Hilfe, Baubegleiter will abkassieren

Diskutiere Hilfe, Baubegleiter will abkassieren im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; objektiv gesehen:.... Und was objektiv ist, bestimmt wer?

  1. #41 ThomasMD, 30.10.2014
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    Und was objektiv ist, bestimmt wer?
     
  2. #42 Corinna72, 30.10.2014
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    ganz einfach, die allgemeinen Umgangsformen.

    "Sparbrötchen erschleicht Leistung, will aber nix zahlen....
    Wie bescheuert geht's eigentlich noch?"


    Im Ton vergriffen und beleidigend.
     
  3. #43 ThomasMD, 30.10.2014
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    Nein. Ist vielleicht nicht besonders feinfühlig, trifft aber den Nagel auf den Kopf.
     
  4. #44 berlinerbauer, 30.10.2014
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    Ich versteh die Aufregung nicht.

    Ein Auftrag/Vertrag wäre es, wenn vorher gesagt worden wäre "Ich komme gerne für eine Erstberatung vorbei, kostet X Euro und ich verrechne es später mit dem Hauptauftrag". Das ist ein einfacher Satz und den kann man von einem Unternehmer ggü. einem Verbraucher erwarten.

    Wenn man das nicht macht, ist für mich ein Erstgespräch immer Akquise, egal wie stark mein Gegenüber in dieser Stunde fachsimpelt und welche zufälligen nicht vereinbarten Mehrwerte ich durch das Gespräch erhalte.
    Wer seine Akquisekosten nicht durch seine tatsächlichen Aufträge und Stundensätze erwirtschaftet, hat was bei der Kalkulation nicht verstanden.

    Ihr tut ja grad so als ob der Herr Bauberater hier hochgradig über den Tisch gezogen worden wäre. Aber ob er sich auf den Weg zur Baustelle macht oder in sein Büro bittet, ob er ne halbe Stunde bleibt oder ne ganze Stunde sich von Bauherren belabern lässt und wieviel Fachwissen er im Smalltalk ohne weitere Verpflichtungen übermittelt kann er komplett selbst bestimmen.

    Zur rechtlichen Situation.
    Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft mit mindestens zwei übereinstimmenden (!) Willenserklärungen. Wie will man zwei übereinstimmende Willenserklärungen erhalten, wenn der Preis nicht thematisiert wird? Da kann ja nichtmal eine konkludente Willenserklärung in Betracht kommen.

    Der Rest ist dann einfach. Ohne Vertrag keine Bezahlung notwendig.

    By the way: das erste Angebot unseres Baubetreuers lag auch bei 4000€ (brutto) für 13 Prüfschritte + Begleitung bei Endabnahme. Ca. 250€ (brutto) je Prüfschritt, leicht variierend je nach Inhalt. Ich denke der Rahmen ist in Ordnung, da sollte man dann höchstens inhaltlich überprüfen, ob man Teile weglässt oder bestimmte Teile zusammenlegen kann.
     
  5. #45 Gast036816, 31.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    lässt euch mal die überschrift des themas - will abkassieren - und die summe, um die es geht - 120 € - auf der zunge zergehen. bei der summe greift man zum telefon und klärt das problem mit dem baubetreuer. wenn dann 100 € für beratung gezahlt werden, ist das für den TE preiswerter, als hier den aufriss einzustellen!
     
  6. #46 berlinerbauer, 31.10.2014
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    Und bei Rechnungsprüfungen für deine Kunden lässt du auch einfach so mal 100€ durchrutschen die auf keiner Vertragsgrundlage basieren und wenn die Sonne scheint?

    Die Höhe ist doch völlig irrelevant. Ich rege mich auch auf, wenn ich ne unberechtigte Rechnung bekomme und den Stress an der Backe das zu klären. Wenn dann noch rechtliche Unsicherheit dazu kommt weil nicht jeder das BGB auswendig kennt, kann ich den TE gut verstehen.

    Und das unberechtigte Stellen von Rechnungen fällt bei mir übrigens auch unter die Kategorie 'abkassieren'.
    Da gibt es ja ganze Geschäftszweige die nur davon profitieren, Verbraucher mit Rechnungen über kleine Summen zu verunsichern und davon zu profitieren, wenn 50% das dann auch machen.

    Auch wenn es hier sicherlich ein Einzelfall ist. Das gehört sich einfach nicht und würde von mir nicht mit 100€ belohnt werden, wenn man seitens des Anspruchstellers seinen Mund nicht vorher aufbekommt und eine ordentliche Ausgangslage schafft wenn er das ganze nicht als Akquise betrachten will.
     
  7. #47 Kater432, 31.10.2014
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    Es sind aber 240€ um die es geht, nicht 120€. Der TE hatte nochmal korrigiert. Der Baubetreuer will 2h a 120€ abrechnen für eine Stunde auf der Baustelle und 2km Entfernung.
     
