keine Lueftungsanlage bei KFW60 eingebaut

Diskutiere keine Lueftungsanlage bei KFW60 eingebaut im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; die dezentralen werde oftmals in altbauten eingesetzt, weil da braucht man keine kanäle und gedöns. da kommt nur ein kasten an, in oder vor die wand.

  1. #21 planfix, 20.08.2009
    planfix

    planfix Gast

    die dezentralen werde oftmals in altbauten eingesetzt, weil da braucht man keine kanäle und gedöns. da kommt nur ein kasten an, in oder vor die wand.
     
  2. #22 Helmut70, 20.08.2009
    Helmut70

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    du hast teilweise recht

    ja ich bin der Ersterwerber und nicht der BU

    zur Prüfung musste ich nachweisen wieviel ich im letzten Jahr verdient habe, wieviele Personen da wohnen werden und wie hoch das Gesamteinkommen ist und eine Kopie vom Kaufvertrag abgeben.

    Aber der BU und Architekt mussten dann im Anschluss alle Unterlagen zum Bauvorhaben zur WK schicken, und erst nach Prüfung des Bauvorhabens habe ich die Bewilligung gekriegt.

    die WK hätte auch sagen können, Nö dat ding bewilligen wir nicht.

    Genau. ich will nachhacken, weil der BU mir zugesichert hatte das die kontr. Be und Entlüftung rein kommt. Dieses "nur Luft raus Lüfter" kommt mir etwas spanisch vor. ich habe das Gefühl das der BU nicht wirklich weiss, wie er das machen soll, weil das Gebäuse schon steht. vielleicht hat er auch keine Lust Geld auszugeben.
     
  3. #23 Helmut70, 20.08.2009
    Helmut70

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    danke dir ich schau da mal rein
     
  4. #24 Baufuchs, 20.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @helmut70

    nicht ganz richtig.

    Der BU muss gar nix, denn er hat mit der Bewilligung nichts zu tun.

    Wenn der in Ihrem Fall direkt irgend etwas an die WK geschickt hat OK, seine Entscheidung, hätte er nicht müssen.
    Die Vorlage dieser Unterlagen ist aber nicht Pflicht des BU, sondern des Bauherren. Da hat er Ihnen Arbeit abgenommen.

    Verantwortlich dafür, dass die vom BU gemachten Angaben auch umgesetzt werde, bleiben Sie als Ersterwerber.

    Ob Sie rechtlich einen Anspruch auf das haben, was der BU da so alles der WK mitgeteilt hat, steht auf einem anderen Blatt.
     
  5. #25 Olaf (†), 20.08.2009
    Olaf (†)

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    Ich...

    denk, Du hast ein Problem Helmut.
    Für die Einhaltung der Förderrichtlinien bist immer Du als derjenige verantwortlich, der diese beantragt. D.h. - Fö-Institut hält sich an Dich wenn was nicht passt. Was Du mit dem BU machst ist alleine Deine Sache.
     
  6. #26 meinHaus500, 20.08.2009
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    Dann zitiere mich doch auch bitte vollständig:

    "Dann ist noch die Einleitung (Liebe Leserin, Lieber Leser) und Punkt 4.2 interessant. U.a., dass vom Bauherrn ein Qualitätssicherer beauftragt werden muss, der die Einhaltung der Richtlinien dokumentiert und testiert.

    Und dann natülich wieder die Frage, was in deinem Vertrag mit dem BU steht? Hat er dir zugesichert, dass die Wohnung nach den Richtlinen der WK gefördert werden kann? "

    Die Einleitung richtet sich nämlich auch an BT:

    "Dies gilt gleichermaßen
    für Bauträger von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen, um
    deren Erwerbern diese Fördermöglichkeiten zu eröffnen."

    Und dazu dann meine Frage!
     
  7. #27 Helmut70, 20.08.2009
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    ich weiss es nicht, vielleicht hast du recht.

    aber meine erfahrung war diese, dass die WK nach Erhalt meiner Unterlagen mir erstmal gesagt hat, dass ich warten muss, bis der Architekt (BU) alle Bauunterlagen oder ähnliches an die WK zur Prüfung schickt. Laut meinen Unterlagen war alles o.k. ich musste aber warten auf die Prüfung des Bauvorhabens durch die WK.

    Ich erinner mich ganz gut dran, denn ich hatte paar mal angerufen und nachgefragt, ob ich die Bewilligung kriege, oder nicht. Und jedesmal hies es, dass ich noch warten muss, weil die Unterlagen vom Architekten bzw BU noch nicht da waren bzw noch nicht geprüft wurden.

    Aber vielleicht schreiebn wir auch aneinander vorbei. Was ist denn der Unterschied zwischen Bauherr und Bauunternehmer ? Vielleicht komm ich da durcheinander.
     
  8. #28 Baufuchs, 20.08.2009
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    Baufuchs Gast

    @meinHaus500

    In der Einleitung heisst es lediglich, "es empfiehlt sich die Einschaltung eines Qualitätssicheres ....dies gilt auch für Bauträger ...."

    Dies beinhaltet keine Verpflichtung für den/die Bauträger.
    Verpflichten kann die WK nur die Antragsteller selbst. Das macht sie in 4.2.

    Ich kann den Förderbestimmungen keinen Hinweis darauf entnehmen, dass die Förderung per Ersterwerb ausgeschlossen ist, wenn der Bauträger vorab keinen "Qualitätssicherer" eingeschaltet hat.
     
  9. #29 Helmut70, 20.08.2009
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    wie soll man das denn als Käufer machen ?

    soll man auf die Baustelle und prüfen ?

    kann man sich nicht auf das Wort vom Bauherrn und seine schriftl. Bestätigung verlassen ?

    er ist doch derjenige der die Wohnung baut.
     
