Kosten Erdungsmessung Ringerder

Diskutiere Kosten Erdungsmessung Ringerder im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, nicht unbedingt vom Fach, also seid nachsichtig mit mir. Wir haben um unseren Neubau-Keller einen Ringerder verlegt bekommen....

  1. #1 BrightWords, 17.02.2020
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    Hallo zusammen,

    nicht unbedingt vom Fach, also seid nachsichtig mit mir.

    Wir haben um unseren Neubau-Keller einen Ringerder verlegt bekommen.
    Nun wäre im Leistungsumfang unseres Fertighauses die Erdungsmessung für den Fundamenterder im enthalten gewesen.
    Da wir unterkellert haben und der Kellerbauer (der auch den Ringerder verlegt hat) die Erdungsmessung nicht im Leistungsumfang hat, hat uns der Elektriker, der im Namen des Fertighausbauers die Elektroinstallation vornahm, die Erdungsmessung in Rechnung gestellt.

    Laut seinen Angaben - und soweit ich das auch online recherchieren konnte - ist die Messung ja ohnehin verpflichtend.
    Was mir allerdings ein wenig vor den Kopf stößt ist, dass die Messung vorgenommen wurde, ohne das diese von uns schriftlich beauftragt wurde. Da ich befürchte, dass wir hier über den Tisch gezogen werden sollen, wüsste ich gerne einmal, wie die Richtpreise für so eine Erdungsmessung sind. Vielleicht ist ja der ein oder andere Elektriker hier vor Ort und kann sich dazu äußern.

    Liebe Grüße,

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  2. #2 Andreas Teich, 17.02.2020
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    Wenn die Erdungsmessung ohnehin im. Angebotspreis enthalten ist spielt es doch keine Rolle, ob mit oder ohne Keller gebaut wird.
    Üblicherweise wird nur berechnet und bezahlt was beauftragt und ausgeschrieben wurde
     
  3. #3 Fabian Weber, 17.02.2020
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    Der soll die Rechnung an seinen Auftraggeber senden und nicht an Dich. Du hast doch überhaupt keinen Vertrag mit dem Elektriker.
     
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  4. #4 BrightWords, 18.02.2020
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    Das stimmt so nicht ganz.
    Wir haben beim Elektriker zum Beispiel zusätzliche Steckdosen und die Satellitenanlage beauftragt. Aber eben nicht die Erdungsmessung. Dafür gab es m.E. nach eigentlich gar keinen Auftrag, denn:

    Laut Fertighausbauer war die Erdungsmessung pauschal im Preis für die Bodenplatte enthalten. Die wurde allerdings wegen des Kellers nicht vom Fertighausbauer, sondern vom Kellerbauer gebaut (wir haben vom Fertighausbauer deshalb eine Gutschrift erhalten). Laut Kellerbauer ist die Erdung Sache des Bauherrn (Das stand so auch in seinem Angebot).

    Kurz gesagt:
    Fertighausbauer sagt: Wir führen die Erdungsmessung nur duch, wenn wir auch die Bodenplatte stellen
    Kellerbauer sagt: Erdungsmessung ist laut Angebot nicht enthalten.
    Elektriker sagt: Erdungsmessung muss gemacht werden, also hab ich sie gemacht.

    Wäre ja auch nicht weiter schlimm, wenn es preislich passt. Letzten Endes hätten wir eh einen Elektriker für die Messung zahlen müssen. Ich wüsste nur gern ob wir da jetzt übers Ohr gehauen werden.
     
  5. #5 msfox30, 18.02.2020
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    Wenn der Fertighausbauer keine Bodenplatte und damit auch keine Erdungsmessung gemacht hat, dann lass dir doch die nicht erbrachte Leistung vergüten - so fern das der FH-Bauer macht.
     
  6. #6 BrightWords, 18.02.2020
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    Wir haben ja eine Gutschrift vom Fertighausbauer erhalten. Und da gibt es jetzt eben unterschiedliche Meinungen darüber ob diese auch die Kosten für die Erdungsmessung abdeckt oder nicht.
    Das ist aber ja nicht das Kernproblem, darüber lässt sich später immer noch streiten. Problematisch ist jetzt erst mal, dass die Messung durchgeführt wurde, offenbar ohne dass es dafür von irgendjemandem einen schriftlichen Auftrag gab.
     
  7. #7 Gast85808, 18.02.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Also, die Erdungsmessung liegt ja in Deinem ureigensten Interesse, anders würdest Du keinen Strom vom Versorger bekommen, weil kein Elektriker da seinen Willem unter den Antrag setzt. Wenn dann die Erdung nicht ausreichend protokolliert ist, müsste gegebenenfalls eine komplett neue Erdung verlegt werden. Kann also auch nicht in Deinem Interesse sein.

    Jetzt kommt das Thema der Geschäftsführung ohne Auftrag als "Krücke" ins Spiel. Die Frage ist, wer ist für die Beantragung der erforderlichen Dokumente zuständig? Wer hat sie unterschrieben sofern geschehen?
     
  8. reschu

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    Verlangt der Elektriker denn außergewöhnlich viel? Wenn nein, gibt es doch gar kein Problem, weil Du die Messung eh hättest bezahlen müssen. Also bezahl sie, und gut ists.
     
