Hilfe - Abbruchreifes Haus nach Dachstuhleinsturz

Diskutiere Hilfe - Abbruchreifes Haus nach Dachstuhleinsturz im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Meine Mutter wohnte bis vor kurzem in einem schon ziemlich maroden Haus, wollte aber nicht dort raus. Vor einigen Tagen ist der Dachstuhl auf der...

  1. #1 feivelmaus, 17.08.2017
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    Meine Mutter wohnte bis vor kurzem in einem schon ziemlich maroden Haus, wollte aber nicht dort raus. Vor einigen Tagen ist der Dachstuhl auf der Seite, wo sich die Scheune befindet eingestützt. Sie musste also raus und wohnt jetzt bei mir.

    Das Grundstück befindet sich in einem kleinen Dorf, ist 400 m2 groß und das Haus mit 200m² Wohnfläche aus BJ 1870 (kein Denkmalschutz). Das Grundstück hat einen wert von maximal 15.000 EUR, der Abriss würde vermutlich dasselbe und mehr kosten. Sie hat nur eine Rente von 600 EUR und wird jetzt eine Wohnung mit Grundsicherung im Alter beziehen.

    Was kann man hier tun? Wir sind alle überfordert. Aktuell korrigieren wir das Grundbuch nach. Sie hat 5/8 und jeweils 1/8 auf verstorbene Geschwister, die keine Nachkommen und Angehörige haben. Sie ist ja verantwortlich für das Haus und ich denke, es wird nicht lange dauern, bis das Bauamt mit Zwangsgeld droht schätze ich. Sie hatten den Dachstuhl immer noch provisorisch flicken lassen, aber das Loch hat jetzt bestimmt 60 m² Größe und auf dem Dach befindet sich auch ein Stromverteiler. Der ist noch im trockenen! Aber ich hab da echt Sorge, dass noch Schäden entstehen , für die sie dann aufkommen muss.

    ich schätze das beste, wäre das Grundstück zu verschenken. Das befindet sich im Ortskern in einem kleinen Eifeldorf. Der Gemeinde habe ich schon mitgeteilt, dass sie es kostenlos haben kann, aber dort zögert man noch, wegen der hohen Abrisskosten. Nur wenn meine Mutter ohne Vermögen und mit der kleinen Rente das machen soll, das kann sie gar nicht finanzieren und nichts tun wird auf Dauer dazu führen, dass dritte geschäsdigt werden.

    Kennt sich hier jemand mit solchen Themen aus und kann einen Rat geben, wir man aus der Misere heraus kommt? Ich weiß, meine Mutter hätte es eher verkaufen sollen, aber sie ist stur und mündig, d.h. eine Entmündigung wäre erfolglos gewesen. Nur jetzt sieht sie es ein, dass es nicht mehr geht, denn durch den kaputten Dachstuhl wird sie beim nächsten Unwetter Wasser im Wohnbereich bekommen.
     
  2. #2 petra345, 17.08.2017
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2017
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    Ich habe ein vergleichbares Anwesen in noch etwas besserem Zustand. Weil sich die Nachbarn u. a. immer wieder wegen angeblich herabfallender Dachziegel beschweren, (sie haben sie selbst heruntergestoßen) habe ich oft Besuch vom Bauamt.

    Die Nachbarn möchten, daß das Dach von einer Fachfirma neu gedeckt wird. Darauf haben sie aber keinerlei Anspruch. Probieren tut es ihr Anwalt trotzdem.

    Der Leiter des Bauamtes hat mir vor wenigen Wochen erläutert, ich sei ja kein Dachdecker und könne das Dach nicht fachgerecht decken (aber ich darf als Bauing und Bauleiter Dachdecker beaufsichtigen und auf die richtige Arbeitsweise hinweisen... ) und er könne auch eine Fachfirma beauftragen und mir die Rechnung schicken. Notfalls wird eine Zwangshypothek eingetragen.

    Sein Mitarbeiter schwieg dazu deutlich. Leider hat er es mir nicht schriftlich gegeben, sonst hätte ich bereits Anzeige wegen Nötigung erstattet.

    Weil die Nachbarn zwingende Bestimmungen mißachten und ein Gutachter ihnen bescheinigt, daß man die Bestimmung nicht einhalten müsse, (manche Bauämter arbeiten eben wie geschmiert) machte ich mich zu einem Prof. der TU auf den Weg.

    Wir kannten uns von früher.

