer ist hier dann der Auftraggeber? Eigentlich der GÜ, jedoch in unserem Namen. Rechtlich kann ich das nicht richtig einordnen.

    Eine erste Besichtigung ist nun schon passiert. Morgen soll eine richtige Vermessung der Höhe stattfinden. Der GÜ sieht übrigens die Planabweichung von 9 cm der Straße von 2013 gegenüber der Straßenplanung der Stadt als richtig an. Er hatte ja nichts Anderes. Dabei sagt mir die Stadt, dass ausschließlich ihre Daten zur Planung herangezogen werden dürfen und das vor Baubeginn diese noch einmal abzuholen sind. Der GÜ ignoriert das allerdings. Man hätte es Ihm mitteilen müssen. Hätte ich auch gemacht, wenn mich jemand darauf hingewiesen hätte :-O

    Laut dem Architekten sollte alles über 20 cm dem Bauamt mitgeteilt werden. Mal schauen, was dort rauskommt.
     
  20. #40 SIL, 07.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2019
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    Haftung liegt beim Besteller, lt dem vorliegenden Kontext also nicht bei Ihnen, unabhängig ob die Rechnung direkt oder mit Aufschlag an Sie gestellt wurde.Da Sie Eigentümer sind des Grundstücks, ist diese Formulierung notwendig, andere arbeiten mit 'Abtretungsklauseln' 'Überlassungsklauseln' oder Passus 'im Namen der / des Eigentümer/Eigentümers... @simon84 behaupte nicht das Vermesser fehlerfrei sind, bei weitem - am besten ist wenn den ihr' Sch.... ' noch eingetragen ist oder wurde, viel Spass beim ändern Liegenschafts/Kataster Amt...
     
Thema: Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz?
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