HBO §6(12) Abstandsflächen nach Wiederaufbau

Diskutiere HBO §6(12) Abstandsflächen nach Wiederaufbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; IN der HBO ist im §6 ein neuer Abschnitt 12 eingefügt worden. Er erlaubt den Rückbau und einen Ersatzbau an der gleichen Stelle...

  1. #1 petra345, 02.08.2019
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    IN der HBO ist im §6 ein neuer Abschnitt 12 eingefügt worden. Er erlaubt den Rückbau und einen Ersatzbau an der gleichen Stelle bei einem genehmigten Vorgängerbau ohne die sonst erforderlichen Abstandflächen einzuhalten.

    Bedingung soll eine gleiche Kubatur, ein schillernder Begriff, sein.

    Würde eine gleichhohe Wand dem entsprechen?
    Kann man die bisherige Wand um 3 m kürzer gestalten oder nur wenige cm?
    Muß ein ursprüngliche Giebelwand in gleicher Form wieder errichtet werden oder darf sie niedriger sein?

    Entspricht es noch der ursprünglichen Kubatur, wenn ein Staffelgeschoß aufgesetzt wird?

    Gibt es inzwischen einen Kommentar zur neuen HBO?
    Gibt es irgendwo noch Weiterbildung zu diesem Thema?

    Fragen über Fragen. Das Bauamt macht es sich leicht und sagt nichts.


    .
     
  2. #2 Fabian Weber, 03.08.2019
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    Ich würde mal behaupten, dass die umschreibenden Geometrien nicht überschritten werden dürfen, drunter geht bestimmt.
     
  3. #3 petra345, 03.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2019
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    Guten Morgen Fabian,
    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Ähnlich denke ich an sich auch. Bei meiner ersten abgeschmetterten Bauvoranfrage habe ich das ähnlich wie im bisherigen Bestand gestaltet. Da ging die Abschlußwand des Ersatzgebäudes an einer Stelle über den Bestand hinaus, an anderer Stelle war sie zurück.

    Mit der nächsten BVA will ich innerhalb der bisherigen Wandgrenzen bleiben und darüber ein Staffelgeschoß anordnen. Darauf ggf. ein Walmdach. Sonst kann ich nur ein EG auf dem Keller und ggf. ein Flachdach bauen. Diese Lösung ist nicht wirtschaftlich tragbar.

    Das Problem ist, daß ich auf eine nachbarliche Zustimmung auf keinen Fall bauen kann. Am Bauamt hat man mich schon gefragt, ob ich eine Zahl nennen kann, zu der ich das Grundstück an den Nachbarn verkaufen würde!!

    Die Mitarbeiter dieses Bauamtes sind so schlecht bezahlt, daß sie ihre Brötchen als Makler verdienen müssen. (Ironie wieder aus) Aber der Schmiermaxe ist leider Realität.

    Weil das Ganze im Bestand gebaut wird, muß man natürlich die Höhen der Nachbargebäude angeben. Aber es sollen alle Gebäude im 50 m Radius vermessen werden. Auf den Plänen des Nachbarn hat der Archi nur 10 bis 20 m weit vermessen lassen. So will man bei mir Kosten für nichts produzieren damit ich verkaufe.!!!

    Wer kann Abstände bei ähnlichen BVH hier angeben?

    Man fühlt sich im sonnigen Sizilien.

    Als ich mein Gerüst stehen hatte, kam die BG und erkundigte sich nach meiner Gerüstverbreiterung. Man sei anonym angerufen worden. Die einzigen, die von der Gerüstverbreiterung wußten waren, na wer schon?
    Die einzige, die auf dem Gerüst arbeitete war ich.

    Bei seinem Chef hatte ich einst die Prüfung abgelegt. Da war das Klima bald wieder freundlich.


    .
     
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    Ausschussvorlage WVA 19/40 - Teil 2
    ( dort ist pro und contra erfasst) guck da mal Petra, ich glaube du verwechselt da was.
    Zudem GG ist ja relativ ich nehme an du willst dort bauen - die BVA würde mit welcher Begründung abgelehnt? Und wieso Gerüst? Was ist mit dem Abriss oder was wird das :confused:
    Du musst das doch dort besser wissen - sind die Herren und Damen dort eher der 'Nachverdichtung innerorts' geneigt oder eher für mehr 'grün' die Kommunen bewegen sich ja nicht eindeutig - falls du in die Bereiche Txx oder K...... fällst viel Spass mit denen, geh lieber gleich direkt an die Frau Kerxxxxx.
     