    Er erläuterte mir,
    - das Bauamt hat auf dem Grundstück ohne meine ausdrückliche Zustimmung nichts verloren.
    - Es geht das Bauamt und andere Behörden einen feuchten Kehricht an, ob die Hütte zusammenfällt, solange keine Außenstehenden gefährdet sind.
    - Ich muß lediglich dafür sorgen, daß nichts nach außen fällt.

    Nächsten Monat treffe ich mich mit der neuen Sachbearbeiterin vom Denkmalschutz.
    Am Jahresende will ich meine Bauvoranfrage fertig haben und nächstes Jahr abreißen lassen.

    Dann brauche ich noch einen Kran, der in 15 m Entfernung 1000 kg heben kann.

    Am Bauamt (nicht GG) hat man mir bereits erläutert, das können Sie doch sowieso nicht!

    Es gibt eben verschiedene Bauämter.
    .
    .
    .
     
  3. #3 Gast82596, 18.08.2017
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    evtl. pers. Konkurs anmelden. Bei 600,- Rente ist eh nichts zu holen.
     
  4. #4 feivelmaus, 18.08.2017
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    Bis jetzt liegt noch keine Androhung von Zwangsgeld vor, da das Bauamt nicht involviert ist. Das Haus könnte in sich zusammen stürzen, da es auch alte Lehmdecken enthält die stark durchhängen. Es hat aber Abstand zur Straße, so dass "Normalerweise" bei Sturm die Ziegel auf dem Grundstück landen. Es gibt aber einen Anbau eines Nachbarhauses. Dieser Nachbar drohte schon mehrfach mit dem Anwald. Seit Jahren, aber wirklich aktiv war er nie, vermutlich weil sein Anbau ein Schwarzbau ist.

    Der Ort selber befindet sich in einem schönen Erholungsgebiet in der Eifel und das Grundstück zentral im Kern, der Schandfleck im Dorf halt. Die Gemeinde hatte mal dem Gebäude kostenlos einen Anstrich verpasst, damit sie einen Verschönerungswettbewerb gewinnen und ich hoffe darauf, dass sie es nehmen, wenn nicht, biete ich einfach mal einen Bonus von 5000 EUR an, den wir dazu zahlen, damit es sich rechnet. Das könnte ich gerade noch so entbehren. Eigentlich müsste dann Grundstückswert= Abrisswert sein.

    Privatinsolvenz ginge ja erst, wenn es Schulden gibt oder eine Aufforderung zum Abriss. Wir werden mal der Gemeinde den Deal mit den 5000 EUR Zuzahlung anbieten, falls sie es nicht geschenkt möchten.
     
  5. #5 petra345, 18.08.2017
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    In Darmstadt gab es doch einen Lebenskünstler mit einem Anwesen in der Darmstädter Straße, der mit seinen "Lustwagen" auf dem Luisenplatz herumfuhr.

    Das Grundstück war mit einem Zaun abgesperrt und die Stadt konnte nicht viel unternehmen.

    Ich würde einen Teufel tun und es verschenken oder noch was zuzahlen.

    Irgendwann hat jemand in der Familie Interesse daran. Mein "Kleiner" wollte jahrelang nichts davon wissen. Seit er sieht, wieviel von seinem ordentlichen Gehalt auf dem Konto landet und wieviel das Finanzamt zuzahlt wenn wir es nutzen, will er seinen gut bezahlten Job aufgeben und Hand anlegen.

    Jeder kann mit seinem Eigentum nach belieben verfahren. Das Bauamt hat keinen Anspruch auf ein Zwangsgeld wenn die Hütte zusammenfällt. Die können die Faust in der Tasche ballen.

    Denkmalgeschützte Objekte können nur über den langsamen Verfall einer anderen Nutzung zugeführt werden. Da kann der Denkmalschutz nichts unternehmen.
     
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    Hehe. Grundsicherung beziehen und der Gemeinde das Grundstück schenken ist eine Zwickmühle wie aus dem Lehrbuch. Diese Schenkung ist ja dann jünger als zehn Jahre, also wird der Leistungsträger der Grundsicherung fordern, die Schenkung rückabzuwickeln. Was an der Schenkungssteuer nichts ändert, für die ja auch noch der Wert ermittelt werden muß (allerdings nicht einzeln gutachterlich, da wird man sich auf den Einheitswert von 1934 beziehen oder so). Daher mag die Gemeinde in solchen Fällen die Schenkung garnicht haben.

