Ist dieses Grundstück ok?

Diskutiere Ist dieses Grundstück ok? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich weiss das Forum beschäftigt sich mit Architektur. Ich bin noch ein Stadium davor und bräuchte eure Hilfe. In einer Zeit wo in meiner...

  1. #1 KlausLux, 12.10.2021
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    Hallo,

    Ich weiss das Forum beschäftigt sich mit Architektur. Ich bin noch ein Stadium davor und bräuchte eure Hilfe. In einer Zeit wo in meiner Ecke die Grundstücke rar sind konnte ich nach vier (!) Jahren Suche eins finden. Von 16 Grundstücken waren alle innerhalb von Stunden reserviert. Und habe nun eine Option bist nur Montag auf das Grundstück Lot 2.

    Im Prinzip geht es mir heute nur darum von euch zu hören ob ich im Falle eines Kaufes einfach nur nichts falsch mache. Heisst: Ein Architekt wird mir nach Kauf da ohne Probleme ein schönes Haus entwerfen können mit den Kriterien: Zwei Garagenplätze, Erdgeschoss mit Wohn/Esszimmer ~40m2, Küche ~15m2, und auf jeden Fall ein Schlafzimmer ~20m2 (sollte auch ein Schreibtisch reinpassen zwecks Homeoffice oder separat) und WC mit Dusche.

    Ein Stockwerk mit 3 Zimmer mit je ~20m2, Bad (10m2), Abstellraum. Und dazu ~25m2 Stauraum (hinter Garagen?) für Heizung, Waschmaschine, Gefrierschrank, Winterreifen, Räder, Rasenmäher etc.

    In unserem jetzigen Haus finden wir es etwas düster, daher sollte das Neue schon die Sonne reinlassen, ist aber Osten, heisst Sonne kommt Mittags auf die Giebelseite…. Und Fenster bei 3m zum Nachbarn?!

    Ach so: hinter der rot gestrichelten Linie ist es unbebaubar auch kein Gartenhaus u.ä. Ich kann innerhalb des rosafarbenen Rahmens bauen. Satteldach ist Vorgabe und es muss parallel zur Strassen sein.

    Der Garten scheint mir ein wenig klein, aber dahinter sind nur Felder, also hat man etwas Perspektive und schaut wenigstens auf keine Mauer. Gewächshaus sollte auch hinpassen.

    Ich hänge eine Aufsicht im Umfeld und die Details hier an.


    Also seht Ihr hier irgendwas wo Ihr als Architekten sagen würdet „tue es nicht“ für mein Vorhaben?


    Vielen Dank,
    2021-10-12 17_52_16-ppt3DF2.pptm  -  AutoRecovered - PowerPoint.jpg 2021-10-12 18_23_16-Window.jpg
     
  2. #2 Kriminelle, 12.10.2021
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    Ist es das 445 (Lot 2) plus 235 (Garten)?
    Dann schick mal noch den BPlan inkl. GRZ/GFZ hinterher, nicht, dass Du nur GRZ 0,1 und Bungalow-Pflicht hast ;)
    ...und wahrscheinlich hast Du die Pflicht unten rechts, alo SW die Garage hinzusetzen???
     
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  3. #3 KlausLux, 12.10.2021
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    Hallo,
    Danke für die schnelle Antwort.
    ja genau,,,,445 m2 bebaubar, dahinter für Garten.
    Ich baue jenseits der Grenze in Frankreich, also die Deutschen Dokumente habe ich somit nicht. Nur den PLU (Bodenbelegungsplan mit ein paar groben Regeln) :-)
    Nein, ich darf eine Etage bauen. Gesamthöhe nicht höher als 9m.
    Garage sollte im Norden sein. Wo man quasi eine Einfahrt über den Wendeplatz hat.

    Viele Grüsse,
     
  4. #4 Kriminelle, 12.10.2021
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    Das ist ja schon ein Widerspruch in sich.
    Ok, egal...
    Dann stell ihn mal hier ein, ansonsten bist Du nachher von uns falsch beraten.
    Das es einen Hang hat, siehst Du, oder?
     
  5. #5 KlausLux, 12.10.2021
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    Also es steht dort sinngemäss: "Die maximale Höhe der geplanten Bebauung ist auf 9m Limitiert. Diese Höhe gilt als berechnet ab dem natürlichen Niveau vor jeder Erdbewegung".

    Müsste ich übersetzten, ist halt französisch. :-)
    von links nach rechts, 1.5m auf den 20m Fassade? Ist das schon ein Problem? :-(
     
  6. #6 Kriminelle, 12.10.2021
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    Bildschirmfoto 2021-10-12 um 19.08.02.png

    Passt!
     
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  7. #7 Gast85808, 12.10.2021
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    @Kriminelle

    Satteldach parallel zur Straße hast Du gesehen?
     
  8. #8 KlausLux, 12.10.2021
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    Super.
    Ich habe jetzt mal dilettantisch mit Paint den Abstellraum vergrössert :-)
    2021-10-12 19_22_51-Window.jpg

    Den Hauseingang würdest Du dann vor der Garage sehen ?
    Danke.
     
  9. #9 KlausLux, 12.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.10.2021
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    Ja, das ist ein muss. Der Grundstückspromotor meinte, alternativ könnte ein Dach mit 4 Seiten durchgehen (weiss nicht wie man das nennt) wenn das Gesamtbild stimmig ist. Steht aber momentan nicht im PLU.
    Aber auch da müsste wohl die breitere Seite zur Strasse stehen.
     