  8. #48 Wookie81, 31.10.2014
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    Er begründet die 2. Stunde ja mit Vorbereitungen / Einarbeitungen, nicht mit Fahrzeit.

    @TE: So das Forum hat gesprochen und dir deine Meinung gesagt. :) Und du wirst hier auch niemand finden, der deine Frage glasklar beantworten kann, weil das gar nicht geht.

    Ich würde auch nicht brav zahlen (habe mir aber angewöhnt, bei jedem meiner Vor-/Erstgespräche zu klären, wie die Vergütung geregelt ist)! Entweder du schaltest auf stur und zahlst gar nichts, dann soll dir der Baubegleiter erstmal beweisen, dass ein Vertrag zu diesen Konditionen zustande gekommen ist - braucht halt Nerven, wenn der Mahnbescheid eintrudelt. Oder du rufst ihn halt an und machst eine faire (?) 50:50 Lösung aus ... vielleicht willst du dich mit ihm ja weiterhin verstehen, wenn du in die Gegend ziehst. Bei allen Vorgängen (insb. schriftlichen) würde ich aber "freiwillige Leistung ohne Anerkennung dass ein Vertrag zu stande gekommen ist" o.ä. vermerken -> Zum genauen Wortlaut kannst mal das Forum durchsuchen, es gab hier erst vor kurzem einen anderen Thread dazu, wo es eine schöne Vorlage dazu gab.

    Gruß
    Wk
     
  9. #49 JamesTKirk, 31.10.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Diese Diskussion hier ist der Grund, warum viele (zumindest meiner) Kollegen nicht mehr für Privatleute arbeiten.

    Ich finde es völlig gerechtfertigt, dass er für seine Einarbeitung (Du hast ihm ja die Unterlagen zur Verfügung gestellt, wohl darum, damit er sich einarbeitet) eine und für den Objekttermin noch eine Stunde abzurechnet, besonders vor dem Hintergrund, dass Du ihn Zeit gekostet hast und dann doch jemand anderen beauftragt hast.
    Der wird sich darüber genauso geärgert haben, dass Du einen anderen genommen hast ...
     
  10. #50 Markus79, 31.10.2014
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    Woher soll der TE als Privatkunde der vermutlich das einzige mal im Leben Baut wissen das für das erste gespräch betrag X verlangt wird.
    Als Privatkunde kennt man einfach nicht alle Abrechnungsmodalitäten vom Bau.

    Ich wurde von einem Erstgespräch auch erwarten das es kostenlos ist. Wenn nicht was ist dabei wenn der Baubetreuer direkt beim Ersten gespräch sagt das er Betrag X für den ersten Termin und vor Angebot will. Wenn det Bauherr von vorneherein weiss das es etwas kostet dann kann er sich entscheiden blöd fur den Bauherrn ist nur wenn er dachte es ist ein kostenloses Kennenlerngespräch und am Ende kommt eine Rechnung.
     
  11. #51 JamesTKirk, 31.10.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Wenn Du vorher einen Packen Unterlagen zur Einsicht verschickt hast ist diese Annahme naiv ... :mauer

    Es ist eine Leistung erbracht worden, die bezahlt werden muss. Und erst recht vor dem Hintergrund, dass die Tür seitens des Bauherrn zugeschlagen wurde. Das gebietet schon der Anstand. Aber das es den noch gibt ist vielleicht von meiner Seite naiv zu denken ... :konfusius
     
  12. #52 Markus79, 31.10.2014
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    Ich will nicht urteilen ob die Rechnung Rechtlich OK ist.

    Aber wie soll ein Angebot erstellt werden ohne den Bauumfang und die Bauart zu kennen.

    Aber warum kann man nicht einfach mitteilen Erstgespräch + Angebot kostet soviel.

    Auserdem wer verpflichtet den Bauherrn das erste Angebot anzunehmen?

    Denke mal das es auf beiden Seiten gewaltig Frust und ärger sparen würde wenn man einfach von vorneherein auf die Kosten hienweist.
     
  13. #53 th_viper, 31.10.2014
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    Um ein Angebot zu erstellen bedarf es sicherlich einiger Unterlagen oder auf welcher Basis soll derjenige denn kalkulieren?
    Da das BVH auch nicht weit weg vom Büro ist, würde ich als Baubegleiter auch für das Erstgespräch die Baustelle vorschlagen.

    Daraus einen Honoraranspruch zu generieren würde mir nicht einfallen. Jede Baufirma, jeder Handwerker, Autohändler investiert erst mal Zeit um ein Angebot erstellen zu können.
     
