hauskauf-wer zahlt die Kubaturberechnung vom Archi?

Diskutiere hauskauf-wer zahlt die Kubaturberechnung vom Archi? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; da sag ich nur: hut ab herr kollege, innerhalb 8 stunden. Das sehe ich auch so. Aber (ich wiederhole mich): Ist nix vereinbart, gilt der...

  1. #21 Thomas B, 22.02.2009
    Thomas B

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    Das sehe ich auch so. Aber (ich wiederhole mich): Ist nix vereinbart, gilt der Mindestsatz als vereinbart. Punkt.

    Die 8 Std. will doch keiner in Frage stellen und ich meine auch nicht, daß 500 Euronen zu viel sind (da kenne ich Berufsgruppen, die sacken diesen Betrag müde lächelnd nach 2 Stunden Arbeitszeit ein...). Die Vertragsgrundlage bzw. die Grundlage für eine Rechnungsstellung wie hier dargstellt ist etwas dünn.

    Mag also durchaus sein, daß der Makler feist grinsend seine Provison kassiert hat, der Käufer angezeckt ist und der Architekt mangels einer klaren Vereinbarung die Zeche zu zahlen hat bzw. sich mit einem eher knappen Honorar zufrieden wird geben müssen.

    Thomas
     
  2. BJ67

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    Ich frag noch mal zur Klärung:

    WER hat den Archi angerufen und zum Aufmass aufgefordert, der Käufer oder der Makler ?

    Wenn es der Makler war, hat der Käufer wohl keinen Vertrag mit dem Architekten, es sei denn, der Makler könnte nachweisen, dass der Käufer den Makler dazu beauftragt hat.

    Das dürfte wohl schwer fallen, wenn es nichts schriftliches gibt. Hier könnte man die Ermittlung relevanter Daten durchaus als Aufgabe des Maklers sehen.
     
  3. #23 greenlady, 22.02.2009
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    @r.b : schätzchen, es gibt kein Aufstand wegen 500,-, sondern es geht auch ums Prinzip. ich hätte nicht auf die Berechnung verzichtet (verzichten können) aber dann hätte ich mich anders drum gekümmert ( gefragt,was kostet oder evtl einen anderen Archi beauftragt) aber nachdem die Makler so getan haben, als sei es IHR Archi...aber naja, hab ich ja jetzt oft genug geschrieben. ist ja jetzt wurscht, aus Fehlern lernt man. Sind ja jungfräulich was Thema Immo betrifft. hätte uns auch schlimmer treffen können.
    Trotzdem fuck:motz
     
  4. Julius

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    Nochmal:

    Teile dem Archi mit, daß Du ihm keinen Auftrag erteilt hast und reiche die Rechnung zu Deiner Entlastung mit zurück.
    Er möge sich bitte an den Makler wenden.
     
  5. #25 Thomas B, 22.02.2009
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    ...ja...nun...nur wenn der Architekt persönliches Eigentum des Maklers gewesen wäre, hätte er kostenfrei arbeiten müssen (=Sklaverei). Ansonsten - egal wo der Kollege herkommt bzw. über wen er an das Projekt herangeführt wurde- steht ihm natürlich eine Entlohnung zu.

    Daß der Makler hier vielleicht den Eindruck erweckt hat, daß sein "All inclusive" kann natürlich nicht dem Architekten angelastet werden.

    Ist natürlich etwas ärgerlich, aber. anscheinend war die Berechnung ja zwingend erforderlich. Hätte sie ein anderer Architekt/ Planer gemacht, wäre sie vielleicht am Ende ein paar Euro (max. 100 EUR günstiger. Das wäre dann aber auch schon der Mindestsatz, der im Übrigen unterhalb des Facharbeiterlohnes eines normalen Handwerkers liegt...) günstiger gewesen.

    Ist nur die Frage welcher selbständige Ingeniueur bereit ist für diesen stundensatz zu arbeiten....Insofern ist der Preis sicher i.O., die Vorgehensweise vom Makler mag hier jedoch zumindestens mißverständlich gewesen sein....

    Thomas
     
  6. #26 greenlady, 22.02.2009
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    @b.j 67: wir haben den Archi nicht angerufen, wir haben ihn noch nicht mal gesehen oder jemals gesprochen...es ging alles über den Makler....wir haben auch nichts unterschrieben oder sonstiges.....
     
  7. #27 Thomas B, 22.02.2009
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    Wieso?????

    ---->
    ...also...???

    thomas
     
  8. BJ67

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    Also kann er auch nicht von Euch beauftragt worden sein.


    Auch richtig, er holt sich aber das Geld bei seinem Auftraggeber, der, wie wir oben feststellen, nicht der Käufer war.


    Zahlt der Käufer auch nicht.

    Aus meiner Sicht fragt der Käufer den Makler, ob es eine m³-Berechnung der Immobilie gibt, diese sei für die Finanzierung erforderlich.

    Der Makler hat diese nicht und hat jetzt unterschiedliche Möglichkeiten. Er kann sich selbst hinstellen und das Gebäude aufmessen.
    -Komm mir jetzt keiner, der Umgang mit Messwerkzeugen bleibt Architekten vorbehalten ! -

    Er kann dem Käufer sagen, da musst Du oder eine von Dir beauftragter Mensch sich hinstellen und das ermitteln.

    Er sagt aber, er habe einen Architekten, dieser mache das schon.

    Da das Aufmass aber grundsätzliche Voraussetzung für die Finanzierung und für den Hauptvertrag ist und somit im Interesse des Maklers liegt, würde ich bei dieser Aussage des Maklers ohne Kostenhinweis davon ausgehen, dass die Leistung mit der Zahlung der Courtage im Ergebnis des Hauptvertrages abgegolten ist.

