Keine nachvollziehbaren Angaben in der Statik

Diskutiere Keine nachvollziehbaren Angaben in der Statik im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; schlampig erstellter B.-Plan. Mal "grundsätzlich wasserdichte Wanne", mal nur bei "Auftreten von Grundwasser"...... Dazu noch das Verbot der...

  1. #21 Baufuchs, 04.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    schlampig erstellter B.-Plan. Mal "grundsätzlich wasserdichte Wanne", mal nur bei "Auftreten von Grundwasser"......

    Dazu noch das Verbot der Grundwasserabsenkung. Wie bei vorhandenem Grundwasser den Keller als wasserdichte Wanne bauen, wenn nicht mit Grundwasserabsenkung?


    Abgesehen davon:

    Es gibt ein Baugrundgutachten, mit Angaben zum Grundwasserstand
    Es gibt den Hinweis/die Forderung im B.-Plan nach wasserdichter Wanne

    In den Keller dringt Wasser ein. Offensichtlich also nicht wasserdicht.

    Worüber wird jetzt gestritten? Es ist doch entweder Planungsfehler oder Ausführungsmangel. Beides kam -wenn ich´s richtig verstanden habe- aus derselben Hand.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 04.02.2016
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    Sehe ich auch so. Der Fall ist eigentlich ganz klar. Gestritten wird natürlich über die Klageforderung. Der GU will nicht zahlen und / oder will es nicht einsehen. Er nimmt deshalb sein Recht in Anspruch, Klageabweisung zu beantragen und die Sache hinauszuzögern.

    Dass mit dieser Thematik ein vom Gericht bestelltes SV-Gutachten eingeholt wird, wenn der GU dies oder jenes bestreitet, liegt auf der Hand. Das Gericht kann nicht anders, auch dann nicht, wenn klägerseits bereit ein entsprechendes Privatgutachten vorliegt. Da muss man eben Geduld haben, sowas dauert leider in Bauprozessen immer unangenehm lange. Dem SV stets zügig zuarbeiten, wenn er Informationen anfragt und sich gegenüber dem Gericht immer mal wieder in Erinnerung bringen, wenn zu lange nichts passiert, das ist das, was man als Kläger(anwalt) selbst zur Beschleunigung beitragen kann..

    Sicherlich wird Gegenstand der vom Gericht-SV zu klärenden Fragen auch sein, welches die Ursachen des Wassereinbruchs sind und auf welche Weise die Mängel (zu welchen Kosten) fachgerecht beseitigt werden können.
     
  3. #23 msedi1977, 04.02.2016
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    So ist es. Das Problem ist nur, er hat uns verklagt. Weil keine Mängel vorhanden sind (wie Du sagst, er will es nicht einsehen).

    Und, sein Problem ist, sein Rohbauer ist pleite, also bleibt er auf allem sitzen und will die Kosten auf uns abwälzen.
    Sicherlich wird Gegenstand der vom Gericht-SV zu klärenden Fragen auch sein, welches die Ursachen des Wassereinbruchs sind und auf welche Weise die Mängel (zu welchen Kosten) fachgerecht beseitigt werden können.[/QUOTE]

    Wie Du schon sagst, man muss Geduld haben, aber es nervt trotzdem. In der Zwischenzeit interessiere ich mich eben für die Details was noch alles falsch gemacht wurde.
     
  4. #24 Bauqualle, 05.02.2016
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    .. kannst du mal alles in einer geordneten Reihenfolge schreiben ... wer hat denn nun was und wie und an wen mit welcher LV und welchem Vertrag genau in Auftrag gegeben .. wenn du deinem RA genau so undefinierbare und ungenaue Angaben machst , dann hat auch der Mühe dir zu helfen , Bauprozesse müssen hundertprozentig akribisch genau detailliert und vorbereitet werden , dann gewinnt man diese auch , für Anforderungen an wasserdichte Wannen sind entsprechende Planungen erforderlich , wer hat die gemacht ? wer hat die LV gemacht ? wer hat die in Auftrag gegeben ? wer hat am Schluß alles unterzeichnet und abgesegnet ? Fakten , Fakten , Fakten >>>>
    außerdem dein B-Plan im Internet

    (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...JeUW75HFDBiB2Mubw&sig2=lCbYXDkry1aVf_CyjBNX0Q)
     
  5. rodopp

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    es sei denn, bei dem Gericht, wo der Prozess zufälligerweise läuft, da "menschelt es" gerade ... da verliert man trotz der Akribie ...
     
