Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr?

Diskutiere Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; @SvenW: Du hast es anscheinend noch immer nicht verstanden: Als Bauherr mache ich einen schriftlichen Vertrag mit dem Architekten, in dem genau...

  1. lulu66

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    @SvenW: Du hast es anscheinend noch immer nicht verstanden:

    Als Bauherr mache ich einen schriftlichen Vertrag mit dem Architekten, in dem genau so eine freischwebende Art verboten wird.

    Genau daran fehlt es hier. Irgendwo wurde schon was entscheidendes geschrieben: Als Bauherr darf man sich nicht auf den Laienstatus zurückziehen und aus allem raushalten. Das geht nur beim Bau mit Bauträger, wenn der Bau beim Kauf weit fortgeschritten ist.

    Andernfalls läuft es unter Umständen so, wie mit manchem bedauernswertem User hier im Forum.
     
  2. #42 ManfredH, 06.01.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Soweit schon richtig.
    Aber: wenn unerfahrene Leute z.B. einen Gebrauchtwagen für 1500 EUR kaufen, machen sie einen schriftlichen Vertrag, in dem alles (d.h. Leistungsumfang, Vergütung, Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien usw.) genau geregelt ist.
    Das gleiche sollten sie dann eben auch beim Einkaufen von Erfahrung - wo es um wesentlich höhere Beträge geht - tun. Das hat soweit noch gar nichts mit dem Bauen an sich zu tun, wie weiter oben von wasweissich schon angeführt.

    Eben !
     
  3. #43 HolzhausWolli, 06.01.2010
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    Josef : oben reklamierst. Du das Fehlen ordentlicher Verträge und weiter unten bestätigst du in eigener Sache die gleiche unprofessionelle Vorgehensweise bei Auftragssummen von 50 T€.

    Das geht so lange gut wie sich der AG nicht auf einmal auf eine angebliche mündliche Vereinbarung beruft die dann auch nicht nachzulesen ist.
    Was glaubst wie schnuppe dem Richter es ist dass der Kontakt auf Pfehlung entstanden ist ? Die fehlende AB ist dann eher eine Steilvorlage für einen schnellen Richterspruch.
    Ich würde mit solchen hausbackenen Verfahrensweisen sehr vorsichtig sein. Ist jedenfalls meine Erfahrung.
     
  4. SvenW

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    Anscheinend wurde dem Archi doch gesagt:"Wir zahlen nur soviel und nicht mehr" und wenn er da weiter macht hilft dir der beste Vertrag nichts.

    Es gab ein Problem, das wurde mit dem Archi besprochen und der macht dann etwas anders als besprochen. Was soll der Laie denn machen, wenn der Archi sagt das läuft "so am Bau"? Auf irgendjemanden muß sich ein Laie verlassen eben weil er Laie ist. Und wenn der ihm Blödsinn erzählt, dann hat man schlechte Karten.

    Denn bei einem Hausbau hat man anderes im Kopf als die ganze Zeit den Verträgen hinterher zu sitzen. Da sind sowieso etliche Entscheidungen neben der normalen eigentlichen Arbeit zu treffen, denn für die muß man auch noch die Birne frei haben. Ein Hausbauer ist eh normalerweise überlastet und hat den Archi der dafür 8h pro Tag + Studium +Erfahrung hat, damit nichts vergessen/übersehen wird (was bei Kleinigkeiten dennoch bei der Komplexität passieren wird).

    Ein guter Archi weist den Laien auf Probleme hin und bricht sie im Notfall soweit runter das auch der AG sie begreift und bei verschiedenen Lösungsmöglichkeiten eine kompetente Entscheidung treffen kann.
     
  5. lulu66

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    Der gesunde Menschenverstand ist durch nichts zu ersetzen und Hausbau ist kein Kaffeekränzchen! Lies doch mal, was die anderen so dazu schreiben.

    --> schriftlicher Vertrag mit dem Architekten!!!
    --> schriftliche Vorgabe des Maximal-Budgets!!!
    --> schriftliche Vorgabe des Informationsflusses zwischen Architekt, Ausführenden und Bauherrenschaft.

    Nur so kann bei Nichteinhaltung (wie hier bereits geschehen) wirksam vorgegangen werden!
     
  6. SvenW

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    Und genau auf das sollte der Archi hinweisen. Dafür ist er da. Wußtest du alles was du wissen solltest bei deinem ersten Autokauf? Ich nicht!