  9. #9 Fabian Weber, 18.02.2020
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    Gutschrift Entfall Bodenplatte ca. 15-20tsd € schätzte ich mal.

    Erdungsmessung kostet ca. 300-500€.
     
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  10. Dipol

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    Fast 6 Jahre nach Inkrafttreten der DIN 18014:2014-03 hat es sich noch immer nicht zu allen Baubetreiligten herumgesprochen, dass
    • die Messung nebst fotografischer Detaildokumentation von Erdern wie auch Funktionspotenzialausgleichsleitern VOR dem Betonieren zu erfolgen hat und
    • die Messung der Durchgangswiderstände aber KEINE Messung des Erdausbreitungswiderstands gefordert ist.
    Was immer eine EFK nach dem Betonieren gemessen hat, entspricht nicht der Norm. Das kann man aber auch als Laie aus dem gepinnten Thread zur DIN 18014 entnehmen, in dem ich mein von DIN vertraglich zugestandenes Zitierrecht zeitnah weidlich strapaziert hatte.

    Bitte die Messdokumentation nach DIN 18014 oder das was der Elektriker dafür hält hier einstellen.
     
  11. #11 BrightWords, 19.02.2020
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Der Keller ist aus WU-Beton (WW) und hat dementsprechend keinen Fundamenterder sondern lediglich einen Funktionspotenzialausgleichsleiter in der Bodenplatte. In der Tat wurde aber meines Wissens nach die Messung am Funktionspotenzialausgleichsleiter damals soweit ich das überblicken kann nicht vor dem Betonieren vorgenommen.

    Tatsächlich wurde uns damals sogar von unserem Kellerbauer gesagt, dass die Erdungsmessung, da wir einen Ringerder besitzen, nach Stellung des Kellers durchgeführt werden kann (und nun ja auch wurde).

    Wir sind nun bereits am Stromnetz angeschlossen, offensichtlich haben die vorliegenden Messungen unserem Netzbetreiber also ausgereicht. Trotzdem die Frage:
    Kann die fehlende Messung der Funktionspotenzialausgleichsleiter irgendwann problematisch werden?
    Gibt es irgendeine Möglichkeit diese nachträglich durchzuführen (jetzt da das Kind offensichtlich in den Brunnen gefallen ist)?
    Wie würdet ihr gegenüber dem Kellerbauer vorgehen, der uns hier ganz offensichtlich falsch beraten hat?

    LG
     
  12. #12 Dipol, 19.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.02.2020
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    Auch für diesen Kellerbauer sind die 2007-09 eingeführten Änderungen nach DIN 18014 noch zu neu um sie zu kennen. Nachträgliche Messungen stehen im eindeutigen Widerspruch zur Norm. Zudem ist nicht mehr festzustellen wo und wie der FPAL verlegt wurde, ob die Betondeckung ausreicht, keine Keilverbinder verwendet wurden und nicht nur eine Verbindung zum RE besteht.
    Nach dem Betonieren ist es zu spät, bei nur einer Anschlussfahne für die HES kann nur noch der Durchgangswiderstand zum Ringerder aber schon nicht mehr zum entferntesten Punkt des FPAL gemessen werden. Ob beim RE unzulässige Keilverbinder verwendet wurden, lässt sich ohne Fotos nach Verfüllung auch nicht mehr feststellen.

    Diese Erdungsanlage reiht sich nahtlos in die leider normale Normwidrigkeit ein. Rohbauunternehmen kennt die Norm nicht, Elektriker auch nicht oder er wird aus Gefälligkeit zum Geistheiler nie gesehener Erdungsanlagen. Was dein Eli gemessen hat bleibt ohne Protokoll rätselhaft.

    Die VNBs haben nicht das Personal um korrekte die Ausführung zu prüfen und ein Forenbeitrag in einem anderen Forum, in dem sich ein User beklagt hat, weil sein VNB das nach DIN 18014 vorgeschriebene Messprotokoll mit Fotodetails sehen wollte, ist schon lange her.

    Dann hoffen wir mal, dass Ringerder, Verbinder und die Anschlussfahne an der HES aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), bestehen, die Maschenweite von max. 20 m x 20 m ohne bzw. 10 m x 0 m mit LPS eingehalten ist, nicht nur eine Verbindung zwischen RE und PFAL besteht und im Erdreich keine Keilverbinder verwendet wurden.
     
  13. #13 Hanilein, 20.02.2020
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    Die Erdungsmessung sowie auch das Prüfprotokoll der fertigen E—Anlage ist ein Nachweis für die Betriebssicherheit der Anlage und werden dokumentiert dem Anlagenbetreiber übergeben.Bestandteil der Installation.
    Diese Leistungen werden in der Regel im Angebot entweder als eigene Position aufgeführt oder fließen automatisch in die Einheitspreise mit ein.
    Die Erdungsmessung sollte in einem Niederohmigen Bereich liegen, für mich erstrebenswert ,ein Wert kleiner 10 Ohm.
    Mit der Messung wird auf keinen Fall die von @ Dipol zitierte DIN ersetzt oder erfüllt.
     
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