    Ich halte derlei auch für unnötig, aktuell werden bei Baugrundstücken auch mit größeren Altlasten noch gute Preise gezahlt, die Lage klingt ja nicht schlecht. Die nachkommenlos verstorbenen Miteigentümer bzw. ihre Anteile könnten ein Problem sein - aber letztlich für jede Art der Verfügung über das Grundstück.
     
  7. #7 feivelmaus67, 25.08.2017
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    Die Sache hat sich zugespitzt!!!
    Sozialamtmitarbeiter, Bürgermeister und Bauamt warenm heute bei ihr vor Ort!
    Das Bauamt reif mich an und teilte mir mit, dass eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde. Das Haus sei zu baufällig und wenn sie am Montag nicht aus dem haus ist, wird sie von der Polizei dort raus geholt.
    Der Sozialamtmitarbeiter rief mich auch an und meinte, sie kann in eine Notunterkunft mit 2 Zimmern in eine WG mit einem Asylbewerber, müsse sich aber selbst um eine Wohnung kümmern.
    Das Sozialamt drängte meine Mutter zum Verkauf an den Bürgermeister für einen symbolischen Euro, da die Abrisskosten vom Bauamt auf 20.000 EUR beziffert wurden (geschätzt).
    Das Grundstück ist mitten im Ortskern, wo nicht jeder gerne wohnen will (Laut, direkt an der Straße). m2 Preis liegt bei 25 EUR. Es hat 400 m2 und wäre demnach ohne Haus 10.000 EUR wert.
    Ich werde sie am Sonntag zu mir holen, dann sehen wir weiter. Notfalls warte ich Zwangsbescheide zum Abriss ab, den meine Mutter sich nicht leisten kann.
    Wobei verkaufen eine Option ist.
     
  8. #8 feivelmaus67, 25.08.2017
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    Oh Mann, gerade mit meiner Mutter telefoniert. Sie weigert sich!!! Sie meint, es wären nur Risse morniert worden an der Außenwand, die aber schon seit mehr als 30 Jahren vorhanden sind. Die Dame vom Bauamt war NICHT auf dem Dachboden und hat sich auch NICHT die Scheune und den eingebrochenen Dachstuhl angeschaut!! Sie war nur im Treppenhaus und meinte, die Decke überm Treppenhaus könnte einstürzen, musste dann von meiner Mutter aufgeklärt werden, dass dieser Bereich beim Einzug vor ca. 60 Jahren eingestürzt und durch eine Holzdecke ersetzt worden wäre. Sie meinte auch das alle 3 sich kennen, da Bürgermeister, Sozialamtmitarbeiter und Bauamtdame sich freundschaflich zur Begrüßung abgeklatscht hätten.

    Ich bin natürlich kein Experte im Bauwesen und bin in dem Haus groß geworden mit all den Mängeln. Ich fand den Dachstuhl bedenklich, aber das hat das Bauamt nicht interessiert. Meine Mutter möchte auch vor dem Winter ausziehen, aber sie fühlt sich unter Druck gesetzt. Ein Schreiben oder Gutachten existiert nicht. Es gab nur die mündliche Ankündigung von der Dame dass Montag die Polizei kommt und meine Mutter aus dem haus holt, wenn ich sie nicht dazu bewege, dass sie in die Notunterklunft geht oder sie zu mir hole. Sie möchte erstmal beides nicht und hat übel auf die Besucher geschimpft und glaubt es ist ein abgekartetes Spiel, um ihr billig das Grundstück weg zu nehmen.

    Also warte ich ab...bis Montag, habe ihr gesagt, wenn es sein muss, ich bin sofort da und hol sie her, aber ich kann sie ja schlecht zwingen und die ganze Sache kommt mir merkwürdig vor.
     
  9. #9 petra345, 25.08.2017
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    Die "Fachleute" haben in der Regel keine Ahnung von Holzbau und kennen nur Beton.

    Bei einer Messe in Norddeutschland verlangte die Bauaufsicht einen Stahlrahmen über dem Bambusbauwerk eines östlichen Landes, das gelegentlich von heftigen Taifunen heimgesucht wird.

    Beim Abbau haben die Leute erst den Stahlrahmen abgebaut und der Rest fast ein Jahr demonstrativ stehen lassen.