  10. #30 Helmut70, 20.08.2009
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    Aber erstmal vorab vielen Dank für die Antworten.

    ich versuch mich da mal durch zu kämpfen, schliesslich habe ich es schriftl vom Bauherrn.
     
  11. #31 meinHaus500, 20.08.2009
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    Daher ja auch meine zusätzliche Frage, was denn jetzt zwischen dem BU und dem Käufer vereinbart war.
     
  12. #32 Baufuchs, 20.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe die Förderrichtlinien

    der WK noch mal gründlicher durchgearbeitet.

    Es gibt doch eine exakte Formulierung zur Qualitätssicherung von Kaufeigenheimen oder Kaufeigentumswohungen.

    In 3.1. heisst es, dass Antragsberechtigt nur solche Erwerber sind, welche eine ETW erwerben, welche mit Qualitätssicherung gem. Anforderung der WK errichtet wurden.

    @meinHaus500
    Auch das verpflichtet nicht den Bauträger, sondern den Erwerber. Der muss checken, ob die Maßnahme den Förderbedingungen entspricht und er daher antragsberechtigt ist.

    @helmut70
    Hat allerdings der Bauträger eine entsprechende Erklärung dem Erwerber gegenüber abgegeben, so dürfte eine Bewilligung nicht erfolgen, wenn diese Qualitätssicherung nicht durchgeführt wurde. Wurde sie durchgeführt, hätten Defizite entdeckt werden müssen.

    Schliesslich:
    Da Helmut70 die Fördermittel bereits bewilligt wurden, müsste das Objekt ja nach den "Qualitätssicherungsrichtlinine geplant u. gebaut " worden sein.
    Da kann er doch ganz einfach mal bei der WK nachfragen.

    Aber wer weiss schon, was da für Baubeschreibungen etc. vom BU bei der WK vorgelegt wurden....:smoke
     
  13. #33 meinHaus500, 21.08.2009
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    Das habe ich auch von Anfang an so geschrieben. Und auch, dass wichtig ist, was in den Verträgen zwischen BU und Käufer vereinbart wurde.

    Aber ich glaube, du möchtest nicht verstehen, dass ich das schon lange verstanden habe.

    Das wars von mir dazu. :bef1017:
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2009
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    Helmut - ich würde die Füsse gegenüber der WK G A N Z still halten, denn Du hast eine falsche Erklärung des BU weitergegeben, obwohl Du WUSSTEST, dass sie falsch ist!!!!
    Wenn Du jetzt bei der WK nachfragst, WAS mit der Lüftung ist, wird die zu Recht fragen, wieso Du diese Frage stellst, wo die Lüftung doch drin ist :eek:

    Also ab zum RA und mit dem zusammen an den BU ran - im Zweifel (oder beiInsolvenz des BU) selber einbauen (lassen).
     
  15. #35 Baufuchs, 21.08.2009
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    Baufuchs Gast

    Eigentlich

    soll die "Qualitätssicherung" doch nach den Bedingungen der WK ganz anders laufen.

    Der BT hätte bereits vor Baubeginn seine Entwurfs- u. Ausführungsplanung bei der WK einreichen müssen und auch den Bauablauf überwachen lassen müssen.

    Insofern verstehe ich nicht ganz, wieso hier erst Unterlagen auf Aufforderung eingereicht wurden. Die hätten der WK doch schon längst vorliegen müssen....:confused:
     
  16. #36 Helmut70, 21.08.2009
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    ich weiss zwar nicht ob meine Antwort richtig ist aber ich denke ...

    ... weil einige Interessenten ueber die WK finanzieren wollten, wurde im nachhinein das Bauvorhaben durch die WK geprueft. Vielleicht dachte der Bauherr am Anfang, dass er alle Wohnungen ohne WK finanzierung los wird.
     
  17. #37 Helmut70, 21.08.2009
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    Ich wusste nicht das diese falsch ist. Als ich mir diese Bescheinigung hab geben lassen, hatte ich noch keinen Fuss in die Whg gesetzt. Die Wohnungsuebergabe erfolgte ca. 2 Monate spaeter.
     
  18. #38 Olaf (†), 21.08.2009
    Olaf (†)

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    Siehe...

    #25!!
    Da hilft kein gesundbeten - DU bist gegenüber der WK verantwortlich - der BU wäre hier nur Dein "Erfüllungsgehilfe".
    Anderes Beispiel: Wenn ich ne Subvention beantrage und mich zur Erstellung des Antrags eines Beraters bediene und der baut Mist, habe ich den Staatsanwalt wg. Subventionsbetrugs an der Backe.
    Und vor allem: Du weißt es jetzt!
    Aus meiner Sicht:
    Variante a) mindestens Geld bereithalten für die Differenz, wenn nicht gar selbst den Finger heben
    b) RA fragen, was Du machen sollst
    c) Aussitzen - dass versaut Dir aber die Freude am neuen Objekt

    Jungs - kann der Mangel überhaupt geheilt werden?:confused: Oder würden die auch eine dezentrale akzeptieren?
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2009
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    Helmut - erinnere Dich mal an Steffi Graf und das Thema Steuern.
    Sie hatte die Steuererklärungen auch "nur" unterschrieben. Trotzdem war sie dran.

    Nicht eiern und gesundbeten wollen - Ab zum Anwalt
     
  20. #40 Helmut70, 21.08.2009
    Helmut70

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    Ich hoffe, dass ich das mit dem Bauherrn erstmal untereinander klaeren kann.

    Ich spreche ich nochmal drauf an.

    Ansonsten ist man glaube ich bei einem Anwalt immer gut beraten.

    Danke
     
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