  6. #26 Achim Kaiser, 05.02.2016
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    Na da wird eine *dauerhafte* Grundwasserabsenkung per Drainage gemeint sein.
    Deswegen auch das explizite Drainageverbot.
    Wurde eben etwas rustikal formuliert damit es auch der letzte Pilger mitkriegt .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 05.02.2016
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    Achim hat natürlich recht. Ansonsten: mit Tauchern, oder komplett vorgefertigt absenken, wie das wohl (nehme ich an) bei den Verankerungen von offshore-Bohrplattformen gemacht wird.
     
  8. #28 Bauqualle, 05.02.2016
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    es wird einfach etwas übernommen ohne es zu prüfen ... eine Grundwasserabsenkung ist während der Bauzeit erlaubt .. also nix mit Taucher so wie in Berlin :yikes
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 05.02.2016
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    Nein, nicht generell erlaubt, sondern sie steht unter Erlaubnisvorbehalt. Im B-Plan (falls der von dir verlinkte B-Plan der richtige ist) steht:

    „Eine Grundwasserabsenkung ist während der Bauzeit bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis.“
     
  10. #30 Gast036816, 05.02.2016
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    das ist sein problem, dafür ist er gü und kassiert seinen zuschlag. wenn der rohbauer die anschlussbewehrung der wände in den frischbeton der bodenplatte nachträglich gesteckt hat, dann hat er den unternehmer bei den kritischen momenten nicht ausreichend überwacht. dein gü hat schlechte karten, wenn du das mit zeugen oder fotos beweisen kannst.

    eine wasserrechtliche erlaubnis ist erforderlich, auch wenn das nicht im b-plan steht.
     
  11. #31 Frau Maier, 06.02.2016
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    Ich sehe hier auch den GU/GÜ in der Pflicht.
     
  12. #32 msedi1977, 07.02.2016
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    Hallo Bauqualle, Du hast schon recht, es ist hier sehr ungeordnet, das liegt wohl daran, dass die Sache etwas komplex ist.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du mit LV = Leistungsverzeichnis meinst, oder?
    Welche Angaben benötigt Du denn genau. Ich gehe mal auf die von Dir angefragten Daten ein:

    - Anforderungen an wasserdichte Wanne, wer hat die Planung gemacht?
    > Der GÜ bzw. der Architekt des GÜ, dieser zieht sich aber auch zurück, er sagt mittlerweile, dass er nur die Eingabepläne für die Baugenehmigung gemacht hat, sonst nichts weiter.
    Es ist aber so, dass er auf allen Plänen steht. Das Betonwerk für die Elementwände nennt als Grundlage zur Herstellung der Wände den Architekten sowie die Statik (diese wurde von einem anderen Büro gemacht). Im Gespräch mit dem GÜ haben wir immer wieder auf die Notwendigkeit der wasserdichten Wanne, sowie die Probleme beim Nachbargrundstück angemerkt (hier wurde 6 Wochen erstmal gepumpt bis gebaut werden konnte, dies hat auch das Bodengutachten des Nachbarn so angegeben).

    - Wer hast das LV gemacht
    > Der GÜ mit den Wünschen, die wir geäußert haben. Es ist aber eher ein funktionelles LV, keines mit konkreten Angaben über die Ausführung. In Bezug auf den Keller aber schon.

    - Der hat was in Auftrag gegeben
    > Naja, wir haben den Vertrag natürlich unterschrieben, der GÜ hat die Gewerke in Auftrag gegeben.

    - Wer hat am Ende unterschrieben
    > Wir den Werkvertrag, den Rest hat der GÜ gemacht.

    Im Grunde genommen kann man zusammenfassend sagen:
    - Wir haben ein Haus bei einem GÜ beauftragt (Festpreis, Pauschal), Unterschrift wir.
    - Geprüft wurde das Ganze (hoffentlich von ihm) und von unserer Seite durch einen RA und einen Architekten (beide von uns, wobei der Architekt von so einem Verein war der nix taugt - offenbar)
    - Dann wurde gebaut

    Also die gesamte Planung wurde vom GU übernommen. Das Einzige was wir tun mussten, war die Baugenehmigung einholen.

    Mir ist schon klar, dass die Form hier zu kommunizieren nicht so einfach, wie in einem normalen Zwiegespräch ist. Ich habe natürlich sehr viele Unterlagen, die das klarer machen. Aber die kann ich ja hier nicht alle reinstellen.
     
