Hilfe! Behörde verlangt Erklärung über die Bauausführung (statisch-konstruktive Bauüberwachung)

Diskutiere Hilfe! Behörde verlangt Erklärung über die Bauausführung (statisch-konstruktive Bauüberwachung) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein großes Problem und benötigen Hilfe. Keine Rechtsberatung aber ich verstehe die Tragweite dieses Schreibens nicht. Wir haben...

  1. #1 Jens085, 17.02.2024
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    Hallo,

    wir haben ein großes Problem und benötigen Hilfe. Keine Rechtsberatung aber ich verstehe die Tragweite dieses Schreibens nicht. Wir haben vor 5 Jahren Gebaut und alle Unterlagen abgegeben. Wir haben die Erklärung damals abgegeben, komischerweise ist sie jetzt wo wir im Streit mit der Stadt sind verschwunden...

    Man hat uns aufgefordert die Anzeige über die abschließende Fertigstellung (Para 78 Abs 2 Satz 2 LBauO) und insbesondere die Erklärung über die Bauausführung (statisch-konstruktive Bauüberwachung gemäß Para 78 Abs 2 Satz 4 LBauO abzugeben. Wie gesagt nach 5 Jahren.

    Da wir mit einem großen Fertighausunternehmen gebaut haben hat der Bauleiter des Unternehmens damals die Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung eingereicht und wir haben Ordner voller statischer Berechnungen. In dieser Erklärung hat er ja auch unterschrieben, dass er sich verpflichtet die abschließende Fertigstellung anzuzeigen.

    Mein Problem ist, dass ich nicht einmal weiß was die Behörde möchte (die lächerliche Frist beträgt 2 Wochen. Da kein Einschreiben etc. ist mir die Frist aber gerade mal sowas von egal). Handelt es sich um dieses Formular

    Erklaerung_ueber_die_Bauausfuehrung_Stand_01.08.2021.pdf (rlp.de)

    Und falls ja, dann ist der Bauleiter welcher die Erklärung zur ordnungsgemäßen Aufstellung unterschrieben hat verpflichtet die Erklärung abzugeben, richtig? Ist er auch Haftbar? Das Problem ist, dass des den Bauleiter inzwischen nicht mehr gibt. Dieser ist auch wegen Krankheit sicher nicht belangbar. Das heißt nachträglich kann er die Unterrichtschrift keinesfalls leisten. Fällt dann die Pflicht auf den Bauunternehmer bei welchen wir den Werksvertrag haben zurück?

    Die Frage ist wirklich was mache ich, wo bekomme ich das Formular schnellstmöglich unterschrieben her und was sind die Konsequenzen wenn ich das Formular nicht einreichen kann. Bzw. ist die Behörde überhaupt berechtigt nach 5 Jahren das Nachreichen des Formulars zu verlangen?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Holzhaus61, 17.02.2024
    Holzhaus61

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    Nö.

    Das muß nicht der Bauleiter unterschreiben sondern der Aufsteller der Statik . Da guxt Du in den Bauantrag rein, wer da unterschrieben hat und der muß das denn bescheinigen.

    Frage ist, wer war dafür zuständig/verantwortlich? Das Unternehmen oder Du selbst?

    Im wesentlich musst Du unterscheiden, zwischen öffentlichen Recht (also das, was da gerade abgeht, da brauchts z.B., kein Einschreiben usw.) und Privatrecht, sprich Deine Vereinbarungen.
     
  3. SIL

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    Die Behörde muss nicht Einschreiben.

    Aber langsam, einige der Angaben kannst du ja selbst eintragen,
    Ja und den Entwurfsverfasser den TWP eventuell
    Ja.
    Einmal schreibst du an die Behörde mit der Bitte um Fristverlängerung zum andern kannst du beginnend mit einer OWI bis Bußgeld bis zur Verweigerung der Nutzung belangt werden im extrem Fall.
     
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  4. #4 Jens085, 17.02.2024
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    Danke... Du hast Recht, das war nicht der Bauleiter sondern ein Ingenieur des Bauunternehmers. Die Unterschriften sind nur sehr ähnlich...

    Was meinst Du mit TWP?

    OWI und Bußgeld aber nur wenn wir das Formular nicht nachreichen können?

    Es handelt sich aber um das verlinkte Formular oder?

    Es ging alles über den Bauunternehmer, Statiker, Bauleiter, auch was Heizung/Elektrik anbelangt wurde durch den Unternehmer geregelt bzw. durchgeführt. Wir haben alle Formulare zur Weiterleitung bekommen.