  5. #5 petra345, 03.08.2019
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    Hallo und danke für den Hinweis auf die Ausschussvorlage. Ich weiß aber nicht wie ich da drann komme. Außerdem vermute ich mal, daß eine Vorlage nicht gleich der späteren Entscheidung ist.

    Bevor hier falsche Eindrücke entstehen: Es ist nicht Groß-Gerau!!. Dort wurde mir einst "unbürokratisch" geholfen, als ich noch gar nicht bauvorlagenberechtigt war und wir haben gemeinsam einen Drempel in meine, im Prinzip fertigen Pläne, eingezeichnet.

    Es ist vielmehr ein Bereich mit jungem Adel und altem Geschlecht, wie es einst Böll formuliert hat.

    Dort gelten nicht unbedingt die Bestimmungen der HBO wenn es für bestimmte Leute mit entsprechendem Einfluß störend ist. Also Einflußnahme ist nicht unbedingt nur in Sizilien üblich.

    Die Bereiche T und K sind mir genauso wenig ein Begriff wie Frau Ker..
     
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    Dies bezog sich auf die untergeordneten Abteilungen und deren zum Teil illustre Angestellten, die gelinde gesagt dort eher völlig Fehl am Plätze sind, aber da eh nicht um GG und deren..... Egal.
    Was ist mit dem Abrissantrag/Verfügung ist der durch? Und was war die Begründung für die Negierung, des abweisenden BVA, da stand ja sicher etwas dazu..... bei - gibt es eine Handlungs - oder Planungs Empfehlung von der Gemeinde wo du bauen willst? Frankfurt, Offenbach.... etc haben alle solche....
     
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  8. #8 petra345, 03.08.2019
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    Ich wollte eigentlich den Abriß erst durchführen wenn ich weiß, was anschließend ohne Zustimmung der Nachbarschaft möglich ist. Dann wäre auch die Baustelle mit einem Kran eingerichtet gewesen und hätte die Trennung und Lagerung der alten Bausubstanz erleichtert.

    Ich habe inzwischen eine mündliche Anfrage an den Denkmalschutz gestellt, wie man zu einem Abriß stehen würde. Da will man sich für eine Antwort noch 2 Wochen Zeit lassen.

    Daß der Bauantrag bei meinem Vorhaben abgelehnt würde, ist für mich keine Überraschung. Ich hatte vor Jahren schon eine Ablehnung bei einem einwandfreien Antrag bekommen. Da hat ein Verwandter des Nachbarn seinen Einfluß beim Amt geltend gemacht. Das war zu erwarten. Aber nach der Bemerkung, dann reichen Sie es noch einmal ein, wurde er ohne weiteres genehmigt.

    Der jetzige Antrag war in der Tat unvollständig, weil man gar nicht mit mir darüber reden wollte. Also mußte ich ins blaue planen.

    Jetzt habe ich die Forderung nach allen First- und Traufhöhen im Radius von 50 m zu erfüllen. Bei dem Auftrag wird sich ein Vermessungsbüro schon mal den Sekt kaltstellen. Wenn ich es mit meinem Gerät selbst machen darf ist es auch viel Arbeit weil es keines der modernen Geräte mit Laser ist. Oder ich nehme den DISTO. Der kann aber in 50 m keine schwarzen Ziegel vermessen Der unmittelbare Nachbar hatte nur einen Radius von 10 bzw. 20 m in der anderen Richtung aufgezeigt. Das kostet einen Bruchteil.

    Dann habe ich sicher den neuen § 6 (12) der HBO nicht so erfüllt, wie es notwendig wäre. Darüber wollte man aber nicht mit mir reden.
    Fenster müssen mit allen Maßen angegeben werden. Die hatte ich nur skizzenhaft dargestellt.

    In der Tiefgarage will man die Fahrzeuge auf ihren Plätzen abgestellt sehen (3 Stück bei 10 x 15 m Kellerabmessungen) Ordnung muß sein, da war ich leichtsinnig.

