Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr?

Diskutiere Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da der Fragesteller weiterhin nicht mit konkreten Zahlen um die Ecke kommt, gehe ich davon aus, dass meine "Berechnung" recht gut auf den Punkt...

  1. #101 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Da der Fragesteller weiterhin nicht mit konkreten Zahlen um die Ecke kommt, gehe ich davon aus, dass meine "Berechnung" recht gut auf den Punkt war.

    Ich hoffe, Gerd hat die Grösse, uns dann von dem wenig positiven Ausgang der Klage gegen BU und Architekt zu berichten.
     
  2. #102 Carden. Mark, 09.01.2010
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    Irgendwie neben der Spur.
     
  3. SvenW

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    Und du findest das okay, das der Rohbauer erst ein Angebot abgibt, dann ein höheres und dann noch mal ne höhere Schlußrechnung? Wofür macht man sich dann den ganzen Aufwand mit verschiedenen Angeboten? Bei dem Gebahren kann man nehmen wen man will und anfangen zu beten.
     
  4. lulu66

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    Das kommt ganz auf den Grund für den Nachtrag an. Im vorliegenden Fall geht es um die Erstellung einer Bodenplatte (nebst Gründung) ohne Bodengutachten.

    Vermutlich haperts an der Ausschreibung, die ohne Gutachten kaum 100%ig sein konnte. Daher kannst du davon ausgehen, dass jeder infrage kommender BU hier mit vorhersehbaren Nachträgen angekommen wäre.
     
  5. #105 Achim Kaiser, 09.01.2010
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    Sven
    wie kommst auf dieses dünne Brett ?
    Da hast nen gewaltigen Denkfehler ...

    Der BU hat auf ein Angebot auf eine Ausschreibung gemacht - die Massen waren wohl vorgegeben. Wenn Ausschreibung und Bauvorhaben nicht die selbe Baustelle beschreiben .... wer ist dafür zuständig ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #106 Carden. Mark, 09.01.2010
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    @Sven W
    Ich hatte letztes Jahr ein Bv, da musste ich trotz BG 560 m³ Beton als Bodenaustausch unter Fundamente einbauen.
    Ich wusste genau zu dem Zeitpunkt, wo der Bagger bis auf gewachsenen Boden geschürft hatte, wie tief dieser Abschnitt des Fundaments wohl werden wird.

    Was meinst Du wohl, wer dafür verantwortlich war?
    Ich als BU etwa?
     
  7. Gerd10

    Gerd10

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    Bitte lasst doch mal die Kirche hier im Dorf. Wenn wir vorher gewusst hätten wie agressiv hier einige Teilnehmer Informationen regelrecht einfordern (welche allerdings wenig zur Beantwortung unserer eigentlichen Fragestellung beitragen), hätten wir besser gar nichts geschrieben. Wir fragen nach Informationspflichten und anschließend kommen pauschale Beurteilungen über Prozesschancen. :irre

    Danke dennoch an alle die sich hier noch um das eigentliche Thema kümmern und sachlich bleiben!!!!!

    SvenW bringt es auf den Punkt. Wir beauftragen einen A. Dieser beurteilt die Angelegenheit. Er gibt uns einen Rat und ermittelt die Kosten. Er nimmt alles weitere in die Hand. Dann wird gebaut. Auf einmal wird es erheblich (+40%) teurer. Wir stimmen erst nach Erhalt eines Fixpreises zu. Dann wird weitergebaut. Anschließend flattert eine Rechnung über nochmal 40% mehr ins Haus.

    Und das ist so alles in Ordnung?

    Der Arglistartikel nennt auch eine versteckte Arglist. Das ist dann wie beim Autokauf wenn einer einen Unfall hatte und das dem Käufer nicht sagt.
     
  8. #108 Baufuchs, 09.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was soll

    dann jetzt die ganze Aufregung?

    Wenn ihr einen Fixpreis = Festpreis vereinbart habt, dann stellt sich das Problem doch gar nicht.

    Versteckte Arglist? Was soll der Quatsch?

    Arglist setzt Kenntnisse voraus, die einem Anderen verschwiegen werden um daraus einen unrechtmäßigen Vorteil zu ziehen. Soll der Arglistige seine Arglist offenbaren, damit es keine versteckte Arglist ist?:biggthumpup:

    Zieht aus den Tipps die richtigen Schlüsse und schiebt den Anwalt in die richtige Spur..
     
  9. Gerd10

    Gerd10

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    Offenbar immer noch nicht begriffen: Fixpreis von A mündlich mehrfach bestätigt. Fixpreis offenbar nicht mit BU abgestimmt. Da A sich um alles kümmerte = Problem. Denn A machte einfach weiter, obwohl er wusste das Fixpreis überschritten wird. A informierte weder, noch stoppte er die Arbeiten.

    BU kann das nicht wissen, da BU von A beauftragt wurde. Nun hat BU nach Auftrag von A was "anderes" gemacht als was mit uns abgestimmt war.

    Lies einfach mal den Artikel und dann verstehst auch du es. :shades

    Bitte auch nicht auf Grund von Stichworten auf den gesamten Gesprächsinhalt rückschließen.
     
  10. #110 wasweissich, 09.01.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    gerd , was die leute meinen oder schreiben , interessiert dich nicht , solange sie nicht das schreiben , was du lesen willst .

    und das ist schade .
     
  11. #111 Carden. Mark, 09.01.2010
    Carden. Mark

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    BU soll aber sein Geld nicht bekommen!
    Ich habe nirgends gelesen, dass sich bemüht werden soll, heraus zu bekommen, ob die Forderungen vom BU berechtigt sind.
    Und diese Fehleinschätzung könnte für Dich teuer werden.
    Dein Rechtempfinden interessiert keinen.
    Ganz neutral ist die ja nun auch nicht.
    Einzig die Rechtsprechung ist interessant.
     