  14. #54 JamesTKirk, 31.10.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Moment ...
    Der TE schreibt ErstBERATUNG. Und Beratungsleistungen müssen vergütet werden.
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

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    da ich "einige" in diesen berufsgruppen kenne, weiss ich,
    dass die verallgemeinerung "jede .. jeder" grob falsch ist:
    wer als möglicher auftraggeber keine "qualifikation" hat,
    wird (bestenfalls) an andere auftragnehmer verwiesen,
    oder bekommt überhaupt keine antwort - vielleicht nicht
    von jedem AN - aber von vielen.

    warum planer (oder überwacher etc.) dümmer sein sollten,
    erschliesst sich mir sowieso nicht. aus gewohnheit? :p
     
  16. #56 th_viper, 31.10.2014
    th_viper

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    Wenn er aber ein Angebot abgegeben hat, hat er die Zeit investiert und stellt diese auch nicht in Rechnung, wenn er nicht beauftragt wird.

    @ Captain
    Ich erwarte von einem Laien nicht, dass er die Fachbegriffe richtig verwendet. Kann durchaus sein, dass die "Erstberatung" auf der Rechnung steht, er aber gar keine beauftragt hat.

    Wenn es hier tatsächlich um eine Erstberatung geht, gibt's auch einen Honoraranspruch.
     
  17. #57 Markus79, 31.10.2014
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    Markus79

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    Aber warum sagt man nicht einfach gleich am anfang das es betrag X Kostet.

    Wie kann man Preise vergleichen wenn man nicht im Vorraus Preise genannt beckommt.

    Ich möchte euch sehen wenn ir das Auto zum Kundendienst bringt und der Mechaniker einen sehr teuren schaden entdeckt und einfach repariert ohne dem Kunden die chance zu geben es nicht oder woanderst reparieren zu lassen.

    Woher soll ein Privatkunde wissen ob ein Erstes treffen auf der Baustelle umsonst , 100€ oder 1000€ kostet. Und der Durchschnittsbauherr wird sicher von umsonst ausgehen.
     
  18. #58 ManfredH, 31.10.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Würde, hätte, könnte, wenn, wenn, wenn....
    Und mit "Abrechnungsmodalitäten am Bau" hat das schon mal gar nichts zu tun (willst du den Baubegleiter nach VOB beauftragen?); wenn schon, dann mit Abrechnungsmodalitäten von freiberuflichen Dienstleistungen.

    Wenn ich (i.a. per Telefon) um ein Erstgespräch gebeten werde, dann fragen in den meisten Fällen die Anrufer selbst nach, was es kostet.
    Soviel mal zu "woher soll der Privatkunde wissen...".

    Und wenn ich selbst ein Erstgespräch mit einem Dienstleister (z.B. Arzt, Rechtsanwalt etc.) vereinbaren will, dann weiss ich auch als Privatmann, dass es i.a. etwas kostet, deren Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen, und frage ggf. selbst nach den evtl. Kosten für das Erstgespräch.
    Soviel zum TE.

    Und wenn ich selbst um ein Erstgespräch gebeten werde und der Interessent fragt nicht von sich aus (s.o.), dann sage ich ihm gleich am Telefon, ob und wie es berechnet wird.
    Soviel zum Baubegleiter des TE.

    Ich übrigen stelle ich Erstgespräche i.d.R. nicht in Rechnung - auch dann nicht, wenn ich dafür ein paar km fahren muss und im Verlauf des Gespräch fachkundige Äusserungen fallen lasse. Andererseits würde ich das Durcharbeiten einer Baubeschreibung (wofür 1 Std schon sehr knapp angesetzt isz) nicht mehr als Bestandteil eines Erstgesprächs bzw. als kostenlose Akquiseleistung ansehen.
     
  19. #59 Gast036816, 31.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du schreibst blödsinn in tüten. ich schätze sehr gut ein, wann vergütungspflichtige leistungen erbracht werden. dass du als betriebswirt wegen des strittigen betrags hier viele zeilen schreibst, das mit der internetabzocke gleich stellst, zeigt doch nur, das betriebswirtschaftliche lösungen hinten anstehen.

    noch einmal - die schnelle und einfache lösung am telefon suchen, ggf. bezahlen und sich den aufgaben widmen, die erträglicher sind und nicht lange rumlamentieren.
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich liebe Vergleiche; die hinken so schön!

    Der SV des TE ist aber nicht hergegangen und hat ohne ausdrücklichen Auftrag nach Kostenklärung ein Fundament freigeschachtet.

    Der TE hat - um im Autovergleich zu bleiben - den Wagen in die Werkstatt gebracht, um nach Lack zu fragen und "so ganz nebenbei" über ein paar Punkte mit dem Werkstattmeister gesprochen, bei denen er Angst vorm anstehenden TÜV hatte.
    Das Wissen nimmt er mit, egal ob der Wagen dort oder woanders gelackt wird.
    Er weiß eben jetzt, das die Bremsen gut und der Auspuff zu schweissen ist.

    Ob die Höhe angemessen oder frustbasiert ist, vermag keiner von uns zu beurteilen. Aber wer Leistung in Anspruch nimmt (Beratung) profitiert davon und prfitieren ist das Verb zu Profit.
    Profit nur für einen?
    Eher nein!
     
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Hilfe, Baubegleiter will abkassieren

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