    Einen Hinweis auf Barrierefreiheit, wenn es mehr als 2 Wohnungen werden. Aber es sind nur 2 geplant.
    Wegen der Hanglage kann man sowieso weder ebenerdig ins EG noch in den Keller.

    In der jetzigen Form will man die Zustimmung des Nachbarn, die ich nie bekomme. Also das muß ich mir abschminken und ggf. an einer anderen Stelle bauen wenn der § 6 (12) dies nicht erübrigt.

    Das sind so einige Punkte, die mir gerade einfallen.
     
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    Richtig lesen dies wäre ja §6 12 4 Neubau - dort steht wie immer Würdigung der nachbarschaftlichen Interessen- nun sind wir da zu wenig involviert um dies zu beurteilen. Es ist ein Ermessensspielraum der Behörde, ganz besonders bei Änderung Giebel/Öffnungen/Dachform etc ich komme da auch nicht ganz mit - deine Nachbarn werden angeschrieben plus Auslage deines Abriss wenn genehmigt und auch bei BA - entweder dort legt einer Rechtsmittel ein oder nicht, es ist ungewöhnlich dass der Bauherr Einverständnis von Nachbarn einholen soll/muss. M. W. ist dies nicht so vorgesehen - oder das Amt hat etwas 'kalte Füße' vor Klagen von Anliegern/Nachbarn gegen eine erteilte ( falls) Baugenehmigung, den klagend müssten diese vs Amt und zwar gegen die Erteilung ohne Berücksichtigung von nachbarschaftlichen Belangen zum Beispiel, selbst im Vorfeld erteilte Zusagen sind nicht bindend gegen die Behörde, falls die also dort etwas 'mögen' sollten die Herren und Damen schon selbst tätig werden.
     
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  10. #10 petra345, 04.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2019
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    Die den Nachbarn unmittelbar zugewandte Seite will ich 3 m von der Grenze zurücknehmen, weil ich sonst keine Fenster einbauen kann. Zur Zeit ist dort die Außenmauer meiner alten Scheune mit der Traufe. Das wird dem Nachbarn nicht gefallen, weil sie damit ihren abgeschirmten Hof verlieren. Mündlich behauptete der Zuständige, ich müsse wieder an dieser Grenze bauen und kann die Fenster an der anderen Seite vorsehen muß aber dort 5 m Brandabstand zu meinem eigenen Gebäude einhalten. Damit hätte sich das Bauvolumen durch den Brandabstand halbiert. Jetzt wird dort eine Brandwand gefordert. Das ist kein Problem. Entweder hatte er da nicht nachgedacht, wollte mich vom bauen abbringen oder vertrat einfach die Interessen der Nachbarn.

    In dem jetzt schriftlich vorliegenden Bescheid ist davon keine Rede mehr.
    Deswegen will ich an der anderen Seite, der Privatstraße der Nachbarn, auch keine Fenster vorsehen. Sie würden dazu niemals zustimmen. Zur Zeit ist es die Giebelseite meiner Scheune
    Welche Auslagen?
    Bei meinem allerersten Bauantrag bei dieser Behörde, verlangte man mündlich die Zustimmung der Nachbarn als ich einen Schuppen in 5 m Abstand zum Nachbarn in Richtung nach innen meines Grundstückes verlängern wollte. Später war davon keine Rede mehr und in GG erläuterte man mir dazu, das geht den Nachbarn nichts an. Auch deswegen mein Mißtrauen gegenüber dieser Behörde.

    Wenn ich den Satz richtig verstehe, hat das Bauamt Angst vor einer Klage des Nachbarn, gegen die Behörde wenn die Belange des Nachbarn in einer Genehmigung nicht berücksichtigt wurden.

    In der umgekehrten Richtung hatte das Amt keine Bedenken, als der Nachbar das Fundament meines Gebäudes einfach mal so untergrub und sich das Gebäude schief stellte. Das fanden die Herren i. O. und der Nachbar verlangte sogar die Wiederaufrichtung von mir. Glücklicherweise hatte ich Höhenmarkierungen im Gebäude angebracht und vermessen. Sein "Gutachter" für die Beweissicherung hatte derartige Markierungen als nicht notwendig ausgeschlossen.