    Normalerweise wäre das kein Thema denke ich, in dem Falle ist das anders (Lange Geschichte, die Denke für das Thema nicht wichtig ist)

    Der nächste Schritt ist zum Bauunternehmer zu gehen mit bitte das ganze nochmal zu schicken. Wenn der dies aber verweigert. (Nachweislich schriftlich) Kann ich dann dennoch belangt werden? Er hat ja unterschrieben, dass er die Erklärung nach Fertigstellung abgibt und ich kann da nichts machen. Wichtig ist erstmal zu wissen ob es wirklich das Formular ist. Mit der Behörde reden wird schwierig aus o.g. Gründen...
     
  5. #5 SIL, 17.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2024
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    Der Statiker , aber Vorsicht wenn er nur erstellt hat und die Ausführung nicht überwacht , wird er auch die Unterschrift für die konforme Ausführung nicht leisten.
    Kann er nicht bzw darf er nicht , in extremo bleibt dann nur der Anwalt.
    Wenn du schriftlich im Vertrag diese Zusicherung hast , lege es als Kopie an die Behörde bei und verweise auf deine Fristverlängerung.

    Unsinn dort reißt dir keiner den Kopf ab , telefonieren soll helfen ...und auch wenn du im 'Streit' bist , es gilt nicht nur eine Forderung der Behörde, sondern auch die Beratung .
    Ja , weil du Bauherr bist und letztendlich kannst du natürlich alles an deinen AN im Umfang weiterreichen ggf mit Prozess.

    Die Behörde gibt dir klipp und klar was sie möchte!Und warum fehlt die Fertigstellungsanzeige ...
     
  6. #6 Jens085, 17.02.2024
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    Danke... das hilft weiter. Aber wie gesagt, die Behörde hat mir geschrieben sie möchte:

    - Anzeige über die abschließende Fertigstellung (§76 Abs. 2 Satz 2 LBauO)
    - Erklärung über die Bauausführung (statisch-konstruktive Bauüberwachung) gemäß § 78 Abs. 2 Satz 4 LBauO bei Vorhaben nach §§ 66 Abs 1. Satz 2 und 67 Abs. 1 i. V. m. Abs 4 LBauO

    Klar rede ich mit der Behörde und klar beantrage ich dann Firstverlängerung (bin gerade nur sehr genervt). Aber es wäre für mich wichtig zu wissen welches Formular genau ich brauche. Das ist vielleicht eine nervige Frage weil trivial aber eine Bestätigung würde mir helfen. Es geht wirklich nur hierum oder?

    Erklaerung_ueber_die_Bauausfuehrung_Stand_01.08.2021.pdf (rlp.de)

    Zu Deiner Frage warum... die Fehlt nicht. Ich habe die brav abgegeben. Alles was man damals verlangt hat! Jetzt ist sie aber "verschwunden". Warum weiß nur die Untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist mir persönlich aber auch erstmal egal. Ich möchte erstmal, dass man mir nichts Anhaben kann. Danach kläre ich die Frage warum gerade jetzt ein Formular fehlt das wir eingereicht haben.
     
  7. #7 SIL, 17.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2024
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    Ja, dieses Formular bei deiner Fertigstellungsanzeige diese Formulare sind nicht einheitlich und wird auch nicht generell verlangt ( Usus schon ) , das musst du über bus rlp oder von der Behörde beziehen hast du keine Kopie? Und merkwürdig ist zumindest das fehlen der Fertigstellung, du zahlst ja mithin 5 Jahre auch Grundsteuer ? Vllt das FA verschlampert ... Oder gab es 'vorzeitige Nutzung '?
     
  8. #8 Jens085, 17.02.2024
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    Danke! Das Formular ist bei der zuständigen Behörde verlinkt und identisch.

    Dem Bauunternehmer habe ich schon bescheid gegeben, dass er das Formular nochmal senden soll.
     
  9. #9 hansmeier, 17.02.2024
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    die Deutscgen sind aber auch ein lustiges Volk — die Behörde verschlampt etwas und jetzt heißt es Hacken zusammen und das Ganze mit Unterstützung einer Expertenkompanie nochmals zusammengesammelt und ergebendst und untertänigst nochmals eingereicht…

    Denen würde ich höflichst mitteilen, daß das alles schon eingereicht wurde, gerne auch gleich Zeugen hierfür benennen und daß sie mir, falls sie in der Sache im weiteren noch etwas zu tun sähen, mir herzlichst gerne alternativ einen Schuh aufblasen oder den Buckel herunterrutschen dürften.
    Was lasst Ihr Euch denn von den Bürokraten alles bieten? Wer ist in der res publica Koch und wer Kellner?
     
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  10. #10 Ab in die Ruine, 19.02.2024
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    Auf den Schlagabtausch bin ich gespannt.
     
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  11. #11 Jens085, 01.03.2024
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    Hallo Zusammen,

    ich melde mich dann wie es ausgegangen ist. Aber es ist schon richtig... Dinge geraden immer mehr in Schieflage in diesem Land.