    In Wiesbaden zeigte sich ein 1 cm breiter Riß in einem hohen Nagelbretterbinder einer Sporthalle.
    Der "Herr Dr. von der anderen Rheinseite", keine Ahnung von Holzbau, ließ die ganze Halle sperren.

    Ursache war ein Konstruktionsfehler des in Beton gut geübten Bauingenieurs, der keine Ahnung von Holzbaukonstruktionen hatte.

    Die Frage ist, ob die Herren überhaupt auf das Grundstück kommen durften. "My home is my Castle".

    Die bleiben draußen solange keine Gefahr für die Allgemeinheit nach draußen besteht! Basta.

    Natürlich kennen die sich, und spielen sich die Bälle zu.

    Wie wäre es denn mit Sonntag abholen und Dienstag wieder zurückbringen.
     
  10. #10 petra345, 26.08.2017
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    Wie hoch die Abrißkosten tatsächlich sind kann man leicht feststellen, wenn man die äußeren Abmessungen des Objektes kennt und das Volumen ausrechnet.
    Die Unternehmer haben einen Preis je m³.

    Leider habe ich diese Zahl wieder vergessen.

    Außerdem kann man die Fenster und Türen mit Porenbeton zumauern und die Sache erst mal aussitzen.
     
  11. ps0125

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    Ihr seid echt witzig.
    Da wohnt eine Oma in einer schon zum Teil eingestürzten Bude und meint, dass das nicht so schlimm ist, da ja ständig irgendwas einstürzt an der Hütte und man das bisher ja immer irgendwie überlebt hat.
    Dass irgendwelche Leute vom Amt sich nicht trauen, in dieser Ruine bis ins DG zu klettern, weil man schon von weitem sieht dass das lebensgefährlich ist, verwundert euch auch.
    Und dann gebt ihr euch noch gegenseitig schlaue Ratschläge, wie man die Obrigkeit davon abhalten kann, die Oma aus dem Haus zu bekommen.
    Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man lachen...
     
  12. #12 simon84, 26.08.2017
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    Den Strom sollte man abstellen lassen, wenn sich ein Stromverteiler in einem eingestürzten Bereich befindet. Brandgefahr.

    Grundstück abzäunen und dann könnt ihr noch immer abwarten was passiert.

    Das Haus solltet ihr natürlich nicht mehr bewohnen.

    Auf der einen Seite sagt ihr, ihr würdet noch 5000 Euro draufgeben, jetzt ist das Angebot mit 1 Euro euch zu wenig ?
     
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    Bei einer Nutzungsuntersagung nach einem reinen Augenscheingutachten des Bürgermeisters kann der sich warm anziehen, die müßte auch eine Widerspruchsfrist haben, es ist ja schließlich ein Verwaltungsakt. Sofortvollzug wäre da schon ungewöhnlich und ohne richterliche Unterschrift geht da garnichts. In Rheinlandpfalzistan wäre derlei denkbar, in Hessen geht man aber wohl eher den Dienstweg. Die Nutzungsuntersagung wäre m.E. auch allen Eigentümern zuzustellen, hier wäre dann also erst einmal Erbenermittlung gefragt.
     
  14. #14 feivelmaus67, 27.08.2017
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    Ich bin kein Baugutachter, ich kann nur beschreiben. Das Haus selber besteht aus Bruchstein mit 1 m dicken Wänden, die stehen alle noch stabil da. Das Dach ist der Knackpunkt und das wurde ja nicht eingesehen. Das was innen mal eingestützt war, ist schon wie gesagt 60 Jahre her und eine Spätfolge einer Weltkriegsbombe. Dadurch ist auch ein Teil komplett "abgemauert" und nicht zugänglich. Danach ist nie wieder was eingestürzt, also bitte genau lesen und nicht was zitieren, was nicht stimmt "ständig was eingestützt" ist Blödsinn. Meine Mutter ist aktuell total trotzig und weigert sich auf einmal total. Ich könnte sie nur mit Gewalt raus tragen. Den möchte ich sehen, der das bei seiner Mutter macht, wenn sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. So leid sie mir auch tut, aber ich habe 3 Kinder, die sich gerade alle in einer sehr schwierigen Phase befinden, stehe beruflich vor dem 3. Burnout und das überfordert mich total, weshalb ich hier geschrieben habe. Anfeindungen und Anschuldigungen brauche ich gerade wirklich nicht. Ich lass die Sache jetzt einfach laufen, da ich im Moment eh nix tun kann. Schlimmstenfalls wird sie morgen von der Polizei rausgetragen und in die WG mit einem Asylanten gebracht. Dann wird sie schon fragen, ob ich sie hole, denn sie hat klar gesagt, dass sie eher draußen schläft, als sich mit einem Asylanten die Wohnung zu teilen.
     
