Höhenunteschied durch Neubaugebiet

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  1. #1 Sonnenblume 72, 05.11.2022
    Sonnenblume 72

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    Hallo, ich weiß das Thema ist schon mehrfach erwähnt worden, ich habe dennoch eine Frage und hoffe auf eure Antwort.

    Folgende Situation:altes, bebautes Grundstück, rundherum läuft eine mittlerweile 40 Jahre alt Betonmauer. Nebenan wurde vor 3 Jahren ein alte , seit Jahrzehnten brachliegendes Gewerbegrundstück neu erschlossen und mit 50 DHH bepflanzt.
    Höhenunterschied zu uns "ALTBESTÄNDLERN" zum Teil bis zu 1m. Der Bauträger bot an, die Betonmauer längsseits zu entfernen und die längs gelagerten neuen Gärten wurden wunderbar mit L-Steinen abgefangen und mit tollen hohen Zäunen bestückt. Alles gut soweit.

    Am Kopfende unseres Grundstück steht ebenfalls ein neues DH. Laut Bauplan liegt dieses Grundstück, durch bausseits getätigte Aufschüttungen nun ebenfalls 60cm höher.
    Unsere dort stehende alte Betonmauer , mittlerweile sehr marode, wurde still und heimlich als Abfangmauer für den angrenzenden Vorgarten benutzt und wird nun durch den Druck des Erdreichs immer weiter zu uns gedrückt.
    Wir haben nun , wie lange geplant, angefangen die Mauer, jedes Element ist 2,5m breit und 4 Streifen zu je 50cm hoch, abzutragen.
    Laut Bauträger müssen die höher gelegenen Grundstücke abgefangen werden. Die Eigentümer sehen dieses aber nicht ein.
    Nun endlich zu meiner Frage: Wo im Nachbarschaftsrecht findet sich eine Formulierung, die uns hilft, denen Dampf zu machen. Der Bagger nähert sich dem Fundament der Mauer und das Erdreich fängt an zu rieseln....


    Ich hoffe, ich konnte mein Problem plausibel erklären und hoffe auf Antworten.
    Grüße aus NRW
    Anja
     
  2. #2 blackfriday, 05.11.2022
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    HE,…bald vielleicht am Wald..
    Ich kann dir zwar keinen Gesetzestext nennen, aber in hausjournal.net gibt es einen netten Artikel zu dem Thema, in dem klar auf die Verantwortlichkeit eingegangen wird. Vielleicht hilft es dir ja.
     
  3. #3 VollNormal, 05.11.2022
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    Schlechtes Timing. Jetzt änderst du auf deiner Seite und gefährdest die Standsicherheit des Nachbargrundstücks. Geschickter wäre es gewesen, erst den Nachbarn aufzufordern, die Einwirkung seiner Aufschüttung auf deine Mauer abzustellen. Dadurch, dass du schon angefangen hast, die Wand abzutragen, hast du deine Verhandlungsposition geschwächt.

    Ansonsten sind sowohl das Nachbarschaftsgesetz als auch die Landesbauordnung frei einsehbar.
     
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  4. #4 Maape838, 05.11.2022
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    Fällt die ja rechtzeitig ein
    Der Schuss geht nach hinten los. Da wirds wohl nichts mehr mit netter Nachbarschaft oder?
     
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  5. #5 simon84, 05.11.2022
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    Der nachbar kann auch zu dir hin (auf seiner Seite) abböschen
    Vielleicht meint er das

    warum habt ihr das nicht früher geklärt ?
     
  6. #6 hanghaus2000, 06.11.2022
    hanghaus2000

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    was heißt angefangen? Steht Eure Mauer noch?

    Ich wuerde jegliche Aufschüttung im Grenzbereich unterbinden bis die Situation statisch geklärt ist.

    Einigt Euch mit dem Nachbarn. Eine neue höhere Mauer sollte doch unter Kostenteilung auch in Euren Interesse sein.
     
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