Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr?

Diskutiere Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn es sich mit allen Mitteln nicht verhindern lässt. Versicherungen sind in erster Linie dazu da Geld einzunehmen und nicht es auszuteilen....

  1. Lukas

    Lukas

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    Wenn es sich mit allen Mitteln nicht verhindern lässt.
    Versicherungen sind in erster Linie dazu da Geld einzunehmen und nicht es auszuteilen.

    Gruß Lukas
     
  2. Roth

    Roth

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    Austeilen meine ich ja gar nicht. Für entstandene Schäden durch Planung und/oder Bauleitung geradestehen.
    Wozu gibt es dann in Bayern eine Pflichtversicherung?
     
  3. bernix

    bernix

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    ...wenn der Schaden durch die Bedingungen gedeckt ist!
    NEIN, auch ohne Urteil, wenn die Faktenlage eindeutig ist oder wenn der Geschädigte sich mit der VS vergleicht.
    Nein, letzteres eher nicht mE. Nur dann wenn der Kompromiss/Vergleich auch identisch mit der VS zustandegekommen wäre
     
  4. sepp

    sepp

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    auch architektenhaftplichtversicherer haben schadensregulierer, diese bewerten den schaden und beraten die versicherung.
    danach gibts 3 möglichkeiten:
    - sie zahlen im einvernehmen (regress gegen unternehmer mal aussenvor - thema gesamtschuldnerische haftung)
    - sie verweigern die zahlung
    - sie stellen den anwalt um die forderungen gegen den A abzublocken
     
Thema: Informationspflicht des Architekten gegenüber Bauherr?
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