Ist eine Auskragung in die Rote Gefahrenzone möglich?

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  1. #1 ResulAT, 23.03.2022
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    Hallo, frage an die Österreichischen Experten. Habe einen Gewerbegrundstück gefunden was zu hälfte in der Gelben Gefahrenzone und zu anderen hälfte Roten Gefahrenzone (Hochwasser Gefahr) liegt.
    Es gilt Bauverbot für Rote Gefahrenzonen wäre aber eine Auskragung bzw. Vorkragen von die Oberen Geschossen von Gelben zone in die Rote gesetzlich möglich? Theoretisch wäre es ja nicht gefährdet..
    Danke im vorraus!
     
  2. SIL

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    Ich würde generell das Projekt nicht weiter verfolgen, aus folgenden Aspekten:

    Die Zuweisung bzw Widmung der Zonen kann jederzeit geändert werden, d.h. im ungünstigen Fall liegt auch die bestehende Bebauung " auf einmal im roten Bereich" es gilt dann hier kein " Bestandsschutz und es erfolgt der Rückbau komplett ( zumindest in einigen Bundesländern ) auf ihre Kosten und es gibt auch keinerlei Entschädigung ( auch wieder Bundesland abhängig ), prinzipiell gibt es Bebauung und auch Überbauung in den vorgenannten Zonen, selbst eine Bebauung komplett neu in der ' roten Zone ' ist mit Genehmigung möglich, allerdings erwirkt dies keinen Rechtsschutz !
     
    Fred Astair und simon84 gefällt das.
  3. #3 JohnBirlo, 24.03.2022
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    Die Frage ist, wie weit man etwas Auskragen lassen kann, bevor man es abstützen muss ;)

    Im Ernst: Ruf das Bauamt an und frag in deiner konkreten Situation nach. Könnte ja sein, dass es da noch andere Vorschrift gibt (Bebauungsplan, etc.)
     
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