  13. #33 msedi1977, 07.02.2016
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    Frag mal.... Dazu habe ich auch mit dem Bauamt gesprochen, ob ichs mir jetzt aussuchen kann. Die Aussage war, dass wasserdichte Keller Pflicht sind. Die Formulierungen sind komisch, aber den Autoren des Bebauungsplans ging es laut deren Aussagen darum, dass die beiden genannten Bodengutachten und Analysen schon darauf hinweisen, dass mit Grundwasser zu rechnen ist. Die beiden - für meine Begriffe widersprüchlichen Paragrafen - sollen aber angeblich nur ausdrücken, dass eine schlechte Grundwassersituation vorliegt und man entsprechende Maßnahmen ergreifen muss.
    Laut dem Bauamt ging man aber auch auf Nummer sich, da man 80cm unter GOK beim Verlegen der Grundleitungen schon auf Wasser gestoßen ist.

    Für mich sieht das eher so aus, als ob man sich nicht festlegen wollte und sagt dann einfach: Its up to you...

    So ganz erschließt sich mir das alles nicht und ich wollte bei meinem Hausbau auch nicht unbedingt Grundbau studieren. Deswegen bezahlt man ja die Leute.

    Ja, kam zumindest für mich vertraglich gesehen aus einer Hand. Gestritten wird darüber, dass der GÜ sagt, dass da kein Wasser reinläuft, sondern dass das nur Baufeuchte ist. Wen es interessiert, kann ich das Gutachten, sowie die Dokumentation der Mängel gerne reinstellen.
     
  14. #34 msedi1977, 07.02.2016
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    Bodenplatte (frisch, ohne Anschlussbewehrung)
    IMAG0019.jpg

    Bodenplatte danach (mit Anschlussbewehrung)
    DSC01228.jpg

    Mal davon angesehen, dass er die Wände nicht an die Wände angeschlossen hat.
    Das Problem ist aber auch, dass die Innenwände direkt im Stumpfstoß an die vertikalen Sollrissfugen der Elementwände stehen (um diese zu überdecken)
    Hier wissen wir noch garnicht, wie es da aussieht, da er auch keine Abdichtung der vertikalen Sollrissfugen durchgeführt hat.

    DSC01583.jpg
     
  15. #35 Gast036816, 07.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zu bild 2 - und ohne fugenblech, falsche reihenfolge der arbeiten. werden zuerst die gemauerten innenwände gestellt, wird der verbund zur aussenwand schwierig herzustellen sein. für mich ein organisationsfehler im bauablauf, der zum mangel führt.

    zu bild 3 - es fehlt die halfenschiene, um einen verbund zwischen betonwand und mauerwerkswand herzustellen.

    ich fürchte, dass von deinem vertragspartner noch mehr mängel hinterlassen wurden.
     
  16. #36 msedi1977, 07.02.2016
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    Noch als kleinen Nachtrag. Der Gerichtsgutachter hat die Bewehrungspläne angefordert. Angeblich hat er diese nicht mehr. Laut GÜ hat das Rohbauunternehmen die Bewehrungspläne nach dessen Insolvenz nicht mehr zurückgegeben. Eine Nachfrage beim Rohbauunternehmen hat ergeben, dass der GÜ die Bewehrungspläne vom Rohbauunternehmen wieder zurückgefordert hat und er diese nicht mehr hat.

    In Zeiten von digitaler Technik und Co. sehr interessant (wenn es so ist), dass der GÜ anscheinend nur mit Papier arbeitet und offensichtlich keine Computer hat, aber vielleicht ist das in der Oberpfalz noch so.
     
  17. #37 msedi1977, 07.02.2016
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    Es wurde kein Fugenblech verwendet, sondern eine Dichtband (nachdem ich kein Produkt nennen darf wird es schwierig, Falls es Dich interessiert, kann ich Dir den Link auf das Produkt schicken).
    Trotz wurde es falsch gemacht. Das Dichtband hätte laut abP in den Frischbeton gedrückt werden müssen.

    Davon gehe ich aus:yikes
     
  18. #38 Gast036816, 07.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja, schick mir den hinweis als PN.
     
  19. #39 Gast036816, 07.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    danke für die links zum fugenband.

    das kannst du in die mängelliste einfügen, wenn das profil nachträglich aufgebracht wurde, dann wurden die verarbeitungsrichtlinien außer acht gelassen und das kann die ursache der undichtigkeit sein.
     
  20. #40 msedi1977, 07.02.2016
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    Danke für den Hinweis. Ist bereits aufgenommen und dem Gerichtsgutachter mitgeteilt. Dem musste man das aber auch mittlerweile schon 5x sagen und mitteilen. Weil der's entweder nicht checkt oder sich das hier obig dargestellte auch erstmal durchlesen muss.
     
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