    So ein Verhalten muß doch misstrauisch machen!

    Auf jeden Fall, ein herzliches Dankeschön für die Ausführungen!

    PS
    Ich habe mit "Auslagen" Kosten verstanden. Es ist wohl das ggf. öffentliche Auslegen.



    .
     
  11. #11 Fabian Weber, 04.08.2019
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    Petra vielleicht machst Du mal ne Skizze....
     
  12. #12 petra345, 04.08.2019
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    Gute Idee Aber die Datei ist noch zu groß
     
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    Petra du bist doch lange genug im 'Geschäft' erwartest du ernsthaft von einem 'Amt' gleich welcher Art - eine intellegente Vorgehensweise oder gar etwas wie '"Beistand' vergiss das, 4x bereits wurde gegen Baugenehmigung im Nachgang, von Nachbarn zum Teil nach der Fertigstellung der Streit verkündet - gegen das Bauamt logisch, das interessiert die nicht die Bohne, auch Urteile dazu nicht - wenn wir als Beigeladene nicht eingegriffen hätten, wäre sogar ein Rückbau erfolgt und da haben die 'großen Ämter' ja Rechsabteilungen mit zig Juristen.
    Und genauso funktioniert dies vermutlich bei dir
    1.du argumentiert mit der Schaffung von Wohnraum zur Vermietung, fällt natürlich flach bei Eigennutzung oder kein Bedarf an Mietwohnung
    2 übergeordnete Behörde, ist schwierig auch ein 'Geeier'
    3.deine Beziehungen oder Bekannten in der politischen Ebene - je nach Gemeinde Bürgermeister, Baudezernent, Stadtrat wad weiss ich
    4.bleibt die Klage
    Nu such dir was aus
    Veröffentlichung deines Abriss und ff BA
    Eben, es gibt zwar und dies ist auch vorgeschrieben das Nachbarn 'gehört werden' aber dazu entweder in der Frist wo die Anträge ausliegen zum Beispiel im Rathaus und sie werden angeschrieben aber vom Amt selber u d was soll bitte eine mündliche Aussage des Nachbarn :mega_lol: das ja zu geil
    Das Rechtsverhältnis zum Verwaltungsakt BA etc liegt immer primär Amt - Nachbar, nicht geh mal und lass was unterschreiben. :winken
     
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    Ach wad das ist zu komplex für ein Forum, solange dein Brandschutz und den ganzen Circus hinbekommst, bleibt es immer noch Ermessen....
     
  15. #15 petra345, 04.08.2019
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    So, jetzt sollte es wegen des Grenzabstandes sichtbar und beurteilbar sein.
    Am Montag will ich einen Versuch machen, Hinweise zur HBO beim RP zu bekommen.

    Danke schon mal für die Ideen.
     

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  16. #16 petra345, 04.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 04.08.2019
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    Ich habe zwar schon vor langer Zeit Bauanträge gestellt und damals noch jemand zum Unterschreiben gefunden, die Statik selbst gemacht, den Bau realisiert und mich hin und wieder mit der Bauphysik herumgeschlagen. Aber "dieses Geschäft" ist nicht meine Betätigung gewesen. Das hat sich nur mal hin und wieder so ergeben. Erst seit wenigen Jahren, bin ich selbst bauvorlagenberechtigt. Deswegen bin ich da noch sehr unbeholfen. Aber es stimmt schon, Beistand gibt es nicht! Jeder möchte einen leeren Schreibtisch haben.

    Aber wenn eine Behörde eindeutig falsche Behauptungen aufstellt und auf ihrem eigenen Beweisfoto die richtige Darstellung zeigt, ist es schon nicht mehr schön.

    Gutachter sind auch so eine Spezi. Aber zwei davon haben jetzt einige Probleme mit ihrer Organisation. Die waren zu sehr den Wünschen ihrer Auftraggeber gefolgt. Das hat selbst der jeweilige Jurist nachvollziehen können. Offenbar greifen die Organisationen da doch durch und belassen es nicht mit einem Hinweis auf falsche Gutachten.



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Thema: HBO §6(12) Abstandsflächen nach Wiederaufbau
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