    Und da hatte ich keinen Berater dem ich etliche 1000 Euro zahle damit er mir genau diese Dinge sagt. Der Fehler liegt ja wohl ziemlich eindeutig beim Architekten, wieso wird dann immer auf den Laien geschimpft anstatt Kommentare über den Archi abzugeben?
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2010
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    WIrd Zeit, das Schule wieder anfängt - sag ich im Augenblick zu meinen Kindern, wenn die sich so grundlos hochpuschen. ;)

    Niemand sagt, der A. hätte hier alles richtig gemacht.
    Und niemand sagt, der User sei Schuld.

    ABER:
    Wir sagen immer wieder, dass es genug Möglichkeiten gibt, sich über das, was mensch bei Verträgen rund um so teure Investitionen tun soll, zu informieren.
    Vor allem, überhaupt erst einmal Verträge abzuschliessen!

    Sicher, dieses Kind liegt unten im Brunnen. Ganz tief unten. Deswegen darf trotzdem auf die basics hingewiesen werden.

    Ob sich dabei dann eine fixierte Kostenobergrenze und anderes im Vertrag niedergeschlagen hätte - DA dürfen wir dann gerne über Deine Argumente reden, Sven.
    Aber vieles von dem, an dem es hier krankt, wäre schon mit einem Standard-Kammer-Architektenvertrag in trockenen Tüchern gewesen - juristisch.

    ***********************

    Allerdings hege ich Zeifel, dass es diese "Zierde" unserer Zunft von seinem Tun abgehalten hätte, wenn es einen schriftlichen Vertrag gegeben hätte.
     
  8. Gerd10

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    So sieht's aus.

    So sieht's aus.

    So sieht's aus.

    So sieht's aus.

    Alles richtig. Nur ist das Kind nun bereits in den Brunnen gefallen und daher hilft dies uns jetzt überhaupt nicht weiter. Die Vergangenheit ist nun nicht mehr zu ändern. Nachher ist man immer schlauer. Ich glaube nichts anderes wollte SvenW sagen.

    Wie bereits erwähnt ist der Fachanwalt bereits kontaktiert und wir warten auf der Ergebnis seiner Prüfung. Uns ging es darum bis dahin Eure Meinung über die Informationspflichten des Architekten zu hören (und nicht eine Belehrung darum was wir denn alles falsch gemacht haben. Das wissen wir nämlich inzwischen auch selbst :winken)

    Es existiert eine schriftliche Aufstellung der Baukosten für die Bodenplatte, welche nachweislich vom Architekten erstellt worden ist. :deal

    Ganz so blöd waren wir also nicht.

    Wie kann es angehen, dass zunächst Kosten kalkuliert werden und man sich später darüber eigenmächtig (und gegen die Anweisung!) hinwegsetzen kann und der Bauherr anschließend noch der Dumme sein soll?
     
  9. #49 Shai Hulud, 06.01.2010
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    Welcher tatsächliche Schaden ist euch denn durch die fehlende Information des Architekten über den Anstieg der Gründungskosten entstanden? :shades

    ______________

    Den fehlenden Architektenvertrag mal außen vor halte ich eher den Verzicht auf das Bodengutachten für den entscheidenden Fehler des Architekten. Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung wären die von dir genannten Maßnahmen noch relativ einfach möglich gewesen:
     
  10. Gerd10

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    Danke Shai Hulud.

    Wir erhalten eine Leistung (teurere Bodenplatte) die wir so gar nie bestellt hatten und welche vermeintlich die günstigste Variante darstellt und müssen diese mit Geld bezahlen, welches wir nicht eingeplant hatten (Nachfinanzierung!). Ferner haben wir eventuell Prozesskosten.

    Hätte der Architekt rechtzeitig informiert, hätte man sich Alternativen überlegen können ohne das nun Dritte Forderungen gegen einen durchsetzen wollen. Dadurch entstehen im übrigen eventuell erneut Kosten für Rechtsstreitigkeiten.

    Liegt in dem Fall eigentlich keine gezielte Täuschung vor?
     
  11. #51 Shai Hulud, 06.01.2010
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    Der Architekt kann doch nichts für die aufwendige Bodenplatte, das liegt doch an dem schwierigen Untergrund. Anzulasten wäre dem Architekt doch nur die Konsequenzen einer erheblich zu niedrigen Kostenschätzung.
     
  12. Gerd10

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    Und was ist mit den Konsequenzen seiner unterlassenen Informationspflicht und der Ignoranz der Anweisungen? In Kenntnis der Tatsache, dass hier im nicht genehmigten Bereich gearbeitet wird, wurde trotzdem weiter beauftragt und nachweislich das Gegenteil artikuliert.
     
