Hausnachbau wenn Architekt vor langer Zeit verstorben ist...

Diskutiere Hausnachbau wenn Architekt vor langer Zeit verstorben ist... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten, ich möchte seit einigen Jahren gerne ein Haus bauen (lassen). Nun habe ich ein altes Haus entdeckt, dass vermutlich um...

  1. #1 Endlebucher, 16.08.2024
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    Hallo liebe Experten,

    ich möchte seit einigen Jahren gerne ein Haus bauen (lassen).
    Nun habe ich ein altes Haus entdeckt, dass vermutlich um 1920 gebaut wurde. Es ist auch zum großen Teil innen so aufgeteilt, wie es mir gefällt.

    Der Architekt wird definitiv nicht mehr am Leben sein.
    Gibt es irgend eine rechtliche Einschränkung, dass ich mir die Pläne (sofern vorhanden) kopiere, auf den aktuellen Stand der Technik, Wärmedämmung, sonstige Vorgaben bringe, etc. und nachbaue? Oder verletze ich damit irgendwelche Rechte der Erben des Architekten oder der Hauseigentümer?

    Viele Grüße Matthias
     
  2. #2 msfox30, 16.08.2024
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    Wo hast du denn die Pläne her, die du kopieren willst?
    Wenn dir die Eigentümer die Pläne bereitstellen bzw. du Kontakt hast, kannst du sie ja fragen, ob eine Kopie bekommst.
     
  3. #3 Endlebucher, 16.08.2024
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    Ich habe noch keine Pläne, aber wenn ich den Eigentümer herausfinde komme ich vielleicht an diese. Und die Frage bleibt natürlich, inwiefern ich die Rechte eines Architekten verletze....
     
  4. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Du wurdest demnach bisher nur von dessen Mieter in das Haus hinein gelassen ?
    Bauakten eines um 1920 gebauten Hauses könnten noch vorhanden sein, nicht alle Bauamtsarchive wurden ausgebombt.
    Das Urheberrecht des Architekten erlischt glaube ich 80 Jahre nach seinem Tod, aber: das Bauamt wird seinen Erben keine Vergleichsmitteilung schicken, daß Du die Pläne eingesehen hast. Die Schöpfungstiefe ist bei den meisten Profanbauten auch eher mäßig.
    Mache Bilder und Grundrißskizzen, in die Du Maße einträgst, die Dir wichtig erscheinen. Ein Haus wirklich voll 1:1 nachzubauen, wird seltenst erstrebenswert sein.
     
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  5. #5 Fasanenhof, 16.08.2024
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    Das ist glaube ich ein großes Missverständnis deinerseits, was die Leistung des Architekten darstellt.

    Du willst nicht das Haus von 1920 kopieren. Das würde ja eine Kopie der Statik, Bautechnik und verwendeten Materialien voraussetzen... also das, was dem Architekten 70% der Leistung ausgemacht hat.

    Du willst das Design und die Raumaufteilung kopieren und von einem Architekten nach heutigen Vorschriften mit modernen Materialien und Bautechniken abbilden lassen.

    Das sollte nicht verboten sein.
     
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  6. #6 Kriminelle, 17.08.2024
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    Originell.
    Mich wundert, dass es für Dich anscheinend nur _ein_ Richtig gibt. Aber egal:
    Dir geht es in erster Linie um die Pläne eines Hauses, keinem individuellen Palast, Rathaus oder Gebäude, mit kreativ labyrinthigem Aufwand oder schöpferischem Individualwert.
    Wenn Du es selbst nicht kannst: nehme Dir einen Menschen, der es kann bzw. gleich Architekten:
    Die gehen die Räume nur ab und können sie auf dem Zeichenbrett reproduzieren. Man kann das auch über Fotos machen. Oder vor Ort gleich skizzieren.
    Man kann auch gleich messen. Muss aber gar nicht sein, weil mit Sicherheit das ein oder andere angepasst werden soll und muss.
    Dir geht es ja nicht um eine möglichst hohe Trefferquote der Genauigkeit, sondern dass es Dir gefällt.
    Kannst Du es nicht selbst aus der Erinnerung aufzeichnen? Es muss ja eh mit neuer Statik an die neuen Bauweisen angepasst werden.
     
  7. #7 Architectus, 16.11.2024
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    Architekten können ihr Urheberrecht auch vererben, macht allerdings nur Sinn bei herausragenden Bauten mit entsprechenden Nachfolgern, wenn so eine Architektenfolge in der Familie vorhanden ist, dann könnten es nach dem Tod des Archtiekten weitere 70 Jahre sein.
    Allerdings bezieht sich so etwas im erster Linie auf das vorhandene Gebäude.
    Wenn du es nachbauen willst, kannst du es 1:1 ohnehin nicht machen, dafür haben unsere Ideologen für Umweltschutz schon all die Jahre gesorgt und das GEG wird dir die Grenzen schon aufzeigen.Das sind summa summarum wohl mehr als 40 Jahre, die seit der ersten Wärmeschutzverordnung gefummelt wurde, den Rest wird dir das heutige Baurecht geben ;-)
    Interessant finde ich den gedanklichen Ansatz schon...ist mir so noch nie begegnet, normalerweise "kupfert" man aktuelle Bauten und selbst da ist es schwierig Urheberrecht geltend zu machen, vielleicht ähnelt die Archiektur sich heute ohnehin zu sehr..;-)
     
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  8. #8 hanghaus2000, 16.11.2024
    hanghaus2000

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    Du machst doch keine Kopie des Hauses. Kleine Änderungen sind schon nicht mehr das Original. Hast Du wenigstens Fotos vom Objekt? Das Haus interessiert mich.
     
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