Kleiner Trick gegen Berufsgenossenschafts willkür

Diskutiere Kleiner Trick gegen Berufsgenossenschafts willkür im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; mal schauen was passiert. Das hängt ganz davon ab, ob diese Angabe der Wahrheit entspricht oder nicht... Wenn ja, legst Du beim Prüftermin...

  1. Julius

    Julius

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    Das hängt ganz davon ab, ob diese Angabe der Wahrheit entspricht oder nicht...

    Wenn ja, legst Du beim Prüftermin hinterher Deine Rechnungen für ALLE Gewerke vor und gut is.

    Wenn nein, kriegst Du ne satte nachträgliche Schätzung der Helferstunden. Da sind die recht großzügig, wird also schön teuer!

    Aber unehrlichen und derart sozialschmarotzenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes gönn ich das sogar...
     
  2. matom

    matom

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    bei 4 Wochen Laufzeit sollte mein Schreiben so am 10 Dez. eintreffen ^^
     
  3. #23 Erich Tango, 06.01.2010
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    zur Sache an sich kann ich als Baulaie nicht viel sagen, aber zu dem Thema Finanzamt (FA): Also....
    Eigentümer:
    Erstmal ist dem Finanzamt ziemlich egal, wer auf dem Papier Bauherr ist. Entscheidend ist, wer zivilrechtlicher Eigentümer, also i.d.R. Eigentümer des Grundstücks oder vielleicht auch Inhaber eines Dauerwohnrechts. Weil i.d.R. nur der das Grundstück und damit auch das Gebäude (wirksam) verkaufen kann und auch nur der kann daraus steuerpflichtige Einkünfte erzielen.
    Verkauf:

    Und sollte das Haus zwischen Bauer/Erwerb und Verkauf nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, dann ist das nichtmal steuerpflichtig bzw. steuerbar.
    Vermietung?
    Das unentgeltliche Überlassen einer Wohnung an Angehörige (oder auch wildfremde) führt auch nicht zu einer Steuer. Die ortsübliche Miete kommt erst zur Anwendung, wenn man selber das Haus als Mietobjekt sieht/erklärt und die Aufwendungen von der Steuer absetzen will. Dann müssen m.W. 75% der ortsüblichen Miete angesetzt werden.
     
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