    Fraglich ist auch, ob der Makler, ohne Vollmacht handelnd im Namen des Kaufinteressenten, einen Architekten beauftragen kann. Ich sag mal NEIN.

    Der Architekt bekommt sein Geld vom Makler !
     
  9. Julius

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    So sehe ich das.
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 22.02.2009
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    Und ich auch ...

    ... und da der Architekt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Makler nix bekommen wird,
    wird er´s wohl als "Lehrgeld" verbuchen müssen.

    Hab´ ich auch schon bezahlt und daraus gelernt:
    Mach´ niemals was ohne schriftlichen Auftrag!
     
  11. #31 MoRüBe, 22.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nochmal...

    ... ich halte diese Art der Beratung für seeeeehr gefährlich. Wir wissen, Architekt und Makler hängen zusammen. Der Makler wird kaum freiwillig was herausrücken. Also wird der Architekt irgendwann nicht mehr fackeln und MB beantragen. Und wen wird er wohl als Zeugen aufrufen?:eek:

    Richtig!

    Und dann ist fuck!:mauer

    Versucht bloß Euch zu einigen;)
     
  12. Julius

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    Und was soll der Makler bezeugen?
    Seine eigenmächtige Geschäftsführung ohne Auftrag?
    Oder doch einfach nur, daß ER den Auftrag erteilt hat?
     
  13. #33 Baufuchs, 22.02.2009
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    Alles

    Spekulation.

    Ich jetzt auch:
    Makler: "Hätte da einen Architekten, der könnte das machen"
    Kunde: "Dann lassen Sie den das mal machen"

    Und nun?
     
  14. Baumal

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    auch noch mal spekulatius:

    ich würde es mit an- und abfahrt,
    die bude aufmessen und zu papier
    bringen, nicht in 8 std. bewältigen....

    hauptsache er bekommt sein geld....
     
  15. #35 HolzhausWolli, 22.02.2009
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    Die Aussage...

    "Da das Aufmass aber grundsätzliche Voraussetzung für die Finanzierung und für den Hauptvertrag ist und somit im Interesse des Maklers liegt, würde ich bei dieser Aussage des Maklers ohne Kostenhinweis davon ausgehen, dass die Leistung mit der Zahlung der Courtage im Ergebnis des Hauptvertrages abgegolten ist."

    ....ist für mich an und für sich eine sehr schlüssige Begründung, warum sich der Makler hier zumindest nicht so einfach kostenübernahmemäßig "aus dem Staub machen" darf.

    Gleichwohl lese ich zwischen greenlady´s Zeilen, daß es Ihr hier nicht darum geht nix zu bezahlen, sondern vielmehr ums Prinzip. Die Haltung ist nach meinem Dafürhalten in DIESEM Fall zu begrüßen und auszufechten.

    Trotzdem, war und bin ich der gleichen Meinung wie MoRüBe, daß man sich doch bitte irgendwie einigen sollte.

    Im Übrigen: Wenn Greenlady sturr bliebe, mit Rechnung zurück und so, eben das volle Wasgehtmichdasan-Programm....was würde passieren?
    Ich gehe davon aus daß der Architekt zwar nicht dem Makler "gehört" (:winken Thomas B.), aber doch sein Spezi ist, mit dem er oft zusammenarbeitet. Ich glaube nicht daß die EUR 500,- die beiden entzweit, sondern daß DIE dann eine Lösung finden.....
     
  16. BJ67

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    Wahrscheinlich ist es wohl am einfachsten sich zu vergleichen, denn die Fragestellerin hat ja auch vom Einsatz profitiert und versteht das auch.

    Volker's Weg ist da Klasse. Das schafft beweisbare Sicherheit für beide Seiten !
     
  17. #37 Baufuchs, 22.02.2009
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    Baufuchs Gast

    Tatsächlich so gelaufen

    und in gewissem Maß vergleichbar.

    Bauinteressent wendet sich an einen GÜ:

    "Habe Bauzeichnungen (hatte ein Architekt gegen Honorar erstellt) an denen noch kleinere Änderungen nötig sind, möchte ein Angbeot zum Bau des Hauses"

    GÜ:
    "Planänderungen mach wir nicht selbst, besprechen Sie das mit unserem Architekten, Herrn X"

    Interessent bespricht die Änderungen und bekommt geänderte Zeichnungen. Angebot GÜ zu hoch, Auftrag wird anderweitig unter Berücksichtigung der Planänderungen vergeben. Bauantrag wird von einem anderen Architekten gestellt.

    Nach dem das Haus gebaut wurde fordert Architekt des GÜ Honorar. Bauherr argumentiert "kein Architektenvertrag, sie waren nur Gehilfe des GÜ zwecks Erstellung Pläne für Angebotserstellung"

    Architekt klagt und bekommt Recht.

    Begründung: Zwar kein Architektenvertrag, aber Leistung des Architekten wurde genutzt.
     
  18. #38 HolzhausWolli, 22.02.2009
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    Interessante Story... nur hier gehts ja nicht darum OB überhaupt, sondern WER die Zeche zahlt/zahlen muß.

    Trotzdem nachgefragt... welche Honorarhöhe haben die "Planänderungen" verursacht, die es dem Archi wert war ein Prozessrisiko einzugehen?
     
  19. #39 Baufuchs, 22.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Argument

    im beschriebenen Fall war ähnlich:

    BT hat nicht klargemacht, dass Architekt nicht in seinem Auftrag handelt.

    Honorar: War wirklich mickrig. Ging um (damals noch) 1.000.- DM
     
  20. sepp

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    viele kollegen nutzen das kammereigene (oder fast eigene) inkassounternehmen.
     
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