Keller in wasserundurchlässiger Stahlbetonbauweise oder mit Fertigteilbetonwänden(Hohlkörperwände)

Diskutiere Keller in wasserundurchlässiger Stahlbetonbauweise oder mit Fertigteilbetonwänden(Hohlkörperwände) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; welche Ausführung ist besser bzw. sicherer bei Grundwasser?

  1. #1 GartenLilly, 05.12.2018
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    welche Ausführung ist besser bzw. sicherer bei Grundwasser?
     
  2. #2 Fabian Weber, 05.12.2018
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    Da Du Nutzungsklasse A hast (Wohnungsbau) kannst Du eigentlich nach WU Richtlinie nur Entwurfsgrundsatz A oder C wählen, wobei C relativ teuer ist, wegen dem erhöhten Stahlanteil und in der Ausführung kompliziert.

    A = z.B. Halbfertigteilwände mit Fugenblech und Verpressachlauch
    C = Ortbetonwände als WU-Konstruktion mit Rissbreitenbegrenzung <0,3mm

    Warum nicht schwarz abdichten?
     
  3. #3 GartenLilly, 06.12.2018
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    Hallo, ganz verstanden habe ich die Antwort noch nicht. Was ich bis jetzt weiss ist, dass sie bei uns in Gebieten mit teilweise Mooruntergrund immer eine wasserdichte Wanne einbauen. Ich dachte dass die in Ortbeton gemacht wird? Bei Fertigteilen mit Fugen hätte ich etwas Bedenken, dass dann Wasser in die Fugen eindringen kann mit der Zeit wenn die Dichtungen vielleicht an Elastizität verlieren?
     
  4. #4 Fabian Weber, 06.12.2018
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    In die Fertigteilewände kommen sogenannte Fugenbleche, die können nicht altern. Wir bauen immer zusätzlich noch Verpresschläuche ein und dichten den Stoß von außen streifenförmig bituminös ab.

    Der Nachteil bei Ortbeton ist, dass die Wand trotzdem leicht feucht von innen sein darf.

    Die Fertigteilwände haben den zusätzlichen Vorteil, dass die Qualität der Ausführung viel besser ist. Innen muss dann auch nur noch gespachtelt und nicht mehr verputzt werden.

    Nimm die Fertigteile, mein Tipp.
     
  5. #5 Lexmaul, 06.12.2018
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    Wo steht das genau?

    Fertigteile liest man aber häufiger bzgl. Problemen in der Dichtigkeit wegen der vielen Fugen. Das kommt wohl eher auf den ausführenden Betrieb an, wie gut seine Erfahrungen damit sind - so hab ich das interpretiert.
     
  6. #6 Fabian Weber, 06.12.2018
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    Das steht so in der Wu-Richtlinie.

    Bei Nutzungsklasse A (Wohnhaus Keller) muss nach Entwurfsgrundsatz A oder C gebaut werden.

    Entwurfsgrundsätze:

    a Vermeidung von Trennrissen durch die Festlegung von konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen (d.h. ganz viel Bewehrung mit Rissbreitenbegrenzung)

    b Festlegung von Trennrissbreiten, die so gewählt werden, dass bei Beanspruchungsklasse 1 der Wasserdurchtritt durch Selbstheilung begrenzt wird (Selbstheilung heißt die Wand darf leicht feucht sein)

    c Festlegung von Trennrissbreiten, die in Kombination mit im Entwurf vorgesehenen planmäßigen Dichtmaßnahmen die Anforderungen erfüllen. Ziel dieses Entwurfsgrundsatzes ist es, die Anzahl der Risse zu minimieren und diese zielsicher abzudichten. (das wären dann die Fertigteile)

    Die Festlegung von Rissbreiten nach Entwurfsgrundsatz C ist nur für Bauteile möglich, die für planmäßige Rissbehandlung zugänglich sind. Auch beim Entwurfsgrundsatz C sind besondere konstruktive, betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen zweckmäßig, die die wahrscheinliche Anzahl der Risse weiter reduzieren. (das heißt nichts vor die Wand stellen).

    Ist halt immer nicht so leicht mit dem WU, wie es die GU/BTs einem immer gerne erzählen.
     
  7. #7 Lexmaul, 06.12.2018
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    Ja, aber was ist mit A? Das ist doch die klassisches Weiße Wanne mit Ortbeton ;)?
     
  8. #8 Fabian Weber, 06.12.2018
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    A geht, hab ich ja auch geschrieben, ist nur aufwendig und nach meiner Erfahrung passieren dort häufiger Ausführungsfehler.

    Ich würde privat lieber C machen und trotzdem was vor meine Wände stellen.
     
  9. #9 Lexmaul, 06.12.2018
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    Gürtel mit Hosenträger :D

    Wir haben hier zum Glück nur Sand, daher Betonkeller mit Dickbeschichtung - als Wohnkeller.
     
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  10. SIL

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    • Nein du Fabian(Der Nachteil bei Ortbeton ist, dass die Wand trotzdem leicht feucht von innen sein darf)
      seit Dezember 2017 ist nix mehr mit 'Selbstheilung' Die bislang gängige WU-Bauweise mit einer Beschränkung der Rissbreite zur Selbstheilung gemäß Entwurfsgrundsatz [​IMG] ist nun offiziell nur noch bis zu einer Wasserdruckhöhe von max. 10 m und nur noch für die Nutzungsklasse B zulässig, bei der Feuchtstellen auf der luftseitigen Bauteiloberfläche als Folge von Wasserdurchtritt erlaubt sind. Für Kellerwohnungen und andere hochwertig genutzte Räume der Nutzungsklasse A kommt eine Weiße Wanne mit Rissbreiten-Beschränkung zur Selbstheilung – d. h. mit vielen kleinen Rissen – damit nicht mehr infrage.Ergo 0,3 oder 0,4 je nach Expo Klasse سk ...meist reicht aber der tabellarische Nachweis im Wohnbau EFH, gesondert ist da selten nachzuweisen.
     
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  11. #11 bauspezi 45, 06.12.2018
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    keinen Keller bauen..
     
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  12. Yilmaz

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    Einfach erklärt; wenn man gut Arbeitet sind beide Varianten gleich gut!
    Ich habe beide Ausführungen sehr oft bei alle Nutzungsklassen und Beanspruchungsklassen angewand und kann sagen „ist immer dicht“
     
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  13. #13 Fabian Weber, 06.12.2018
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    @SIL ich habe ja auch immer geschrieben, dass B nicht erlaubt ist. Nur A und C sind erlaubt.
     
  14. #14 SIL, 07.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 07.12.2018
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    Dies bezog sich auf den Vortrag 'Selbstheilung von...' wäre aber eh A und 1, ergo nix mit feuchten Oberflächen ...und soviel mehr Armierung brauchst da bei einem EFH nicht, bei Halbfertigteilen oder Doppelwand zeigt sich doch mehr an nachträglicher Verpressung, sei es weil die Penta verkehrt sitzen oder Ansatz oder Nester an den Übergängen, zumal ja auch bei monolithischer Schalung eine SB Klasse definierbar ist, und als Angst noch Pressschlauch mit rein Naja - mittlerweile haben diese im Preis auch ganz schön angezogen.
     
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