  10. #10 Gast85808, 12.10.2021
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    Weil das Haus, so wie eingezeichnet dann falsch steht
     
  11. #11 Kriminelle, 12.10.2021
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    Nein, natürlich habe ich den vielen Text schon nicht mehr im Kopf gehabt, weil ich ja auf den nicht vorhandenen PU gewartet habe :fleen
     
  12. #12 Kriminelle, 12.10.2021
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    korrigiert :)

    Bildschirmfoto 2021-10-12 um 19.50.58.png
     
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  13. #13 KlausLux, 12.10.2021
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    LOL. Danke @Kriminelle
    Das ganze könnte man aber auch vorziehen bis zur 5m Linie, richtig?

    PS:

    Im PLU gibt es zwei Seiten. Zusammengefasst und vereinfacht:

    Höhe max 9m
    5m von der Strasse weg mindestens
    Rote Dachziegeln.
    Fassade und Dachneigung zur Strasse. Falls zwei Strassen das Grundstück begrenzen, freie Wahl.
    3 Parkplätze Pflicht.
    Jeder Entwurf kann abgelehnt werden, falls er als nicht passend zum Umfeld bewertet wird. Auf nicht zum Umfeld passenden Schnickschnack sollte verzichtet werden. (Nach dem Motto: Wir sind ein 350 Seelen Dorf. Bitte baut keinen Palast aus Stahl und Glas).:lock
     
  14. #14 Kriminelle, 12.10.2021
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    Wenn Du das möchtest, ja.
    Allerdings würde ich das nicht machen, weil eine schöne W-Terrasse als Zweitterrasse schön ist für den Sundowner-Cocktail.
    Und da Du eh noch den dritten Stellplatz brauchst (Garage zuparken wird es bestimmt auch in France nicht geben), würde ich neben der Auffahrt schräg den dritte P machen.
    Aber/und Du musst fragen, ob man einen Stellplatz auch außerhalb der Baugrenze pflastern darf.
     
  15. #15 KlausLux, 12.10.2021
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    OK, verstehe. Werde mal die Nacht drüber schlafen und ein bisschen mit Fotos und Paint.net rumbasteln.
    Danke nochmal.
     
  16. #16 KlausLux, 13.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 13.10.2021
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    Hallo,

    so, bitte nicht lachen, ich habe mir halt mal mit Paint und Powerpoint was zurechtgeschnippelt.

    Da die Häuser rechts und links ja schon 3m nah dran wären dachte ich mir vielleicht, dass es gute wäre das Geschoss nicht auf der gesamten Grundfläche zu nutzen (brauche oben 3 Zimmer ein Bad, Abstellkammer) und damit vielleicht in bisschen die Häuserreihe ein wenig auflockere für den Fall, dass alle eben einen Kasten bauen. Ansonsten gibt das ja lange schmale Tunnel, stell ich mir gerade seltsam vor.

    Und die linke Hälfte der Garage nach hinten am Haus entlang verlängern (nach hinten Flachdach dann eben) und als Abstellbereich nutzen ? 2021-10-13 17_56_46-PowerPoint Slide Show  -  ppt3DF2.pptm  -  AutoRecovered.jpg

    Edit: gerade mal versucht zu malen: Also hinten die Garage so verlängert: 2021-10-13 18_10_08-Window.jpg
     
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  17. #17 K a t j a, 13.10.2021
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    Ich will Dir wirklich nicht den Spaß verderben, aber willst Du nicht erstmal den Vorschlag des Architekten abwarten? Die besten Vorschläge erhält man meist, wenn man ihm die größtmögliche Freiheit lässt.
     
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  18. #18 KlausLux, 14.10.2021
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    Hallo Katja,

    ich denke ja momentan einfach nur laut in der Absicht eine weise Entscheidung bzgl Kauf oder Verzicht dieses Grundstückes zu treffen und freue mich über den Input hier.
    Nachdem wir beim letzten Haus "von der Stange" gekauft haben, wollen wir dieses mal mit einem Architekten arbeiten, um unser Hause zu bauen. Der darf selbstverständlich erstmal losgelöst etwas vorschlagen :28:
    Habe auf der Suche sogar einen Archi in meiner Gegend gefunden der mit Erasmus ein Jahr an der FH Frankfurt gemacht hat. Der sollte dann vielleicht auch mit mir auf Deutsch reden können. Falls er es nicht schon wieder verlernt hat.

    Grüsse,
     
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  19. #19 K a t j a, 14.10.2021
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    Achso, ja dann. Wenn Grundstücke rar sind, würde ich zuschlagen. Ein Haus nach Deinen Wünschen bekommst Du da allemal drauf.
     
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  20. #20 KlausLux, 19.10.2021
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    Hallo,

    wir haben gestern für das Grundstück unterschrieben.

    Eine Frage hätte ich aber noch. Ich dachte mir, dass man den Höhenunterschied ausmitteln kann, um so ein ebenerdiges Haus zu erstellen. Im Kaufvertrag steht nun aber, dass man das Niveau des natürlichen Höhenprofiles erhalten muss. Das würde dann ja bedeuten, dass ich ein Haus auf mehreren Niveaus bauen müssten, also treppenartig dem Terrain folgend?

    Ich möchte aber weitgehend ein Erdgeschoss wo man sich ohne Treppen bewegen kann, da Rückenprobleme. Wenn man auf dem (jetzt noch) Feld steht, sieht das gar nicht so extrem aus.

    Hätte noch 10 Tage Rücktrittsrecht falls sich mein Plan als ein Fall ins Wasser herausstellt ☹

    Muss ich so bauen wie in meiner Skizze 2 und kann Nummer 1 vergessen?

    upload_2021-10-19_9-24-57.png

    upload_2021-10-19_9-29-20.png


    Viele Grüsse
     
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