Info über Baugenehmigung

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  1. Tigga

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    Hallo Community!
    Wir haben hier einen etwas "schwierigen" Nachbarn im Neubaugebiet.
    Bei Bauantragsstellung war es eigentlich Pflicht, dass die Nachbarn eine Kopie des Bauantrags bekommen. Hat er uns gegenüber nicht gemacht. Gibt es eine Möglichkeit jetzt noch an eine Info über die auf seinem Grundstück genehmigten Baumaßnahmen zu kommen? An wen kann man sich da wenden. Wir würden auch gerne weiter planen und brauchen allerdings dafür seine Planung, die er natürlich nicht rausrückt.
    Liebe Grüße!
     
  2. Piofan

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    hm, sowas habe ich noch nirgents gelesen oder gehört,dass es "Pflicht" wäre meinen Bauantrag den Nachbarn zu zeigen...
    Man kann doch auch so mit den Nachbarn reden,über das was er vor hat. Ihr scheint ja schon ein "gutes" Verhältnis aufzubauen.:(
     
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  3. #3 Tigga, 28.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 29.03.2022
    Tigga

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    Die Pflicht stand im Bebauungsplan und in der Baugenehmigung.

    Der Nachbar fragt uns immer über unsere Pläne aus und gibt selbst nichts preis. Außerdem blockiert er unsere Pläne, z.B. wir wollten einen gemeinsamen Zaun, waren und auch schon mit ihm einig und er pflanzt dann ohne Rücksprache eine Hecke an die Grenze.

    Das Verhältnis ist angespannt seitdem er uns vor Gericht zerrt. Dabei hat selbst mehr Punkte, die rechtlich nicht okay sind. Und mit uns reden tut er auch nicht mehr seitdem wir ihm mal gezeigt haben, was bei ihm nicht richtig läuft.
     
  4. Piofan

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    Hm, auf solche Nachbarn würde ich gern verzichten. Dann drücke ich Euch mal die Daumen,dass Ihr das noch irgendwie sauber und ohne Streit geregelt bekommt.:deal

    Aber wenn ich schon Gericht lese....ne,das möchte keiner im neuen Heim haben.

    P.S. Wir gehen mit unseren Nachbarn gemütlich tanzen und feiern schön, dass macht mehr Spaß.:bierchen:
     
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  5. #5 Gast82596, 28.03.2022
    Gast82596

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    In Bayern müssen alle Nachbarn unterschreiben.
     
  6. #6 simon84, 28.03.2022
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    Müssen tut man gar nichts, auch wenn nicht unterschrieben wird, geht es eben anders weiter :)
     
  7. #7 Gast82596, 28.03.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Wenn nicht unterschrieben wird kommt Post vom Landratsamt, mit Mitteilung das dort gebaut wird. Damit hat sich dann auch schon das Verhältnis zum Betroffenen Nachbarn geklärt.
     
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  8. #8 simon84, 28.03.2022
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    das Verhältnis ist ja scheinbar schon geklärt in diesem Fall
     
  9. Tigga

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    Weiß jemand ob man über die Stadt oder das Bauamt an die Informationen kommt?
     
  10. #10 Fred Astair, 28.03.2022
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  11. #11 simon84, 28.03.2022
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    In der Regel ja du hast als nachbar ein berechtigtes Interesse

    allerdings scheint hier ja nicht das Problem zu sein, dass nicht vorschriftsgemäß eingereicht wird sondern eher dass nicht entsprechend dem eingereichten gebaut wird oder ?
     
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  12. #12 Jo Bauherr, 28.03.2022
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    Als direkter Nachbar ist man ein am "Nachbarbauantragsverfahren" Beteiligter und möchte seine rechtlichen Interessen geltend machen oder verteidigen. Im Detail wird das in den Landesbauordnungen unterschiedlich konkretisiert, ist generell aber im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.

    Entweder muss man selbst aktiv Akteneinsicht beantragen:
    - formloser Antrag mit kurzer Begründung
    - Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
    - Hinweis auf §29 VwVfG

    Adressat ist die zuständige Genehmigungsbehörde - im Regelfall ist das die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Oder man wird von Amts wegen beteiligt (z.B. in Brandenburg - BbgO §64 - aber auch dort nicht in jedem Trivialfall sondern nur bei Abweichungen, Befreiungen, ImschG-Fragen, Grenzbebauungen etc.). Aber das scheint hier ja eher nicht der Fall zu sein.

    Die Behörde kann nach §29 VwVfG im laufenden Verfahren den Verfahrensinhalt ganz oder teilweise bekannt geben und muss den erteilten Baugenehmigungsbescheid nach Verfahrensabschluss zustellen.



    .
     
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  13. Tigga

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    Richtig erkannt! Es geht nun konkret um eine fehlende Abstützung.
     
  14. Tigga

    Tigga

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    Super! Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann werde ich morgen mal mein Glück da versuchen. Am Telefon habe ich niemanden erreicht. Aber wenn man es eh schriftlich machen muss, setze ich heute Abend etwas auf und stecke es beim Bauamt in den Briefkasten.
     
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