  15. #15 Andybaut, 27.08.2017
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    vom Grundatz kann das Bauamt eine Nutzung schon untersagen, aber nur bei Gefahr durch eine Nutzung.
    Kann man von hier schlecht einschätzen.
    Eine Gefährdung von außenstehenden, kann man durch einen Bauzaun eliminieren.

    Was dann aber mit dem Gebäude zu machen ist, ist erstmal eure Sache. Es kann nicht vorgeschrieben werden ob
    das Haus zu sanieren oder abgebrochen werden muss. Das ist durchaus euch überlassen.
    Bei Gefahr im Verzug könnte man immer noch den Zaun stellen und niemand wäre mehr gefährdet.

    Bevor dann final entschieden wird, geht das durch zig Instanzen, falls ihr das wollt. Dort könnte am Ende
    eine Zwangsmassnahme anstehen, halte ich aber bei einer Umzäunung dann für eher unwahrscheinlich.
     
  16. #16 Andybaut, 27.08.2017
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    ach ja, es stellt sich noch die Frage wie eure Mutter bei einer Räumung unterzubringen wäre.
    Das es rechtens ist sie in ein Asylantenheim einzuquartieren halte ich für fragwürdig.
    Sollte es soweit kommen, würde ich vielleicht mittels Anwalt ankündigen, dass ihr eine angemessene Unterkunft
    auf Kosten der Stadt wünscht. Z.B ein Hotel. Letztendendes ist es ja die Stadt die das ganze gerne so möchte.
    Das heißt nicht, dass die Stadt das am Ende auch wirklich zahlen muss, aber durch den Anwalt wird den
    Gemeindevertrettern auch klar, dass es so simpel wohl doch nicht wird.

    Das Problem ist für die Stadt dann folgendes:
    sollte die Zangsräumung sich später als unbegründet herausstellen, muss sie die Unterbringung wohl auch zahlen.

    Das Problem für euch:
    sollte die Kiste einstürzen......
     
  17. #17 feivelmaus, 28.08.2017
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    Das Bauamt rief gerade an. Mir wurde versichert, es wurden Fotos gemacht, die Polizei wird morgen absperren und meine Mutter gewaltsam aus dem Haus getragen in die Notunterkunft bzw. wenn sie das nicht will, ihr Problem, so O Ton
    Aber sie dürfte das Haus nie wieder betreten.
    Da sie nicht will, sitz ich das aus, mehr kann ich nicht tun. Vielleicht muss die Polizei sie raus tragen, damit sie sich von mir abholen lässt.

    Dann lassen wir dann das Haus erst mal so stehen und warten ab, bis das Grundbuch berichtigt ist. Es ist dann ja "abgesichert". Keiner kann rein und keiner kann raus.
     
  18. #18 feivelmaus67, 30.08.2017
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    Heute kam das Bauamt mit einem Taxi vorbei. Meine Mutter musste mitfahren. Ansonsten würde morgen die Polizei kommen und sie raustragen. Sie war eingeschüchtert, fuhr dann mit und wurde dann aber auf ihren Wunsch zu meiner Schwiegermutter gefahren. Die musste sogar eine Erklärung unterschreiben. Schon krass das ganze, ich glaube nicht, das die Polizei gekommen wäre. Wie dem auch sei, die Gemeinde hat sich ein Eigentor geschossen damit. Ein netter Nachbar aus der Stadt, der schon so ein altes Haus hat, wird es für den symbolischen EUR nehmen. Den kann im Dorf keiner leider, umso besser.
     
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    Ich rege hiermit die Verschiebung in eine ggf. neu einzurichtende Rubrik "Komödienstadel" an.
     
  20. #20 petra345, 31.08.2017
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    Das Verfahren erinnert an die Tätigkeit der Behörden in Deutschlands dunkelster Vergangenheit. Lediglich Taxi gab es damals nicht und hätte von den Betroffenen selbst bezahlt werden müssen.

    Auch mußten die Betroffenen nicht unterschreiben, daß es zu ihrem Wohle geschah und daß sie gut behandelt wurden.

    Wie wohl die Behörde die Taxikosten verbucht?
     
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