  13. #53 Shai Hulud, 06.01.2010
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    Welcher tatsächliche Schaden ist denn durch fehlende Information entstanden? Du hast oben von Alternativen geschrieben, welche Alternativen hättest du denn gehabt?
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 07.01.2010
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    1) Wenn sich der Architekt wirklich SO verhalten hat (Sorry - ich bin Berufsskeptiker), dann war das S.......
    2) Korrekter Ablauf: Bodengutachten -> Statik -> Planung -> Kostenermittlung
    Nehmen wir mal an, er hätte dann die Kosten recht gut auf den Punkt hinbekommen.
    Was für Möglichkeiten hätte es denn gegeben?
    Grundstück verkaufen? Nicht wirklich, oder.
    Planung ändern? Wie denn. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben?
    DAS ist die alles entscheidende Frage, die Ihr klären müsst.

    Der Architekt ist zu wirtschaftlichem Bauen verpflichtet. Hätte er ein Bodengutachten gehabt (über dessen Notwendigkeit er Euch hätte aufklären sollen) hätte er die wirtschaftlichste Gründung planen müssen.

    Es müsste jetzt also geklärt werden, ob mit dem Bodengutachten in der Planungsphase eine kostengünstigere Lösung MÖGLICH gewesen wäre.

    Dann - und nur dann - habt Ihr eine Chance, Ansprüche gegen den Architekten durchzusetzen.

    Allen, die denken, ich wolle den Architekten reinwaschen, sei gesagt - NEIN.
    Ich möchte Gerd nur davor bewahren, neben den horenden Baukosten jetzt auch noch Geld für einen Rechtsstreit zu verbrennen.

    ***************************

    Und noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung.
    Auch ein Bodengutachten schützt nicht absolut vor Mehrkosten bei der Gründung.
    Ich hatte ein BV, da hat der Baugrundler auf der Bergseite immer in Klüfte zwischen Sandsteinschollen getroffen.
    Nach Gutachten und allen Infos die vorlagen, war der Sandstein rd. einen m tiefer anzunehmen als er tatsächlich lag.
    Mehrkosten -> 17.000 € für Mehrmassen Felsaushub und Magerbeton zum Ausgleichen der Ausbrüche im Fels.
     
  15. bemi

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    Man sollte erst mal wissen über wieviel MK hier geredet wird.
    Das hört sich eher nach einem Beleidigten BH an der seinem Arch. an die Karre fahren will.Über welchen Betrag redet man hier und lohnt es sich damit vor Gericht zu ziehen.
    Die Fehler die passiert sind lassen sich jetzt nicht mehr ändern.
    bemi
     
  16. #56 saarplaner, 07.01.2010
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    Guten Morgen!

    Also was falsch gelaufen ist, wurde ja schon mehrfach diskutiert.

    Das dein Architekt vom Baugrundgutachten abrät ist natürlich absoluter Schwachsinn und unverantwortlich.

    Dennoch kann sich auch der Beste Baugrundler nur auf seine Schürfen, Bohrungen, Sondierungen verlassen. Was unter Umständen 1 m neben der Stelle ist, ist nicht sichtbar. Habe ich auch schon erleben müssen.

    Daher trägt das Baugrundrisiko immer der Bauherr!

    Wie vorher schon beschrieben wurde, welche Alternativen hast du?

    Bodenplatte kostet nun mehr Geld. Hörst du jetzt auf mit dem Bau? Baust du kleiner? Baust du...?

    Mehrkosten wären so oder so entstanden, das ist mal Fakt!
    Ich will auch keine Lanze für deinen Architekten brechen, aber dich vor einem Prozess mit ungewissen Ausgang warnen.

    Grüße aus dem Saarland!
     
  17. SvenW

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    Ich glaube Ralf hat schon alles gesagt. Ob die Bodenplatte wirklich teurer geworden ist als nötig ist eine Frage die man von hier nicht klären kann.

    Zu der obrigen Diskusion: Das der Bauherr Fehler gemacht hat ist ohne Frage so. Mit einem Vertrag mit dem Archi würde er vielleicht juristisch besser dastehen, aber den Schlamassel hätte er wahrscheinlich so oder so. Wer sich nicht an ausdrückliche mündliche Anweisungen hält wird sich auch nicht an ein Geschreibsel in einem Vertrag halten.

