Hilfe bei Ermittlung der zul. Firsthöhe

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  1. KoLo

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    Hallo Zusammen,

    nach langer Suche nach einem bezahlbaren Grundstück im Großraum Hamburg sind wir fündig geworden.

    Zur Zeit ist das Grundstück nur reserviert, deshalb würden wir uns gerne über die Bebaubarkeit erkunden.

    Das Grundstück Nr. 19 (siehe Anhang) hat eine Steigung von 3m (46NN-49NN). In der Planzeichnung ist eine max. Firsthöhe von 7m angegeben. Im Textteil steht, dass sich die max. Firsthöhe auf den höchsten Punkt des natürlichen Geländeniveau bezieht. Außerdem wird auf eine Höhentoleranz von 1,6 m und eine maximalen Stützmauerhöhe von 2m verwiesen.
    Wenn ich nun also auf einer Höhe von 47NN baue, würde sich ja eine Fristhöhe von 9 m ergeben? Ist es so einfach wie ich es mir vorstelle oder ist eine solche Bebauung nicht möglich.

    Im Anhang befindet sich eine Planzeichnung, der Text zum Bebauungsplan und eine Zeichnung welche, das von mir beschriebenen Szenario darstellt.

    Über Hilfe würden wir uns sehr freuen.

    Wir wünschen schöne und ruhige Feiertage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Katharina und Konstantin
     

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  2. #2 Andreas Gr, 23.12.2016
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    Meines Wissens steht die Firsthöhe im Bezug zur Straßenbelaghöhe , wo euer Eingang sein wird , Quasie wie in deiner Zeichnung mit ? gekennzeichnet .
     
  3. KoLo

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    Im Text des Bebauungsplans steht das die firsthöhe auf den höchsten Punkt des Grundstücks bezogen ist.
     
  4. #4 Andybaut, 23.12.2016
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    mal wieder so ein Bebauungsplan der ein wenig uneindeutig ist.
    Im Grundsatz gilt dann ja immer: im Zweifel für den Angeklagten.
    Der bist in dem Fall du.
    Wenn eine Bebauungsplan nicht eindeutig ist, darf man diesen so auslegen,
    wie man ihn theoretisch aus auslegen kann.
    Eigentlich, aber hier sehe ich das anders.
    Der Begriff Firsthöhe ist sicher irgendwo im Baurecht als Bezug zur Höhe des
    Fertigfußbodens im EG definiert. Und damit wäre es dann eindeutig.
    Die Fristhöhe bezieht sich also nicht auf eine fiktive Geländekante, sondern
    auf eine feste Höhe im Gebäude. Macht ja auch Sinn.
    Also leider keine 9m :-)

    Leute die solche B-Pläne aufstellem sind mit aber suspekt.
    Ein breites Gebäude könnte eine andere Anzahl an Geschossen
    wie ein schmales Gebäude haben. Wofür ist das gut.
    Aber als Architekte krieg ich bei den meisten B-Plänen
    ohnehin das große Kot...... . Weiß der Geier wofür
    manache Gängelungen gut sein sollen.
    Aber das ist dann ein anderes Thema ...
     
  5. #5 Andybaut, 23.12.2016
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    Hallo Kolo,

    wo steht der Bezug auf die Grundstückskante.
    Finde ich nicht. Zu spät, zu viel Bier ??????????
     
  6. KoLo

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  7. #7 Andybaut, 24.12.2016
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    oh mein Gott. Das steht ganz am Anfang.
    Ein Bier und schon blind :mauer

    Also die Formulierung ist eindeutig.
    Dein First hat folgende mögliche Höhe:
    Du legst deinen Grundriss ins Gelände und ermittelst den höchsten Schnittpunkt
    deines Grundstückes mit dem natürlichen Gelände. Dann
    legst du 7m drauf.

    Nehmen wir mal an, dass dein Grundriss die natürliche Höhenlinie 48m üNN bis 49.23üNN
    schneidet. Nun nimmst du den höchsten Punkt bei 49.23üNN und addierst 7m für den First.
    Die 49.23üNN müssen aber von deinem Grundriss berührt werden. Dabei kannst du aber den
    für dich günstigsten Punkt nehmen. Das könnte z.B. die Aussenwand eines Erkers sein,
    der weit herausschaut. Es könnte aber z.B. nicht eine vorgebaute Terrasse sein.
     
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