    Eine Sache verstehe ich aber wirklich nicht. Der Bauleiter/zuständige Statiker hat damals mit dem entsprechenden Formular erklärt, dass er sich bewusst ist am Ende des Bauvorhabens die entsprechenden Unterlagen vorzeigen zu müssen. (Gut, ich habe jetzt erfahren, dass bei uns dem wenige nachkommen weil es keiner verlangt). Aber die Unterschrift unter dem Satz "Verpflichte mich die Unterlagen nach Beendigung vorzuhalten und vorzuzeigen und ich bin mir meiner Pflichten bewusst). Habe ja nicht ich sondern der Statiker geleistet...

    Laut meiner Rechtsauffassung endet meine Pflicht damit dem Zuständigen Statiker daran zu erinnern und die Unterlagen weiterzuleiten. Wenn ich dies Nachweisen kann, sollte das Problem doch nicht mehr bei mir liegen oder hab ich da was falsch verstanden? ;)
     
  12. #12 Fred Astair, 01.03.2024
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  13. #13 Jens085, 01.03.2024
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    Warum? Immerhin habe ich einen rechtsicheren Vertrag abgeschlossen, dass der Auftragnehmer die Überwachung vollumfänglich übernimmt. Auch eine Behörde kann sich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entziehen. Und es ist sicher unverhältnismäßig, dem Bauherren ein Studium der Statistik aufzubürden. Ich bin verpflichtet die Überwachung sicherzustellen. Das ist ein rechtssicherer Vertrag mit dem "Überwacher". Ich habe den "Überwacher" auf den Missstand hingewiesen. Ergo bin ich meiner Pflicht nachgekommen... Ich als Bauherr hafte sicher nicht für die Fehler andere welche ich nicht steuern kann... ;)

    Das ist ja kein Formular das ich ausfüllen kann und auch nicht muss (dieses Formular trägt weder meine Unterschrift noch meinen Namen)... im Gegenteil ich darf es nicht mal. Das heißt auch wenn ich wollte könnte ich nicht :D
     
  14. #14 simon84, 01.03.2024
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    Es gibt hier mindestens zwei rechtliche Beziehungen
    Zb
    Die zwischen dir und der Baufirma bzw. Dem Statiker
    Und die zwischen dir als Bauherr/eigentümer und dem Bauamt


    oh ja und wie ! Das bist du komplett auf dem
    Falschen Dampfer

    was meinst du wie schnell du als Bauherr mit einem Bein im knast stehst wenn zb auf einer Baustelle wegen mangelnder Absicherung jemand zu Tode stürzt etc.

    Bevor du hier weiter mit „das kann ja wohl nicht sein“ argumentierst, lass dich bitte lieber von jemandem beraten der sich auskennt: Fachanwalt für Baurecht vor Ort

    sonst wird es dir erst dann die Augen öffnen wenn es zu spät ist
     
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  15. #15 Jens085, 02.03.2024
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    Irgendwie geht das gerade in die Richtung "ich hab recht und Du weißt nix". Denke das hilft hier nichts. Ich melde mich dann wenn es was neues gibt :)

    Aber der Umgangston hier ist teilweise schon krass. :) Dennoch ein schönes Wochenende
     
  16. #16 VollNormal, 02.03.2024
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    Du hast aber schon gesehen, dass dieses Forum irgendwas mit "Bau" im Namen trägt?

    Noblesse oblige!
     
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  17. #17 simon84, 02.03.2024
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    das ist doch überhaupt nicht bös gemeint . Das ist ein hoch kritisches Thema und deine Meinung ist ja schön und gut aber entspricht einfach nicht den Tatsachen

    Daher der tip jemanden einzuschalten der deine Interessen vertritt
    Ein Internet Forum hilft dir hier nicht weiter
     
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  18. #18 petra345, 02.03.2024
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    Du solltest, neben Antrag auf Fristverlängerung, die Hausbaufirma anschreiben. Sie hat vermutlich den TWP zur Verfügung gestellt. Mit FAX kann man das Schreiben der Behörde gleich mit übermitteln.

    Theoretisch könnte, nach meiner Ansicht, jeder Bauingenieur nachträglich die Standsicherheit, gegen Honorar, bescheinigen. Er muß das Bauwerk dazu eben untersuchen und wird das in Rechnung stellen.

    Ich habe schon mehrere Leute kennengelernt, die mit dem Bauamt nicht nur schriftlich verkehren, sondern ihre Briefe vorab noch mit FAX übermitteln und Gespräche schriftlich bestätigen.

    Auch das Bauamt macht sich eine Gesprächsnotiz ohne sie Dir zur Kenntnis zu bringen. Im Streitfall wird man mit dieser Notiz konfrontiert und hat dem nicht entgegen zu setzen.
     
  19. #19 driver55, 02.03.2024
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  20. #20 driver55, 02.03.2024
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    Der Bauherr ist dafür verantwortlich. Punkt.
     
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