    Man muß aber nun auch einem Laien gewisse Fehler zu Gute halten, denn der Archi hat ja anscheinend auf einer anderen Baustelle ordentliche Arbeit geleistet, sonst wäre der Gerd wohl nicht empfohlen worden.
    Forderungen ala:
    schießen aber sicherlich über das Ziel hinaus. Wer einen Vertrag so genau gestalten will, hat am Ende ein 50 Seiten Dokument durch das keiner ohne Jura-Examen mehr durchblickt.

    In jedem Fall der der Archi seine Informationspflichten verletzt, wenn er den AGs nicht reinen Wein über zu erwartende Mehrkosten einschenkt oder ihnen notfalls auch auf den Kopf zusagt, das die Bodenplatte für den von ihnen genannten Maximalpreis schlicht nicht zu erstellen ist.
    Die Frage ist jetzt doch wie es weiter geht. Die Bodenplatte steht nun einmal und jetzt muß man sehen wie es weiter geht.

    Ich würde so verfahren: Abklären ob ein Bodengutachten etwas geändert hätte aka wäre das zu erkennen gewesen. Wenn ja würde ich mich mit dem Archi in Ruhe, so schwer es auch fallen mag, über eine Kostenteilung unterhalten. Prozesse kosten auch Geld und machen meist nur die Anwälte fett. Falls das nicht funktioniert würde ich versuchen das Ganze im Schiedsverfahren zu klären und erst wenn gar nichts mehr geht klagen. Momentan geht es nur darum den Schaden zu begrenzen und so schön ein gewonnener Prozeß wäre, er kostet Geld, Nerven und Zeit und einem Bauherren fehlt es meist an allem Drei.
     
  18. #58 HolzhausWolli, 07.01.2010
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    Mal eine Frage an die hier mitlesenden Architekten im Zusammenhang mit den berühmt-berüchtigten "Sowiesokosten", die sich mir gerade stellt:

    Wenn sogar ein Budget festgelegt wurde, also auch eine Kostenüberschreitung überhaupt erst formal stattfindet, hat dann der Bauherr nicht das Recht die Notbremse zu ziehen?
    Bautenstand und Sowiesokosten hin oder her?

    Wenn das so ist, dann wurde das hier aber offensichtlich vorenthalten.
     
  19. Gerd10

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    Erst einmal nochmals vielen Dank für die zahlreichen Beiträge (Wie bemi allerdings zu seiner Meinung gelangt ist uns etwas unklar. Wir wollten lediglich Fragen beantwortet haben und haben auf Nachfrage dazu nähere Informationen bereit gestellt. :irre)

    Inzwischen haben wir mit unserem Fachanwalt gesprochen.

    Nach seiner ausführlichen Sichtung der zahlreichen Unterlagen und Prüfung des Sachverhalts reduziert sich das auf folgende Fakten:

    1) Eine Vollmacht lag in keiner erdenklichen Form vor.
    2) Die Baukostenaufstellung ist zu niedrig angesetzt.
    3) Der Architekt ist wiederholt seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen.
    4) Der Architekt handelte mit Arglist.

    Somit ist ihm die eigenmächtige Auftragsvergabe anzulasten. Der Handwerker hat ferner auf eigene Gefahr gebaut. :winken

    Wie der Architekt früher gearbeitet hat ist dabei irrelevant. In unserem Fall hat er jedenfalls "wiederholt erhebliche Fehler" gemacht.

    @saarplaner: Natürlich trägt der Bauherr das Baugrundrisiko. Wird allerdings dem Bauherrn vom fachkundigen Experten (Architekten) davon abgeraten, so sind dem Architekten nicht berücksichtigte Kosten die später auftreten ganz unmißverständlich auf Grund eben dieses Umstandes anzulasten.
     
  20. Julius

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    Tja, nun müßt Ihr all dies "nur" noch gerichtsfest beweisen.
    Denn ich wette, die Gegenseite sieht alles völlig anders...
    Es bleibt daher spannend.

    Was sagt denn der RA zu dem Umstand, daß Euch offenbar derzeit der BU auf Restzahlung verklagt?
    Da ihr dessen bisherige - an Euch gerichtete - Rechnungen aber bezahlt hattet, dürfte es ME nicht einfach werden, dort das Fehlen eines Auftrags Eurerseits (und seit es kraft "nicht vorhandener" Vollmacht des Archis) nachzuweisen...

    Kann also gut sein, daß Ihr erst einmal zahlen müßt, um Euch dann einen Teil vielleicht vom Archi wiederholen zu können.
    Keine sehr prickelnden Aussichten.
     
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