  12. #112 Baufuchs, 09.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich muss den Artikel nicht (nochmal) lesen um zu wissen, dass es "versteckte Arglist" nicht gibt. Wäre wie doppelte Verneinung.

    Nochmal:

    Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zahlt die Versicherung des Architekten nicht.

    Wenn also beweisbar wäre, dass der Architekt mündlich was von Festpreisvereinbarung gesagt hat, es diese aber nicht gibt, wäre das vorsätzliche arglistige Täuschung.

    Die Beweislast liegt aber bei dem, der die Festpreisbehauptung aufstellt.

    Viel Spass dabei.

    Ein nassforsch vorpreschender Anwalt ist da alles andere als hilfreich.
     
  13. bernix

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    Lieber Gerd
    die Forderung nach Informationen (hier nach genauen Zahlen) ist erfahrungsgemäß nicht unbegründet....
    Und die Beurteilung von Prozesschancen auch nicht, denn ohne Prozess rückt dein Architekt (bzw dessen VS) nichts heraus, wage ich mal zu behaupten....egal wie arglistig er getäuscht hat.

    Aus diesem Grunde hilft deine nachgeschobene Information ein wenig weiter :Schätzpreis-Nachtrag +40% und Endabrechnung +40% (auf den Schätzpreis, nehme ich an und nicht auf Schätzpreis plus Nachtrag?)

    Bleibt aber immer noch die Frage: War nicht nur das fehlende BG ein Fehler oder auch die Bodenplatte an sich schon zu niedrig angesetzt.
    Deshalb bitte konkrete Zahlen und LEistungen....
    gruss
     
  14. #114 Tom Köhl, 10.01.2010
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    Du willst nur das verstehen, was Dir gefällt. Nach 113 Beiträgen vermute ich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es mit Deiner Wahrnehmung bei Gesprächen mit dem Architekten ganz ähnlich war. Und hier stehts geschrieben, das heißt Du hättest sogar ganz viel Zeit gehabt zum Mehrfachlesen und -verstehen...

    Äddi an merci,
    Tom
     
  15. #115 HolzhausWolli, 10.01.2010
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    Aus Bauherrensicht kann das wohl jeder nachvollziehen, dass hier einiges schief gelaufen ist und -wenn es einfach so hingenommen wird- jedem normalen Rechtsverständnis widerstrebt.

    Aber was haben wir den für Fakten:

    1. Eine Leistung, die erbracht wurde und dem BU zu zahlen ist
    2. Einen Archi, der offenbar seinen Pflichten nicht korrekt nachgekommen ist
    3. Den Verdacht auf Arglist mit der Konsequenz der Nichtversicherbarkeit

    In der Konsequenz ist der Bauherr der Leistungsempfänger, und zwar einer Leistung die zwingend erbracht werden mußte.

    Gerd, einige dich bitte mit dem Architekten und nimm ihn in die Pflicht! Munition sollte genügend vorhanden sein. Von einem Prozess rate ich ab.
     
  16. Julius

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    Ach, da mußt Du nicht abraten.

    Der BU/AN wird den sturen Gerd erfolgreich auf Zahlung verklagen.
    Der Archi wird mauern (aber nur im übertragenen Sinne...).

    Danach kann Gerd sich ja nochmal melden!
    Vielleicht ist er dann Sachargumenten zugänglicher?


    @ Gerd
    Noch ein genereller Tipp für Deine Zukunft vor Gericht:
    Es kommt nicht darauf an, was tatsächlich war.
    Entscheidend ist, wer was beweisen oder zumindest ausreichend glaubhaft machen kann.
    Und dafür ist Deine Art des Umgangs und der Ignoranz zumindest wenig hilfreich!
     
  17. SvenW

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    Stimmt... für das erste Angebot. Da das Bodengutachten fehlt konnte der Unternehmer nicht wissen was auf ihn zukommt-> berechtigte Nachforderung. Nur dann wird die Schlußrechnung noch um etliche 1000€ teurer. Ich stelle überhaupt nicht das erste Angebot und auch nicht die erste Nachforderung in Frage, das die kommt war dem fehlenden Bodengutachten geschuldet. Ich stelle die Differenz zwischen erster Nachforderung und der Schlußrechnung in Frage, nichts anderes.

    Wieso waren die zusätzlich geforderten Beträge zum Zeitpunkt der ersten Nachforderung nicht erkennbar? Das ist das was ich gerne wissen möchte, bevor ich zahle. Ich will dem Unternehmer nichts unterstellen nur wieso wurde nicht gleich ein korrekter Betrag in der Nachforderung genannt, denn bei ein paar tausend Euro ist das nciht irgendein vergessener Kleinkram.
     
  18. #118 Carden. Mark, 10.01.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Daher ja auch unsere Forderung, festzustellen was dem BU TATSÄCHLICH zusteht.
    Dieses ist unverzüglich zu begleichen.
     
  19. Julius

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    Da wir nicht wissen, welcherart die Vertragsbeziehungen überhaupt waren, bleibt auch diese Betrachtung ein sinnarmes Stochern im Nebel (in Ulm und um Ulm und um Ulm herum)...
     
  20. Roth

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    Wer kennt sich mit der Arch.- Haftpflicht aus?

    Unter welchen Umständen ist die Haftpflicht eines Architekten zur Zahlung bereit?
    Nur, wenn man gegen ihn ein rechtskräftiges Urteil erwirkt?
    Oder auch, wenn man sich mit ihm auf einen Kompromiss einigt?
     
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